Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
informiert Investoren über seine Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und http://whistleblower.24.eu
über Firmen die über keine Zulassung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden
verfügen oder im Verdacht stehen betrügerische Anlagemodelle anzubieten.
Investoren sind gut beraten, wenn sie vor einer Geldanlage
einen Blick auf die genannten Seiten werfen. Eine Anlage sollte immer nur dann
erfolgen, wenn der Anbieter über die dafür erforderliche Genehmigung der
zuständigen Aufsichtsbehörde verfügt. Bei Angeboten unautorisierter Firmen:
Finger weg!
Hätten die Investfinans AB Anleger, diesen Rat befolgt, wäre
es den Betrügern nicht gelungen 1,2 Milliarden Euro einzusammeln. Denn über
eine Genehmigung der Schwedischen Finanzaufsichtsbehörde (Finansinspektionen)
verfügte Investfinans AB nicht.
Besondere Vorsicht ist bei Firmen geboten die vortäuschen, ein
Unternehmen zu sein welches von der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde
autorisiert wurde. Um eine solche „Klonfirma“ handelt es sich bei dem
Unternehmen „Secure Trading Financial Services“, welches einige Investfinans AB
Anleger ein zweites Mal abkassierte. Der ESK hatte informiert, dass „Secure Trading Financial
Services“, ein „Klon“ eines legitimen maltesischen
Finanzdienstleistungsunternehmens ist, welches mit den Betrügern absolut nichts
zu tun hat. Die maltesischen Finanzaufsichtsbehörde (Malta Financial Services
Authority, MFSA) warnt, dass die Betrüger die Details einer echten
maltesischen Einrichtung verwenden, um die Öffentlichkeit zu täuschen.
Vorsicht ist auch bei unaufgeforderten E-Mails geboten. Hier
wird meist viel versprochen und nichts gehalten. Auch wenn die angegebene
Webseite noch so professionell aussieht,
sollte man sich nicht täuschen lassen. Diese Betrüger sind Meister im Täuschen
und Tarnen.
Mit seinen Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und http://whistleblower.24.eu
trägt der ESK dazu bei, die Anleger vor Unternehmen zu schützen, die ohne
Genehmigung arbeiten oder gar betrügerische Systeme betreiben. Angesichts
der vielen Anlagebetrügereien fordert der ESK die Verbraucher auf, mutmaßliche
Anlagebetrügereien bei ihm zu melden. Das gilt auch bei Erkenntnissen zu
Scheinfirmen.
Opfer von Investitionsbetrug, auch von Betrug mit binären
Optionen und Aktien, welche ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen nutzen
das ESK Angebot.
Die ESK Vertrauensanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und
dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.
Die ESK Rechtsanwälte geben betroffenen Anlegern eine erste
ehrliche Einschätzung ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. arbeiten
können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Bei der ESK
Fördergemeinschaft melden sich durch die ständige Berichterstattung viele
Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld
zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte
Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel
Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten,
die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen
Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf
Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug
sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen
Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure
Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle
Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um
zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach-
und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die
Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein
Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen
Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost
das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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