Die Investfinans AB mit Sitz in Hägersten/Schweden hat
massenweise deutsche Kunden abkassiert, teilweise mit enorm hohen Beträgen. Wir
wissen aus Telefongesprächen mit Geschädigten, dass sogar Häuser verkauft
wurden die eigentlich als Altersvorsorge dienen sollten, um den Kauferlös bei
Investfinans AB wachsen zu lassen.
Die Investfinans-AB Anleger glaubten der freundlichen Stimme
am Telefon, welche das absolut risikofreie exklusive Investment versprach. Es
war jedoch jedes Wort „glaubhaft gelogen“, dass sich die Balken bogen. Der
Angerufene hatten kaum eine Chance den Betrugsversuch zu erkennen. Dass man
sich bei einem solchen Sachverhalt jedoch zunächst einmal von seinem Geld
verabschieden kann, dass müssen die Investfinans AB Anleger jetzt am eigenen Leibe verspüren.
Interessierte Anleger die Investfinans AB „googelten“ wurden
von Pressemitteilungen und Mitteilungen überschüttet. Natürlich alles positive
Einschätzungen. Es fällt allerdings auf, alle Berichte sind neueren Datums. Es
wird auch ausführlich über den angeblich bevorstehenden Börsengang berichtet.
Pressemeldungen werden umschrieben mit „Investfinans AB Skandinaviens führender
Immobilienfonds“, es wird auch mit Renditen von 3–9,2 % pro Jahr geworben,
angeblich keinem Risiko im Vergleich mit herkömmlichen Anlageprodukten,
teilweise sogar mit „Festgeld“. Auch wird mit einem großen Börsengang geworben,
wobei Anleger laut Investfinans eine der voraussichtlich lukrativsten Aktien
der vergangenen zehn Jahre in Schweden schon früher als geplant kaufen könnten.
Durch die Kapitalerhöhung sollen bereits vor dem Börsengang weitere 40
Millionen Euro auf den Markt gebracht worden sein.
„Diese Vorgehensweise gleicht
einer Blaupause des Anlagebetrugs der mittlerweile insolventen MDM Group
aus Meggen in der Schweiz.
Dort ging man ebenfalls mit vielen Presseberichten und einem
bevorstehenden Börsengang auf Investorenfang“, sagt Horst Roosen vom ESK
Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung.
Investfinans AB
besitzt keine Erlaubnis der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde.
- Wer
Finanzdienstleistungen anbietet, ohne dabei im Besitz der entsprechenden
Genehmigung der zuständigen Finanzaufsichtbehörde zu sein, führt in der
Regel nichts Gutes im Schilde. Anleger sollten sich deshalb, bevor sie
Geld investieren über Genehmigung oder eben der nicht vorhandenen
Genehmigung schlau machen.
Die Anleger wurden mit einer angeblichen „Einlagensicherung“
der Anlagen bei Investfinans bis 100.000,- € angeworben, im Internet
ausdrücklich von „Festgeld“ gesprochen in und E-Mails sogar davon gesprochen,
dass die Investoren bei der „Hausbank“ von Investfinans, einer renommierten
schwedischen Bank, abgesichert sein sollten. Die angebliche Einlagensicherung
der Anlagen bei Investfinans AB besteht dabei nicht, es handelte sich nur um einen „Bluff“, um Anlegern eine sichere
Anlage vorzugaukeln und die Anleger zum Überweisen von Geldern nach Schweden zu
bewegen.
Anleger berichten dem ESK, dass sie von Investfinans AB eine
Beschreibung des schwedischen Einlagensicherungssystems erhalten haben. Diese
sind dann natürlich davon ausgegangen, dass ihre Investition über dieses System
abgesichert sei. Dem ist aber nicht so. Die Anleger stehen ohne
Einlagensicherung da.
Laut schwedischem
Handelsregister besitzt die Firma Investfinans AB kein nennenswertes Vermögen.
Die am Telefon versprochenen Garantien sind reine
Erfindungen. Tatsächlich verantwortliche Personen sind, zumindest im Internet
nicht auszumachen. Erste Erkenntnisse kommen zu dem Schluss, dass sich hinter
Investfinans AB ein türkisches Callcenter verbirgt.
Jeder Anleger muss jederzeit damit rechnen, dass er es mit
einem betrügerischen Angebot zu tun haben könnte. Dies Erleben gerade die von
Investfinans AB und Secure Trading Financial Services betrogenen Anleger.
