Freitag, Juni 28, 2019

Investfinans AB, Secure Trading Financial Services: Manche Investitionen sind einfach nur Betrug!

Die Investfinans AB mit Sitz in Hägersten/Schweden hat massenweise deutsche Kunden abkassiert, teilweise mit enorm hohen Beträgen. Wir wissen aus Telefongesprächen mit Geschädigten, dass sogar Häuser verkauft wurden die eigentlich als Altersvorsorge dienen sollten, um den Kauferlös bei Investfinans AB wachsen zu lassen.

Die Investfinans-AB Anleger glaubten der freundlichen Stimme am Telefon, welche das absolut risikofreie exklusive Investment versprach. Es war jedoch jedes Wort „glaubhaft gelogen“, dass sich die Balken bogen. Der Angerufene hatten kaum eine Chance den Betrugsversuch zu erkennen. Dass man sich bei einem solchen Sachverhalt jedoch zunächst einmal von seinem Geld verabschieden kann, dass müssen die Investfinans AB  Anleger jetzt am eigenen Leibe verspüren.

Interessierte Anleger die Investfinans AB „googelten“ wurden von Pressemitteilungen und Mitteilungen überschüttet. Natürlich alles positive Einschätzungen. Es fällt allerdings auf, alle Berichte sind neueren Datums. Es wird auch ausführlich über den angeblich bevorstehenden Börsengang berichtet. Pressemeldungen werden umschrieben mit „Investfinans AB Skandinaviens führender Immobilienfonds“, es wird auch mit Renditen von 3–9,2 % pro Jahr geworben, angeblich keinem Risiko im Vergleich mit herkömmlichen Anlageprodukten, teilweise sogar mit „Festgeld“. Auch wird mit einem großen Börsengang geworben, wobei Anleger laut Investfinans eine der voraussichtlich lukrativsten Aktien der vergangenen zehn Jahre in Schweden schon früher als geplant kaufen könnten. Durch die Kapitalerhöhung sollen bereits vor dem Börsengang weitere 40 Millionen Euro auf den Markt gebracht worden sein.

„Diese Vorgehensweise gleicht einer Blaupause des Anlagebetrugs der mittlerweile insolventen  MDM Group aus Meggen in der Schweiz.

Dort ging man ebenfalls mit vielen Presseberichten und einem bevorstehenden Börsengang auf Investorenfang“, sagt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.

Investfinans AB besitzt keine Erlaubnis der schwe­dischen Finanz­aufsichts­behörde.

  • Wer Finanzdienstleistungen anbietet, ohne dabei im Besitz der entsprechenden Genehmigung der zuständigen Finanzaufsichtbehörde zu sein, führt in der Regel nichts Gutes im Schilde. Anleger sollten sich deshalb, bevor sie Geld investieren über Genehmigung oder eben der nicht vorhandenen Genehmigung schlau machen.

Die Anleger wurden mit einer angeblichen „Einlagensicherung“ der Anlagen bei Investfinans bis 100.000,- € angeworben, im Internet ausdrücklich von „Festgeld“ gesprochen in und E-Mails sogar davon gesprochen, dass die Investoren bei der „Hausbank“ von Investfinans, einer renommierten schwedischen Bank, abgesichert sein sollten. Die angebliche Einlagensicherung der Anlagen bei Investfinans AB besteht dabei nicht, es handelte sich  nur um einen „Bluff“, um Anlegern eine sichere Anlage vorzugaukeln und die Anleger zum Überweisen von Geldern nach Schweden zu bewegen.

Anleger berichten dem ESK, dass sie von Investfinans AB eine Beschreibung des schwedischen Einlagensicherungs­systems erhalten haben. Diese sind dann natürlich davon ausgegangen, dass ihre Investition über dieses System abgesichert sei. Dem ist aber nicht so. Die Anleger stehen ohne Einlagensicherung da.

Laut schwedischem Handelsregister besitzt die Firma Investfinans AB kein nennenswertes Vermögen.

Die am Telefon versprochenen Garantien sind reine Erfindungen. Tatsächlich verantwortliche Personen sind, zumindest im Internet nicht auszumachen. Erste Erkenntnisse kommen zu dem Schluss, dass sich hinter Investfinans AB ein türkisches Callcenter verbirgt.

