Freitag, Juni 29, 2018

Persönlicher Brief an geschädigte Kapitalanleger.

Sehr geehrte Anlegerin, Sehr geehrter Anleger,

Seit fast nunmehr 20 Jahren informiert Sie der BSZ e.V.  auf seiner Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu  über die Vorteile der BSZ e.V. Interessengemeinschaften bezüglich der unterschiedlichsten Kapitalanlagen.

Vielleicht haben auch Sie schon unsere Seite besucht, konnten sich aber nicht spontan dazu entscheiden mit uns Kontakt aufzunehmen.  Wenn Sie bereits anderweitig Hilfe bei der Wiederbeschaffung Ihres Geldes in Anspruch genommen haben, verbleibt uns nur, Ihnen dabei viel Erfolg zu wünschen.

Wenn Sie in der Angelegenheit noch nichts unternommen haben, weil Sie eventuell das Kostenrisiko scheuen, ist vielleicht unser Angebot des BSZ e.V. Solidarservice „ohne eigenes Kostenrisiko“ für Sie das Richtige.

Anleger. die nicht mehr die innere Kraft oder auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten ihre berechtigten Forderungen einzutreiben haben, denn Gerichtsprozess Gerichtskostenvorschüsse, Anwaltsgebühren, Gutachterkosten das kann sich summieren, können jetzt als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solidarservice „ohne eigenes finanzielles Risiko“ beitreten. Sie können dann prüfen lassen, ob die berechtigte Forderung ganz ohne eigenes finanzielles Risiko zu realisieren ist.

Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, einer Prozessfinanzierungsgesellschaft, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Wenn Sie als Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solidarservice „ohne eigenes finanzielles Risiko“  ihre berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis geltend machen möchten, können Sie sich online einfach hier anmelden. https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung

Danach melden wir uns umgehend wieder bei Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Roosen
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:   bsz-ev@t-online.de

Internet


Mittwoch, Juni 27, 2018

P&R-Pleite: Sind die Investoren der insolventen Containerfirma doch nicht Eigentümer der Container?

Ähnlich wie bei Magellan kündigt sich ein erbitterter Streit über die Frage an, wer Eigentümer der P&R-Container ist. Derweil planen die vorläufigen Insolvenzverwalter den Verkauf der Boxen und gehen dabei schon jetzt von der Zustimmung der Anleger aus, berichtet am 26. 6. 2018 FONDS Professionell online.

Eigentlich wollten sie nur ein paar Neuigkeiten kundtun und für Ruhe sorgen, erreicht haben dürften sie das Gegenteil, heißt es bei FONDS Professionell online. Denn in ihrer aktuellen Pressemitteilung würden die vorläufigen Insolvenzverwalter der P&R Gruppe sehr deutlich machen, dass die 54.000 Investoren der insolventen Containerfirma ihrer Meinung nach nicht Eigentümer der Container sind.

Zitat: "Eine Auseinandersetzung darüber, wer Eigentümer der Container ist, macht im vorliegenden Fall, in dem derart viele Schwierigkeiten bestehen und nur ein Bruchteil der verkauften Container tatsächlich noch vorhanden ist, wirtschaftlich für die Anleger keinerlei Sinn."

Diese Ansage ist für die Geldgeber ein schwerer Schlag, heißt es bei FONDS Professionell online weiter. Die zweite Hiobsbotschaft in dem dreiseitigen Pamphlet: Unverändert sind eine Million Container, die es auf dem Papier gab, spurlos verschwunden

Fazit des Fachmagazins: Die Insolvenzverwalter wollen eine möglichst große Masse bilden, weil damit auch ihre Vergütung steigt. Wenn die Anleger aber außerhalb der Insolvenzverfahren Forderungen durchsetzen und vollstrecken, wird der Kuchen für die Insolvenzverwalter nicht nur kleiner. Es droht ihnen sogar, dass die Verantwortlichen selbst in die Insolvenz gehen. Natürlich haben Investoren das Recht, gegen die Eigentümer und handelnden Personen bei P&R vorzugehen, heißt es bei FONDS Professionell online.