Investfinans AB hat das Geld bei den Anlegern mit einer frei erfundenen
Erfolgsstory und einer geklonten Identität eingesammelt. Secure Trading
Financial Services hat die Investfinans AB Anleger mit einem frei erfundenen
Rückzahlungsversprechen nochmals zu Zahlungen veranlasst. Secure Trading Financial Services ist ein
„Klon“ eines legitimen maltesischen Finanzdienstleistungsunternehmens ist,
welches mit den Betrügern absolut nichts zu tun hat. Die maltesischen
Finanzaufsichtsbehörde (Malta Financial Services Authority, MFSA) warnt, dass
die Betrüger die Details einer echten maltesischen Einrichtung verwenden,
um die Öffentlichkeit zu täuschen.
Wer in der Lage gewesen ist so eine für viele Anleger
glaubhafte solide und seriöse Fassade aufzubauen und damit so unerhört viel
Geld einsammeln konnte, wird natürlich auch in der Lage sein die Spur des
Geldes zu verwischen. Wenn überhaupt, wird es ein langer Weg für die Anleger
sein, etwas von ihrem Geld wieder zu sehen. Es ist auch kaum anzunehmen, dass
sich auf irgendwelchen Bankkonten von Investfinans AB noch größere Beträge
befinden. Nach Geldeingängen wurden die Konnten immer wieder leer geräumt.
In vielen Fällen wird das
erbeutete Anlegergeld durch Geldwäsche dem Zugriff Dritter entzogen.
Als Geldwäsche wird bezeichnet wenn man „schmutziges“ Geld
in „sauberes“ Geld verwandelt. Die tatsächliche Herkunft des Geldes wird durch
eine Reihe von Finanztransaktionen verschleiert. Dies gelingt meist durch
Gründung einiger Briefkastenfirmen verteilt über viele Länder dieser Erde. Die
Einschaltung von Treuhändern, Rechtsanwälten und diversen internationalen
Business Services garantiert Anonymität. Fließt das Geld dann an den Betrüger
zurück, ist es legal geworden, da es ja aus (scheinbar) legitimen Geschäften
stammt.
Kriminelle Finanzinitiatoren kommen so zu erheblichem
Reichtum, entziehen sich der Justiz, zahlen keinen Euro Steuer, Re-Investieren
in legale Geschäfte und finanzieren weitere kriminelle Aktivitäten. Je reicher
diese Betrüger werden umso angesehener werden Sie in ihrer gesellschaftlichen
Position.
Die Anleger bleiben mit ihrem Schaden meist ratlos zurück.
- Da
die Anleger massiv getäuscht wurden und Investfinans AB auch über keine
Genehmigung der schwedischen Finanzaufsichtsbehörde verfügt, haben die
Anleger einen Rechtsanspruch auf Rückzahlung ihres eingezahlten
Geldes.
Anlagebetrüger sind immer auf die Dienste von
Banken angewiesen.
Der Kapitalanleger braucht seine Hausbank um Überweisungen
zu tätigen. Der Anbieter einer Kapitalanlage benötigt Bankkonten um Gelder zu
sammeln und um sie weiterzuleiten.
Vermutet eine Bank, dass auf einem von ihr geführten Konto Gelder aus Kapitalanlagebetrug
eingesammelt werden, so ist die Bank gut beraten dieses Konto zu kündigen und
eine Geldwäschemeldung zu erstatten.
Tut sie das nicht, kann sich die Bank Schadensersatzpflichtig gegenüber den
Geschädigten machen. Dies kann
insbesondere dann der Fall sein, wenn
schon Beschwerden geschädigter Anleger vorliegen oder entsprechende Berichte
der Fachpresse und von Verbraucherschutzorganisationen missachtet werden.
Mitunter lassen sich Banken, vielleicht auch ohne dass sie
es ahnen, von Kapitalanlagebetrügern in deren betrügerische Finanzgeschäfte
involvieren. So mancher Bankmitarbeiter, der voreilig und nach nicht
akribischer Prüfung des Antragstellers, ein Konto für diesen eröffnet, ist sich
oft nicht bewusst, dass er seine Bank damit in erhebliche Schwierigkeiten
bringen kann. Schadensersatz steht dann im Raum.
Ohne Bankverbindung
ist es den Anlagebetrügern kaum möglich bei Anlegern Geld einzusammeln.
Kein Wunder, dass in den betreffenden Kreisen die Adressen
von sogenannten weichen Banken gehandelt werden. Darunter sind Banken zu
verstehen, von denen man weiß, dass sie selten ein Geschäft bzw. einen neuen
Kunden ablehnen. Es kann also kein Zufall sein, dass immer wieder die gleichen
Banknamen im Zusammenhang mit Anlagebetrug und Geldwäsche auftauchen.
Die betreffenden Banken werden aber auch immer mehr auf
Schadensersatz in Anspruch genommen. Wollen sie das vermeiden, ist es unbedingt
erforderlich das die Banken die Geldwäschebestimmungen genauestens beachten.