Jeder Anleger muss jederzeit damit rechnen, dass er es mit einem betrügerischen Angebot zu tun haben könnte. Dies Erleben gerade die von Investfinans AB und Secure Trading Financial Services betrogenen Anleger. Investfinans AB hat das Geld bei den Anlegern mit einer frei erfundenen Erfolgsstory und einer  geklonten Identität eingesammelt. Secure Trading Financial Services hat die Investfinans AB Anleger mit einem frei erfundenen Rückzahlungsversprechen nochmals zu Zahlungen veranlasst.  Secure Trading Financial Services ist ein „Klon“ eines legitimen maltesischen Finanzdienstleistungsunternehmens ist, welches mit den Betrügern absolut nichts zu tun hat. Die maltesischen Finanzaufsichtsbehörde (Malta Financial Services Authority, MFSA) warnt, dass die  Betrüger die Details einer echten maltesischen Einrichtung verwenden, um die Öffentlichkeit zu täuschen.

Wer in der Lage gewesen ist so eine für viele Anleger glaubhafte solide und seriöse Fassade aufzubauen und damit so unerhört viel Geld einsammeln konnte, wird natürlich auch in der Lage sein die Spur des Geldes zu verwischen. Wenn überhaupt, wird es ein langer Weg für die Anleger sein, etwas von ihrem Geld wieder zu sehen. Es ist auch kaum anzunehmen, dass sich auf irgendwelchen Bankkonten von Investfinans AB noch größere Beträge befinden. Nach Geldeingängen wurden die Konnten immer wieder leer geräumt.  

In vielen Fällen wird das erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter entzogen.

Als Geldwäsche wird bezeichnet wenn man „schmutziges“ Geld in „sauberes“ Geld verwandelt. Die tatsächliche Herkunft des Geldes wird durch eine Reihe von Finanztransaktionen verschleiert. Dies gelingt meist durch Gründung einiger Briefkastenfirmen verteilt über viele Länder dieser Erde. Die Einschaltung von Treuhändern, Rechtsanwälten und diversen internationalen Business Services garantiert Anonymität. Fließt das Geld dann an den Betrüger zurück, ist es legal geworden, da es ja aus (scheinbar) legitimen Geschäften stammt.

Kriminelle Finanzinitiatoren kommen so zu erheblichem Reichtum, entziehen sich der Justiz, zahlen keinen Euro Steuer, Re-Investieren in legale Geschäfte und finanzieren weitere kriminelle Aktivitäten. Je reicher diese Betrüger werden umso angesehener werden Sie in ihrer gesellschaftlichen Position.
Die Anleger bleiben mit ihrem Schaden meist ratlos zurück.

  • Da die Anleger massiv getäuscht wurden und Investfinans AB auch über keine Genehmigung der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde verfügt, haben die Anleger einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung  ihres eingezahlten Geldes.

 Anlagebetrüger sind immer auf die Dienste von Banken angewiesen.

Der Kapitalanleger braucht seine Hausbank um Überweisungen zu tätigen. Der Anbieter einer Kapitalanlage benötigt Bankkonten um Gelder zu sammeln und um sie weiterzuleiten.  Vermutet eine Bank, dass auf einem von ihr geführten Konto Gelder aus Kapitalanlagebetrug eingesammelt werden, so ist die Bank gut beraten dieses Konto zu kündigen und eine Geldwäschemeldung zu erstatten.

Tut sie das nicht, kann sich die Bank  Schadensersatzpflichtig gegenüber den Geschädigten machen.   Dies kann insbesondere dann  der Fall sein, wenn schon Beschwerden geschädigter Anleger vorliegen oder entsprechende Berichte der Fachpresse und von Verbraucherschutzorganisationen missachtet werden.

Mitunter lassen sich Banken, vielleicht auch ohne dass sie es ahnen, von Kapitalanlagebetrügern in deren betrügerische Finanzgeschäfte involvieren. So mancher Bankmitarbeiter, der voreilig und nach nicht akribischer Prüfung des Antragstellers, ein Konto für diesen eröffnet, ist sich oft nicht bewusst, dass er seine Bank damit in erhebliche Schwierigkeiten bringen kann. Schadensersatz steht dann im Raum.

Ohne Bankverbindung ist es den Anlagebetrügern kaum möglich bei Anlegern Geld einzusammeln.

Kein Wunder, dass in den betreffenden Kreisen die Adressen von sogenannten weichen Banken gehandelt werden. Darunter sind Banken zu verstehen, von denen man weiß, dass sie selten ein Geschäft bzw. einen neuen Kunden ablehnen. Es kann also kein Zufall sein, dass immer wieder die gleichen Banknamen im Zusammenhang mit Anlagebetrug und Geldwäsche auftauchen.