Das sehen die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ganz genauso:

  • Nur wenn Sie jetzt schnell sind, haben Sie als Anleger noch Chancen, trotz der Insolvenzen Ihr Investment zu retten.

  • Warten Sie nicht weiter, auch wenn es heißt, "Ruhe bewahren", es werde sich schon alles zum Guten wenden. Das wird ganz sicher nicht passieren.

  • Handeln Sie jetzt!

  • Wenn Sie weiter warten, steigt nur das Risiko des Totalverlustes Ihres Investments.

Sie haben möglicherweise Ansprüche gegen den Vertrieb und gegen Anlageberater. Die Anlagen sind auch durch Kreditinstitute, zum Beispiel die Sparkassen, vertrieben worden. Wurde von dort nicht korrekt über Risiken aufgeklärt, machen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte als spezialisierte Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht mit jahrelanger Erfahrung Schadensersatz für Sie geltend.

Auch für die Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter sowie zur Vertretung Ihrer Rechte im Gläubigerausschuss ist die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Kanzlei die richtige Adresse. Bitte vergessen Sie nicht: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst!

Den in Auszügen zitierten Artikel von FONDS Professionell online finden Sie  HIER. http://www.fondsprofessionell.de/news/uebersicht/headline/pr-pleite-neue-hiobsbotschaften-fuer-anleger-144584/ref/2

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen

 Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de


Dienstag, Juni 19, 2018

Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG (Apo-Bank): BGH erklärt Zinscap-Prämie für unwirksam.

Bei vielen Kreditverträgen gab es früher schon Klageverfahren um die Zinscap-Gebühren. Jetzt hat der Bundesgerichtshof die Zinscap-Prämie der Apo-Bank für  unwirksam erklärt.

Nach dem BGH-Urteil  können nun betroffene Darlehensnehmer die an die Apo-Bank zu viel gezahlten Zinsen von dieser zurückfordern. Da dies für die letzten 10 Jahre gilt und somit entsprechende Summen im Raum stehen,  sollten Betroffene ihre Rückforderungsansprüche jetzt geltend machen.

Mit Urteil vom 05.06.2018, Az.: XI ZR 790/16 kam der für Bankrecht zuständige 11. Senat des BGH zu dem Ergebnis, dass die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG (Apo-Bank) bei Darlehen mit variablen Zinssätzen für die Festlegung einer Zinsober- und Zinsuntergrenze eine unzulässige Zinscap-Prämie bzw. Zinssicherungsgebühr verwendet.

Der BGH sieht in der maßgeblichen Klausel eine unangemessene Benachteiligung des Bankkunden. Er begründet dies damit, dass diese Klausel ein zusätzliches laufzeitunabhängiges Entgelt für die Darlehensgewährung beinhaltet, was mit dem gesetzlichen Leitbild des § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht zu vereinbaren sei. Laut Gesetz sei allein ein laufzeitabhängiger Zins für die Inanspruchnahme des Darlehens vorgesehen. Der BGH hat die Klausel daher für unwirksam erklärt.

Rechtsfolge ist, dass der betroffene Darlehensnehmer die an die Apo- Bank zu viel gezahlten Zinsen von dieser zurückfordern kann.

Betroffene Darlehensnehmer haben jetzt die Möglichkeit, die zu viel gezahlten Zinsen für Darlehensverträge der letzten 10 Jahre zurückzufordern. Es wurden oftmals Zinscap-Prämien von 5 % der Darlehenssumme und mehr gezahlt. Vor diesem Hintergrund sollten Bankkunden prüfen lassen, ob Ihnen ggf. Rückforderungsansprüche zustehen.“

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Montag, Juni 18, 2018

Wurde Ihnen ein Betrugs-Diesel verkauft. Dann ist der Vertrag wegen Verstoßes gegen EU-Recht nichtig.

