Montag, Juli 01, 2019

Investfinans AB: Mit nur einem Klick hätten betroffene Anleger den Verlust ihres Geldes verhindern können!

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung informiert Investoren über seine Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu über Firmen die über keine Zulassung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden verfügen oder im Verdacht stehen betrügerische Anlagemodelle anzubieten.

Investoren sind gut beraten, wenn sie vor einer Geldanlage einen Blick auf die genannten Seiten werfen. Eine Anlage sollte immer nur dann erfolgen, wenn der Anbieter über die dafür erforderliche Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde verfügt. Bei Angeboten unautorisierter Firmen: Finger weg!

Hätten die Investfinans AB Anleger, diesen Rat befolgt, wäre es den Betrügern nicht gelungen 1,2 Milliarden Euro einzusammeln. Denn über eine Genehmigung der Schwedischen Finanzaufsichtsbehörde (Finansinspektionen) verfügte Investfinans AB nicht.

Besondere Vorsicht ist bei Firmen geboten die vortäuschen, ein Unternehmen zu sein welches von der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde autorisiert wurde. Um eine solche „Klonfirma“ handelt es sich  bei  dem Unternehmen „Secure Trading Financial Services“, welches einige Investfinans AB Anleger ein zweites Mal abkassierte. Der ESK hatte informiert, dass „Secure Trading Financial Services“,  ein „Klon“ eines legitimen maltesischen Finanzdienstleistungsunternehmens ist, welches mit den Betrügern absolut nichts zu tun hat. Die maltesischen Finanzaufsichtsbehörde (Malta Financial Services Authority, MFSA) warnt, dass die  Betrüger die Details einer echten maltesischen Einrichtung verwenden, um die Öffentlichkeit zu täuschen.

Vorsicht ist auch bei unaufgeforderten E-Mails geboten. Hier wird meist viel versprochen und nichts gehalten. Auch wenn die angegebene Webseite noch so  professionell aussieht, sollte man sich nicht täuschen lassen. Diese Betrüger sind Meister im Täuschen und Tarnen.

Mit seinen Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und  http://whistleblower.24.eu trägt der ESK dazu bei, die Anleger vor Unternehmen zu schützen, die ohne Genehmigung arbeiten oder gar betrügerische Systeme betreiben.  Angesichts der vielen Anlagebetrügereien fordert der ESK die Verbraucher auf, mutmaßliche Anlagebetrügereien bei ihm zu melden. Das gilt auch bei Erkenntnissen zu Scheinfirmen.

Opfer von Investitionsbetrug, auch von Betrug mit binären Optionen und Aktien, welche ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen nutzen das ESK Angebot.

Die ESK Vertrauensanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.  Die ESK Rechtsanwälte geben betroffenen Anlegern  eine erste ehrliche Einschätzung ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. arbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die ständige  Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

  • Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis


ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

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