Die rechtzeitige Verdachtsmeldung von Seiten der Bank an die zuständigen
Behörden, wird Schaden sowohl bei der Bank als auch bei den Anlegern in vielen
Fällen verhindern.
Es gibt aber auch Banken, die sehr selten verdächtige Fälle
bei den Behörden melden.
Sie haben oft Angst, damit in den Blickpunkt der
Öffentlichkeit zu geraten, oder eben weniger Geschäft zu machen. Sie erweisen
damit, ihrem Land, ihren Kunden, den Investoren und sich selbst, einen
Bärendienst, denn durch diese lasche Haltung werden die Betrüger angezogen wie
die Motten vom Licht. Banken dagegen, welche die Geldwäschevorschriften
beinhart beachten, bauen den Betrügern damit eine kaum überwindbare Hürde auf
und werden somit von ihnen gemieden.
Die Investfinans AB mit Sitz in Hägersten/Schweden hat massenweise deutsche Kunden abkassiert,
teilweise mit enorm hohen Beträgen. Die eingesammelten Gelder dürften sich bei
1,2 Milliarden Euro bewegen. „Die Kunden haben bei ihrer Anlageentscheidung
auch der seriösen Bankadresse vertraut“.
Die Anleger vertrauten
auch der Svenska Handelsbanken in Schweden, wohin sie ihr Geld überwiesen
haben.
Leider hat sich die Bank, wahrscheinlich nicht unbedingt mit
allzu vielen Fragen und Überprüfungen bei der Kontoeröffnung für die
Investfinans AB belasten wollen. Ansonsten hätte den Bankmitarbeitern auffallen
müssen, dass die Investfinans AB für die von ihr ausgeübte Tätigkeit nicht im
Besitz einer Genehmigung der schwedischen Finanzsaufsichtsbehörde war.
Um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen,
sind Banken gehalten ihre Kunden genau zu überprüfen.
Auch in Schweden unterliegen Banken dem
Anti-Geldwäschegesetz. Die Banken sind dafür verantwortlich, unverzüglich
Verdacht auf Geldwäsche bei ihrer Geschäftstätigkeit der Financial Intelligence
Unit der schwedischen Polizei zu melden.
Es ist auch nicht ausreichend wenn die Bank nur bei
Kontoeröffnung den Kunden überprüft. Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden
bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss
über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die
Möglichkeit von Geldwäsche zu
verhindern.
Ohne ausreichend
vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit von Investfinans AB hätte die Bank
eigentlich keine Geschäftsbeziehung
eingehen dürfen.
Aus der Tatsache, dass Finansinvest AB über keine
Genehmigung der Finanzaufsicht verfügte, hätte sich schon der Verdacht auf
Geldwäsche ergeben müssen. Interessant wird auch sein, wie die Bank zur
Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese
Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich jetzt im Fall Investfinans
AB, wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und
wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.
Finansinspektionen,
die schwedische Finanzaufsichtsbehörde, hat die schwedischen Banken bereits in
der Vergangenheit für ihre fehlenden Verfahren bei der Geldwäsche kritisiert.
Dem ESK liegt eine Entscheidung der Finansinspektion über
einen Erlass vom 19. Mai 2015 um 08.00 Uhr vor. Die darin genannten Mängel
führten dazu, dass Finansinspektionen
der Handelsbanken eine Verwaltungsstrafe von 35 Millionen schwedischen
Kronen auferlegte. Handelsbanken hatte die Geldwäschevorschriften nicht
eingehalten. Die Bank hat nicht für alle Kunden Risikobewertungen durchgeführt
oder ausreichende Informationen über Kunden und deren Geschäftsbeziehungen
erhalten. Das System der Bank zur Überprüfung von Transaktionen war ebenfalls
mangelhaft.
Investfinans ab konnte
mit Hilfe der Handelsbanken einen Milliardenbetrag einsammeln.
Eine Bank die für ein undurchsichtiges Unternehmen wie
Investfinans AB ein Konto eröffnet und viel zu lange zusieht, wie das Geld
immer wieder schnell abfließt, setzt
sich dem Verdacht aus ein Geldwäschesystem nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.
Der ESK wird die Antwort der Handelsbanken, dass man sich
den geschädigten Investfinans-Anlegern gegenüber nicht in der Pflicht sehe, den
schwedischen Behörden zur Prüfung vorlegen.
Der wirtschaftliche Schaden liegt nicht nur bei den
geprellten Anlegern, sondern er trifft uns alle, auch die Schweden. Das durch
Investmentbetrug, gepaart mit Geldwäsche und Steuerhinterziehung, ergaunerte
Geld, dient reichen (angesehenen) Hintermännern, zum Kauf von Immobilien,
Luxusyachten, Kunstwerken und
schlussendlich auch zu Spenden an die Kirche und zur Finanzierung des eigenen
Luxuslebens.