Das ist keine Sensation und auch nicht neu: Autohändler müssen Betrugs-Diesel zurücknehmen! Bei dem |U|T|R| Umwelt Technik Recht e.V. wundert man sich über die betrogenen Autofahrer, die vor die Gerichte ziehen, oder sogar Erfolgsprovisionen bezahlen, um sich von ihrem Betrugs-Diesel zu trennen. 

  • Der UTR e.V. bietet seinen Fördermitgliedern schnelle Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück –bundesweit-“.

Es ist nämlich ganz einfach und keineswegs juristisch so Anspruchsvoll, wie es Ihnen die an hohen Honoraren interessierten „Experten“ weismachen wollen.

  • Sie müssen auch keine Erfolgsprovision bezahlen. Behalten Sie Ihr Geld in der eigenen Brieftasche.

Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann erklären die UTR e.V. Rechtsanwälte Ihrem Händler ganz genau, warum es für ihn Sinn macht den Kaufvertrag für das manipulierte Fahrzeug rückgängig zu machen und Ihnen den Kaufpreis zurückzuzahlen.  In vielen Fällen funktioniert das dann ohne Gerichte und hohe Kosten.

  • „Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen berechtigten Anspruch gegen den Verkäufer“, sagt UTR Vorstand Horst Roosen.

Ein Kraftfahrzeug darf in Deutschland nach EU Recht nur dann auf dem Markt angeboten, verkauft  und zugelassen werden, wenn es über eine entsprechende Erlaubnis verfügt.

Diese Erlaubnis wird dem Hersteller nur erteilt, wenn das betreffende Fahrzeug sämtliche technischen Anforderungen erfüllt, die in den einschlägigen Normen enthalten sind. Nur wenn der Hersteller eine solche Erlaubnis besitz darf er Fahrzeuge dieses Typs anbieten. Technische Informationen des Herstellers, dürfen nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.

  • Dem Hersteller obliegt die Verpflichtung nachzuweisen, dass alle von ihm verkauften, zugelassenen oder in der EU in Betrieb genommenen Neufahrzeuge über eine Typgenehmigung gemäß dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen verfügen.

Fahrzeuge für die eine Übereinstimmungsbescheinigung vorgeschrieben ist dürfen nach § 27 Abs. 1 EGFGV im Inland zur Verwendung im Straßenverkehr nur feilgeboten, veräußert oder in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einer Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Indes dürfen teschnische Informationen des Herstellers, wozu auch eine Übereinstimmungsbescheinigung zählt, nach § 28 Abs. 1 EG-FGV nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.

Bei Verstoß gegen § 27 Abs. 1 EG-FGV sind alle davon betroffenen Kaufverträge gemäß § 134 BGB nichtig.

  • Bestimmte Verstöße welche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wie die Vorlage gefälschter Prüfergebnisse oder technischer Spezifikationen oder sonstige unrichtige oder unvollständige Erklärungen werden in der Regel vorsätzlich begangen und unterliegen somit auch noch den besonderen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs. Aus strafrechtlicher Sicht kommt daher der Straftatbestand des Betruges nach § 263 StGB in Betracht. Darüber hinaus ist zudem der Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB relevant.


Der UTR e.V. bietet betroffenen Autobesitzern schnelle Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück - bundesweit“.

Alternativen: Aufspielen einer zweifelhaften Software oder Zwangsstilllegung des Autos.

  • Wer auf die mehrfache Aufforderung zum (Zwangs)-Update nämlich nicht reagiert, muss damit rechnen, dass sein Auto demnächst aus dem Verkehr gezogen wird.

  • Ehe nun die Polizei bei Ihnen vor der Tür steht und die zwangsweise Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs  durchsetzt, wofür Sie übrigens auch noch bezahlen müssen, sollten Sie  Ihr Recht nutzen und Ihr Fahrzeug dem Verkäufer zurückgeben.  