Die betreffenden Banken werden aber auch immer mehr auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Wollen sie das vermeiden, ist es unbedingt erforderlich das die Banken die Geldwäschebestimmungen genauestens beachten. Die rechtzeitige Verdachtsmeldung von Seiten der Bank an die zuständigen Behörden, wird Schaden sowohl bei der Bank als auch bei den Anlegern in vielen Fällen verhindern.

Es gibt aber auch Banken, die sehr selten verdächtige Fälle bei den Behörden melden.

Sie haben oft Angst, damit in den Blickpunkt der Öffentlichkeit zu geraten, oder eben weniger Geschäft zu machen. Sie erweisen damit, ihrem Land, ihren Kunden, den Investoren und sich selbst, einen Bärendienst, denn durch diese lasche Haltung werden die Betrüger angezogen wie die Motten vom Licht. Banken dagegen, welche die Geldwäschevorschriften beinhart beachten, bauen den Betrügern damit eine kaum überwindbare Hürde auf und werden somit von ihnen gemieden.

Die Investfinans AB mit Sitz in Hägersten/Schweden  hat massenweise deutsche Kunden abkassiert, teilweise mit enorm hohen Beträgen. Die eingesammelten Gelder dürften sich bei 1,2 Milliarden Euro bewegen. „Die Kunden haben bei ihrer Anlageentscheidung auch der seriösen Bankadresse vertraut“.

Die Anleger vertrauten auch der Svenska Handelsbanken in Schweden, wohin sie ihr Geld überwiesen haben.

Leider hat sich die Bank, wahrscheinlich nicht unbedingt mit allzu vielen Fragen und Überprüfungen bei der Kontoeröffnung für die Investfinans AB belasten wollen. Ansonsten hätte den Bankmitarbeitern auffallen müssen, dass die Investfinans AB für die von ihr ausgeübte Tätigkeit nicht im Besitz einer Genehmigung der schwedischen Finanzsaufsichtsbehörde  war.

Um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, sind Banken gehalten ihre Kunden genau zu überprüfen.

Auch in Schweden unterliegen Banken dem Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit der Financial Intelligence Unit der schwedischen Polizei zu melden.

Es ist auch nicht ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft. Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit  von Geldwäsche zu verhindern.

Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit von Investfinans AB hätte die Bank eigentlich keine  Geschäftsbeziehung eingehen  dürfen.

Aus der Tatsache, dass Finansinvest AB über keine Genehmigung der Finanzaufsicht verfügte, hätte sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben müssen. Interessant wird auch sein, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich jetzt im Fall Investfinans AB, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.

Finansinspektionen, die schwedische Finanzaufsichtsbehörde, hat die schwedischen Banken bereits in der Vergangenheit für ihre fehlenden Verfahren bei der Geldwäsche kritisiert.

Dem ESK liegt eine Entscheidung der Finansinspektion über einen Erlass vom 19. Mai 2015 um 08.00 Uhr vor. Die darin genannten Mängel führten dazu, dass Finansinspektionen  der Handelsbanken eine Verwaltungsstrafe von 35 Millionen schwedischen Kronen auferlegte. Handelsbanken hatte die Geldwäschevorschriften nicht eingehalten. Die Bank hat nicht für alle Kunden Risikobewertungen durchgeführt oder ausreichende Informationen über Kunden und deren Geschäftsbeziehungen erhalten. Das System der Bank zur Überprüfung von Transaktionen war ebenfalls mangelhaft.

Investfinans ab konnte mit Hilfe der Handelsbanken einen Milliardenbetrag einsammeln.

Eine Bank die für ein undurchsichtiges Unternehmen wie Investfinans AB ein Konto eröffnet und viel zu lange zusieht, wie das Geld immer wieder schnell abfließt,  setzt sich dem Verdacht aus ein Geldwäschesystem nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.

Der ESK wird die Antwort der Handelsbanken, dass man sich den geschädigten Investfinans-Anlegern gegenüber nicht in der Pflicht sehe, den schwedischen Behörden zur Prüfung vorlegen.

Der wirtschaftliche Schaden liegt nicht nur bei den geprellten Anlegern, sondern er trifft uns alle, auch die Schweden. Das durch Investmentbetrug, gepaart mit Geldwäsche und Steuerhinterziehung, ergaunerte Geld, dient reichen (angesehenen) Hintermännern, zum Kauf von Immobilien, Luxusyachten, Kunstwerken  und schlussendlich auch zu Spenden an die Kirche und zur Finanzierung des eigenen Luxuslebens.

