Der vermeintlich schnelle Gewinn durch
Online-Trading-Plattformen für binäre Optionen (Binary Options) wird schnell
zur Verlustfalle.
Diese Plattformen sind in der Regel auf Betrug aufgebaut.
Durch eine raffinierte Software wird den Kunden zunächst ein Gewinn
vorgegaukelt, damit immer und immer mehr Geld investiert wird. Als dann
plötzlich, meist über Nacht, ein Totalverlust eintritt, der durch negative
Kursentwicklungen entstanden sein solle, so wurde es stets beteuert.
Verschwiegen wird jedoch, dass die investierten Gelder der
Kunden gar nie angelegt wurden, sondern über Tarn- und Scheinfirmen bereits bei
der ersten Einzahlung in die eigene Tasche abgezogen worden sind. Es handelt
sich um höchst kriminelle Machenschaften von Cyber-Betrügern.
Die hier berichtende ESK Vertrauenskanzlei warnt davor,
Gelder in solche Online-Trading-Plattformen zu investieren. Europaweit gibt es
bereits mehrere tausend Opfer.
In der Vergangenheit hatte diese Kanzlei mit folgenden Online-Trading-Plattformen
zu tun:
- 24option
- BigOption
- CT
Option
- Geneva
Option
- GTP
Capital
- Invest.com
- Invory
Option
- Option500
- Option888
- Plusoption.com
- Prestige
Option
- Safemarkets
- Secondinvest.vom
- Stackoptions
- Stockpairs
- Trade.com
- Tradorax
- UB4Trade
- UK
Options
- VX
Markets
- wmoptions
Diese ESK Vertrauensanwälte vertreten bereits Opfer dieser
Betrügereien. iese Anwälte beraten
Betroffene aus, Liechtenstein, Österreich und Deutschland.
Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden
abgehalten werden.
Die ersten Schritte
sollten sein:
- Banküberweisungen
stoppen
- Bereits
getätigte Überweisungen können sehr oft zurückgeholt werden. Die Anwälte
setzen sich mit Ihrer Bank und Empfängerbank in Verbindung.
- Kreditkartenzahlungen
stoppen
- Zahlungen
über Kreditkarten können unter bestimmten Bedingungen zurückgebucht
werden.
- Die
Anwälte prüfen die Möglichkeiten
solcher Rückerstattungen.
- Einschaltung
von Polizei und Staatsanwaltschaft
Erst kürzlich ist es einer Kooperation des österreichischen
Bundeskriminalamtes mit ausländischen Behörden sowie Europol gelungen,
Cyber-Kriminelle zu verhaften. Die Anwälte unterstützen Sie bei Erstattung von
Strafanzeigen.
Opfer von Anlagebetrug
sind niemals selbst schuld!
Viele Betroffene geben sich selbst die Schuld an dem
Kapitalverlust. Das ist eine falsche Sicht der Dinge. Wer jemanden um
sein Geld bringt, ihn finanzielle ausnutzt, sein Vertrauen verrät oder mit
falschen Tatsachen operiert, ist ein Betrüger. Er gefährdet die finanzielle
Unabhängigkeit und Sicherheit seiner Opfer!
Es gibt viele teure Wege die man beschreiten kann um sein
verlorenes Geld zurück zu bekommen.
Um aber kein Gutes Geld dem schlechten hinterher zu
werfen sollte man nur geringe oder keine Kosten akzeptieren. So können
betroffene Anleger den ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung sogar
mit Durchsetzungsmaßnahmen für die bestehenden rechtmäßigen Ansprüche auf
Erfolgsbasis beauftragen.
Grundsätzlich richtig
ist:
Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche und
sollte diese auch konsequent durchsetzen!
Grundsätzlich falsch
ist:
Den Schaden einfach hinzunehmen und schnell zu vergessen.
Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder
in Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle. Wer
an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen
Art geschädigt wird, kann die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen. Wer hier allerdings den falschen Helfer
kontaktiert, dem kann es durchaus passieren, dass er gutes Geld dem schlechten
Geld hinterher wirft.
Die Lösung des Problems: Professionelle Hilfe in Anspruch
nehmen.
Mit dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung in
Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarkrecht, so wie
Fachanwälten für Steuerrecht steht Geschädigten ein schlagkräftiges
Spezialinkasso zur Verfügung!
Das Ziel der ESK Anwälte ist es, Geschädigten
wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.
Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um
zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die ESK Anwälte der
Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit,
die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.
- Ab
sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung auch mit dem zunächst
außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis
beauftragen!
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend
zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage
zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich
wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen
Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Der Geschädigte hat kein Kostenrisiko. Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision. Im negativen Fall entstehen dem
Auftraggeber keine Kosten.
Fazit
Geld bei Anlageverlusten oder gar Betrug zurückzuholen, kann
schwierig sein und Zeit in Anspruch nehmen. Wer sich jedoch der vorgenannten
Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu
zusätzlichen finanziellen Einbußen führen.
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund@email.de
Telefon: 06071-9816813 Telefax: 06071-9816829
Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
von Geldansprüchen auf Erfolgsbasis
ESK Express Schutzbund gegen
Kapitalvernichtung
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