Schicken Sie Kauf- oder Leasingvertrag und KFZ-Schein an unsere Post- oder E-Mailadresse dokudrom@email.de. Wir informieren Sie dann über die weiteren Schritte.

Versprechen von:

Politik: „Mit uns wird es keine Fahrverbote geben“

UTR e.V.: „Auto zurück – Geld zurück“


UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
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gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…









Dienstag, Juni 12, 2018

Achtung! Lassen Sie sich als P&R-Anleger nicht einlullen und "ruhigstellen".

Mit beruhigenden Schreiben des Anlagevermittlers und der Insolvenzverwalter sollen Anleger "ruhiggestellt" werden. So heißt es etwa, die aktuellen Entwicklungen bei P&R seien "leider teilweise negativ", es würden zwar eine Million Container fehlen, trotz "dieses negativen Umstandes seien noch erhebliche Werte vorhanden".

Das ist ja wohl schamlos untertrieben:

Wenn von 1,6 Millionen Containern, eine Million fehlt, bedeutet das zunächst rein rechnerisch, dass allein schon deshalb ein Verlust von über 70 Prozent entsteht. Trotz dieses negativem Umstands seien noch erheblich Werte vorhanden das ist großer Unfug, weil die insolventen Gesellschaften gar kein Eigentum haben. Genau so wenig, wie die Anleger. Wo sollen deshalb erhebliche Werte herkommen. Die Aussage soll bei den Anlegern den Eindruck erwecken bzw. verstärken, sie könnten aus dem Insolvenzverfahren Geld bekommen.

Weiter heißt es, es hätten "erste Erfolge in Bezug auf die Sicherung der Zahlungsströme ... zu Gunsten der deutschen Kunden erzielt werden" können.

Das können allenfalls Mieten für Container sein, die gegenwärtig noch im Gebrauch sind. Wenn aber gleichzeitig eine Million Container fehlen, welche Zahlungsströme sollen das sein?

Dann wird den Anlegern erklärt, nahezu alle Container befänden sich aktuell in der Vermietung. Es würden also Mieteinnahmen erzielt.

Das ist nur die halbe Wahrheit: Wenn überhaupt, dann Mieteinnahmen doch nur von 600.000 anstatt von 1,6 Millionen Containern.

Auch wenn Kunden kein Eigentumszertifikat hätten, könnten sie Ansprüche geltend machen, heißt es außerdem.

Auch das nur eine Teil-Wahrheit und - nach Meinung der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei - eine bodenlose Anlegerverdummung: Wer kein Eigentumszertifikat vorweisen kann, hat bestenfalls Schadensersatzansprüche und keine Aussonderungsrechte. Ansprüche in Insolvenzverfahren werden nur minimal quotal befriedigt und das auch nur, wenn es überhaupt etwas zu holen gibt.

Schließlich wird behauptet, es bestehe kein "aktueller Handlungsbedarf".

Klar, das würde ich als Vermittler auch sagen, damit mir die Kunden nicht aufs Dach steigen…

  • Warten Sie also auf keinen Fall jetzt noch weiter ab, wenn es heißt, "Ruhe bewahren", es werde sich schon alles zum Guten wenden. Das wird ganz sicher nicht passieren.

Handeln Sie jetzt!

Wenn Sie länger warten, steigt nur das Risiko des Totalverlusts Ihres Investments

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 

Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen

 Sie wollen weiterhin informiert bleiben!

Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!

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Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Montag, Juni 11, 2018

Betrogen, Abgezockt, Enteignet: Abgas-Skandal, die politische Bankrotterklärung. UTR e.V.: „Auto zurück – Geld zurück – ohne eigene Kosten“.

Am 03.04.2018  berichtete „BILD“: Gute Nachrichten für Diesel-Fahrer: Vorerst soll es in Deutschland keine Fahrverbote geben. Darin scheint sich auch die Große Koalition aus Union und SPD einig zu sein.