Kapitalanlagebetrug und Geldwäsche funktioniert nur mit einem Konto bei einer Geschäftsbank.

Die Bank darf die Verträge und Geschäfte nicht zu genau betrachteten und sich nicht daran stören, dass keine erforderliche Genehmigung einer Aufsichtsbehörde vorliegt. Die Bank  muss auch dann noch die Füße still halten, wenn das Konto mehr oder weniger täglich leer geräumt wird und Transaktionen von  Offshore-Unternehmen zu Offshore-Unternehmen erfolgen.

Die Bank wird nunmehr zu drängenden Fragen bezüglich Investfinans AB dem ESK Rede und Antwort stehen müssen: 

  • Wer ist der wirtschaftliche Eigentümer?
  • Gibt es eine Person die direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausübt?
  • Wo befindet sich die tatsächliche Geschäftsadresse des Unternehmens?
  • Wie lauten die ladungsfähigen Adressen der handelnden Personen?
  • Hat die Bank Maßnahmen ergriffen sich über bestehende Vermögenswerte der Gesellschaft zu informieren?
  • Sind Auskünfte über die autorisierten Entscheidungsträger der Gesellschaft eingeholt worden?
  • Hat die Bank ausreichende Informationen über den Zweck und die Art der Geschäftstätigkeit von Investfinans AB eingeholt?
  • Warum ist der Bank  dabei nicht die fehlende aber notwendige Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde aufgefallen?
  • Darüber hinaus haben sich Faktoren ergeben, zum Beispiel die Warnmeldungen der Österreichischen Finanzaufsicht bezüglich  Finanzinvest AB, die auf ein hohes Risiko hindeuteten. Welche Maßnahmen hat die Bank ergriffen um der sich daraus ergebenden neuen Situation gerecht zu werden?
  • Wie wurde die laufende Geschäftsbeziehung von Seiten der Bank überwacht?
  • Wurde überprüft und dokumentieret, ob die ausgeführten Transaktionen mit den vorliegenden Informationen  über den Kunden übereinstimmten.
  • Wie und in welchem Umfang gedenkt die Bank die Investoren, die im Vertrauen auch auf die seriöse Bankadresse ihr Geld auf das hier geführte Konto überwiesen haben, zu entschädigen?

Die deutschen Anleger werden vom Gesetz vor solchen Betrügereien wenig geschützt.

Der Schutz gilt mehr dem Kapitalmarkt, wer oder was sich auch immer hinter diesem Begriff verbirgt. Nachlesen kann man das in dem Urteil des Oberlandesgericht München zum Prozess um Infomatic-Aktien ( AZ 30 U 855/01). Das Gericht führte aus, dass der Gesetzgeber das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) bewusst nicht als Schutzgesetz ausgestaltet habe, weil sich sonst ein Emittent von Aktien einer ungeahnten Vielzahl von Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sähe, die zu einem Rückzug vom Finanzplatz Deutschland führen könnten, was dessen Attraktivität zuwiderliefe. 

Für die Anlagebetrüger ist Europa offensichtlich der Freibrief um unerkannt und unbehelligt Milliarden von Euro bei Anlegern zu ergaunern. Für die geprellten Anleger dagegen ist es ein Desaster.

Wenn Sie ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen, nutzen Sie das ESK Angebot.

Die ESK Vertrauensanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.  Die ESK Rechtsanwälte geben betroffenen Anlegern  eine erste ehrliche Einschätzung ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. arbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Bei der  ESK Fördergemeinschaft melden sich durch die ständige  Berichterstattung viele Anleger die zu ihren Kapitalanlagen Fragen haben.

Die gute Nachricht:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!

Die schlechte Nachricht:

Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten, die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.

Opfer von Anlagebetrug sind niemals selbst schuld!

Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge.  Wer jemanden um sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!

Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu werfen  sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar mit  Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Grundsätzlich richtig ist:

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und  sollte diese auch konsequent durchsetzen!

Grundsätzlich falsch ist:

Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.

Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt wird, kann  die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten Geld hinterher wirft.

Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!

Das Ziel der ESK  Anwälte ist es, Geschädigten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.  Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen  einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich  wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft  anfordern.

Fazit

Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
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Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung

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