Kapitalanlagebetrug
und Geldwäsche funktioniert nur mit einem Konto bei einer Geschäftsbank.
Die Bank darf die Verträge und Geschäfte nicht zu genau
betrachteten und sich nicht daran stören, dass keine erforderliche Genehmigung
einer Aufsichtsbehörde vorliegt. Die Bank
muss auch dann noch die Füße still halten, wenn das Konto mehr oder
weniger täglich leer geräumt wird und Transaktionen von Offshore-Unternehmen zu Offshore-Unternehmen
erfolgen.
Die Bank wird nunmehr
zu drängenden Fragen bezüglich Investfinans AB dem ESK Rede und Antwort stehen
müssen:
- Wer
ist der wirtschaftliche Eigentümer?
- Gibt
es eine Person die direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss auf
das Unternehmen ausübt?
- Wo
befindet sich die tatsächliche Geschäftsadresse des Unternehmens?
- Wie
lauten die ladungsfähigen Adressen der handelnden Personen?
- Hat
die Bank Maßnahmen ergriffen sich über bestehende Vermögenswerte der
Gesellschaft zu informieren?
- Sind
Auskünfte über die autorisierten Entscheidungsträger der Gesellschaft
eingeholt worden?
- Hat
die Bank ausreichende Informationen über den Zweck und die Art der
Geschäftstätigkeit von Investfinans AB eingeholt?
- Warum
ist der Bank dabei nicht die fehlende aber notwendige Genehmigung
der Finanzaufsichtsbehörde aufgefallen?
- Darüber
hinaus haben sich Faktoren ergeben, zum Beispiel die Warnmeldungen der
Österreichischen Finanzaufsicht bezüglich Finanzinvest AB, die auf
ein hohes Risiko hindeuteten. Welche Maßnahmen hat die Bank ergriffen um
der sich daraus ergebenden neuen Situation gerecht zu werden?
- Wie
wurde die laufende Geschäftsbeziehung von Seiten der Bank überwacht?
- Wurde
überprüft und dokumentieret, ob die ausgeführten Transaktionen mit den
vorliegenden Informationen über den Kunden übereinstimmten.
- Wie
und in welchem Umfang gedenkt die Bank die Investoren, die im Vertrauen
auch auf die seriöse Bankadresse ihr Geld auf das hier geführte Konto
überwiesen haben, zu entschädigen?
Die deutschen Anleger werden
vom Gesetz vor solchen Betrügereien wenig geschützt.
Der Schutz gilt mehr dem Kapitalmarkt, wer oder was sich
auch immer hinter diesem Begriff verbirgt. Nachlesen kann man das in dem Urteil
des Oberlandesgericht München zum Prozess um Infomatic-Aktien ( AZ 30 U
855/01). Das Gericht führte aus, dass der Gesetzgeber das
Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) bewusst nicht als Schutzgesetz ausgestaltet
habe, weil sich sonst ein Emittent von Aktien einer ungeahnten Vielzahl von
Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sähe, die zu einem Rückzug vom Finanzplatz
Deutschland führen könnten, was dessen Attraktivität zuwiderliefe.
Für die Anlagebetrüger ist Europa offensichtlich der
Freibrief um unerkannt und unbehelligt Milliarden von Euro bei Anlegern zu
ergaunern. Für die geprellten Anleger dagegen ist es ein Desaster.
Wenn Sie ernsthaft
rechtliche Vertretung benötigen, nutzen Sie das ESK Angebot.
Die ESK Vertrauensanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und
dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung.
Die ESK Rechtsanwälte geben betroffenen
Anlegern eine erste ehrliche
Einschätzung ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. arbeiten können
sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Bei der ESK
Fördergemeinschaft melden sich durch die ständige Berichterstattung viele Anleger die zu ihren
Kapitalanlagen Fragen haben.
Die gute Nachricht:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sein Geld
zurückzufordern. Sogar auf Erfolgsbasis!
Die schlechte
Nachricht:
Bei Beauftragung eines falschen Helfers, kann nochmals viel
Geld verloren gehen. Oft geht es nur um das Gewinnen zusätzlicher Mandanten,
die mit haltlosen Versprechungen geködert werden. So kann dann auch in vielen
Fällen, nach dem Kassieren der ersten Honorarrechnung, die Aussicht auf
Rückführung des verlorenen Kapitals plötzlich auf null sinken.
Opfer von Anlagebetrug
sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein
verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des
Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht und einer Prozessfinanzierungsgesellschaft steht
Geschädigten ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um
zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der
Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit,
die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten. Falls notwendig, kann
ein Anspruch auch auf Erfolgsbasis betrieben werden.
Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs
den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst
über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen
einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene können kostenlos und unverbindlich
mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost
das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
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