Umweltministerin Svenja Schulze (49, SPD) sagte zu BILD: „Höhere Dieselsteuern oder Fahrverbote würden jetzt die Falschen bestrafen. Auch die blaue Plakette ist keine Lösung. Nichts davon würde die alten Diesel sauberer machen.“

Zwei Monate später haben es die Behörden auf einmal sehr eilig, Diesel-Autos mit manipulierter Abgas-Software zwangsweise still zu legen.

Wer auf die mehrfache Aufforderung zum (Zwangs)-Update nicht reagiert, muss nun damit rechnen, dass sein Auto demnächst aus dem Verkehr gezogen wird.

Ehe nun die Polizei bei Ihnen vor der Tür steht und die zwangsweise Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs  durchsetzt, wofür Sie übrigens auch noch bezahlen müssen, sollten Sie  Ihr Recht nutzen und Ihr Fahrzeug dem Verkäufer zurückgeben.  

Es ist ganz einfach und keineswegs juristisch so Anspruchsvoll, wie es Ihnen die an hohen Honoraren interessierten „Experten“ weismachen wollen.

Sie müssen auch keine Erfolgsprovision bezahlen. Behalten Sie Ihr Geld in der eigenen Brieftasche.

Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann setzen die UTR e.V. Rechtsanwälte Ihren berechtigten Anspruch gegen den Verkäufer durch. Sie geben dem Verkäufer Ihr Auto zurück und er zahlt den Kaufpreis zurück.

Schicken Sie Kauf- oder Leasingvertrag und KFZ-Schein an unsere E-Mailadresse dokudrom@email.de. Wir informieren Sie dann über die weiteren Schritte.

Versprechen von:

Politik: „Mit uns wird es keine Fahrverbote geben“

UTR e.V.: „Auto zurück – Geld zurück“


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Montag, Juni 04, 2018

P&R Container: Auffällig viele Veränderungen in 2017

Der BSZ e.V. berichtet auf seiner Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu   beinahe täglich über den Fall P&R Container. Nachstehend geben wir Ihnen mit freundlicher Empfehlung des Autors den aktuellen Bericht vom 04. 06 .2018 auf www.investmentcheck.de   wieder:

Auffällig viele Veränderungen in 2017. Das P&R-Firmengeflecht um Heinz Peter Roth. 

04.06.2018 • Das Organigramm des P&R-Firmennetzwerks um den 75-jährigen Heinz Roth ist weit komplexer als es im ersten Blick erscheint. Interessenskonflikte wie bei der Containermanagementgesellschaft Blue Sky wurden verschwiegen und bei einer genaueren Betrachtung fällt auf, dass in 2017 auffällig viele Veränderungen erfolgten. War das Zufall oder ahnte schon jemand etwas von dem, was die letzten drei Monate passierte?

Vorhersehbares.

Fakt ist: 2012 platzierte P&R 966 Millionen Euro bei Anlegern, was bei üblichen fünf Jahren Laufzeit und 65 Prozent Rückkaufswert in 2017 einem aufzubringenden Betrag von gut 600 Millionen Euro entspricht. In dem Ende Januar 2017 veröffentlichten Verkaufsprospekt hat Heinz Roth für die P&R Transport-Container GmbH Verkäufe an Investoren in Höhe von 500 Millionen Euro geschätzt. Schon damals waren also Zweifel angebracht, ob das Rückkaufvolumen über Weiterverkäufe an neue Anleger finanziert werden kann. Am Ende war die tatsächliche Lücke sogar noch größer als erwartet, weil im Vorjahr nur 442 Millionen Euro Anlegerkapital akquiriert wurden. Und in 2018 wäre das Rekordjahr 2013 mit 1,01 Milliarden Euro vermitteltem Anlegerkapital zu verdauen gewesen.

Umstrukturierungen 2017.

Unabhängig von weiteren Mietunterdeckungen, http://www.investmentcheck.de/?nv=5814&id=3288   wie sie zumindest in den Jahren 2014 bis 2016 zu verkraften waren, ergab sich ein erheblicher Finanzierungsbedarf. Ob dieser mit den Umstrukturierungen in 2017 in Zusammenhang steht, ist unklar.

Hier die wichtigsten Veränderungen:
-           März 2017: Wolfgang Stömmer gibt Geschäftsführung bei der Contrade Container Handels GmbH ab
-           April 2017: Auflösung der Contrade Handels GmbH
-           Juni 2017: Ausscheiden von Dr. Daniel Bimler bei der P&R Equipment & Finance Corp.
-           Juni 2017: Auflösung der in Zug ansässigen MC Finance GmbH
-           Juni 2017: Ausscheiden von Beat Leisibach und Matthias Vogel bei der Marcon Capital Partners GmbH
-           Juni/Juli 2017: Martin Ebben ersetzt Heinz Roth als Geschäftsführer/Vorstand bei fünf P&R-Gesellschaften
- Juli 2017: Dr. Daniel Bimler wird als Director der Blue Sky Intermodal abberufen
-           Juli/August 2017: Falsche Überweisung von Investorengeld an die offenbar klamme P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH
-           Oktober 2017: Sitzverlegung der Marcon Capital Partners GmbH weg vom P&R-Sitz in Zug
- Oktober 2017: gemeldete Wohnsitzänderung von Heinz Roth bei der P&R Equipment & Finance Corp. von St. Johann in Tirol auf Grünwald
Im Detail stellt sich das dann folgendermaßen dar:

P&R Equipment & Finance.
Die Spinne im P&R-Netz ist die zuletzt in der Artherstraße 20 in Zug ansässige P&R Equipment & Finance Corp. Diese ist seit April 1993 im schweizerischen Zug angesiedelt, nachdem sie davor in Zürich residierte. Direktor war damals Heinz Roth, dem die Aktiengesellschaft zu 100 Prozent gehört. Roth war bis vor wenigen Tagen zeichnungsberechtigtes Mitglied des Verwaltungsrates. Im Juni 2017 ist Dr. Daniel Bimler ausgeschieden und durch Beat Leisibach sowie Matthias Vogel ersetzt worden.

Marcon Capital.
Die Marcon Capital Partners GmbH wurde 2014 als Tochter der dbi Ventures GmbH in Zug eingetragen. Ihr Sitz befand sich in der Artherstraße 20 in Zug und wurde im Oktober 2017 in die Poststraße verlegt. Schon im Juni 2017 schieden die Geschäftsführer Beat Leisibach und Matthias Vogel aus ihren Ämtern. Vorsitzender der Geschäftsführung ist bis zuletzt der ehemals bei der P&R Equipment & Finance Corp. verantwortliche Dr. Daniel Bimler.

MC Finance.
Die ebenfalls in der Artherstraße 20 in Zug angesiedelte GmbH wurde 2014 als Tochterunternehmen der Marcon Capital Partners GmbH gegründet. Im Juli 2015 wurden die 200 Stammanteile zu je 100 Franken auf die P&R Equipment & Finance Corp. übertragen. Dr. Daniel Bimler ist mit der Auflösung der Firma als Geschäftsführer im Juni 2017 ausgeschieden.

Contrade.
Das Anfang der 90er Jahre gegründete Unternehmen Contrade Container Handels GmbH wurde im Frühjahr 2017 liquidiert. Als Liquidator wurde der Rechtsanwalt Giselher Wagner bestellt. Vorher fungierten Wolfgang Stömmer und Werner Feldkamp als Geschäftsführer. Geschäftsgegenstand war der Erwerb, die Vermietung, die Veräußerung und der Handel mit Containern aller Art, deren Ausrüstung sowie auch Vornahme von Handelsgeschäften auf eigene und fremde Rechnung im In- und Ausland. Gesellschafter war laut der Auskunftei Creditsafe Heinz Roth. Welche Rolle das Unternehmen im P&R Verbund spielte und warum es Anfang 2017 liquidiert wurde, ist nicht bekannt. Eine Presseanfrage dazu wurde nicht beantwortet.

dbi Ventures.
Das im September 2014 gegründete Unternehmen gehört laut der Auskunftei Creditsafe Dr. Daniel Bimler, der auch als Geschäftsführer tätig ist. Unternehmensgegenstand ist das Eingehen und Halten von Beteiligungen sowie Vermögensverwaltung und Beratung. Eine Beteiligung ist die Marcon Capital in Zug, der anfänglich die MC Finance GmbH gehörte, bevor sie an die P&R Equipment & Finance Corp. überging.

P&R Grünwald.
Bei den in Grünwald bei München ansässigen P&R-Unternehmen fand im Juni beziehungsweise Juli 2017 ein Wechsel in der Geschäftsführung statt. Martin Ebben, der bis dahin als Prokurist tätig war, übernahm von Heinz Roth die Leitungsfunktionen bei allen inzwischen insolventen P&R-Unternehmen.

Geldflüsse.
Ein zeitlich sehr interessanter Aspekt ergibt sich in Zusammenhang mit dem Wechsel in der Geschäftsführung bei der P&R Transport-Container GmbH. Dieses Unternehmen hat seit Anfang 2017 die Direktinvestments mit BaFin-gestattetem Verkaufsprospekt emittiert. Das erste Angebot Nummer 5001 startete im Februar 2017. Da die Emittentin die Container spätestens innerhalb von 90 Tagen nach Zahlung des Erwerbspreises der Investoren durch Ankauf bei der P&R Equipment & Finance Corp. beschaffen musste, hätte Heinz Roth bis zu seiner Abberufung als Geschäftsführer Geld in die Schweiz überweisen müssen. Stattdessen lagen per 30. Juni 2017 129,2 Millionen Euro auf den Konten herum, für die „im Gegenzug noch keine Standardcontainer übereignet wurden“. Erst Martin Ebben hat als neuer Geschäftsführer bis Ende August 2017 über 200 Millionen Euro an die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH überwiesen. Ein prospektwidriger Vorgang, durch den die Investoren der BaFin-gestatteten Modelle keine Container von der P&R Equipment & Finance Corp. übereignet bekamen.

Blue Sky.
Beim Prüfen von mittlerweile mehr als 100 Eigentumszertifikaten tauchte ungewöhnlich häufig die Blue Sky Intermodal Ltd. in Großbritannien auf. Weitere Recherchen brachten dann eine in den Verkaufsprospekten verschwiegene Verflechtung hervor, denn Heinz Roth sitzt dort im Board of Directors. Außerdem ist die P&R Equipment & Finance Corp. mit knapp 42 Prozent der Shares größter Einzelaktionär. Über den Interessenskonflikt, dass P&R nicht nur Finanzierer, sondern indirekt auch Containermanager ist, wurde in den Verkaufsprospekten nicht aufgeklärt.

Loipfinger’s Meinung.

Ein eindeutiger Zusammenhang zwischen den aktuellen Ereignissen und den Umstrukturierungen in 2017 ist nicht belegbar. Allerdings sind einige Veränderungen in Verbindung mit dem vorhersehbaren Kapitalbedarf aus den Containerrückgaben durchaus auffällig. Insbesondere der Geschäftsführerwechsel von Roth zu Ebben in Grünwald ist hinterfragenswert. Warum hat Roth das Geld nicht wie prospektiert für Containerankäufe in die Schweiz überwiesen? Warum wurden die unregulären Zahlungen an die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH erst zu Zeiten von Martin Ebben als Geschäftsführer vorgenommen? Und ganz spannend wird werden, was die Staatsanwaltschaft bezüglich der fehlenden Container feststellt. Harald Roth, der Sohn von Heinz Roth war übrigens ab 2007 Direktor und ab 2010 Verwaltungsrat mit Einzelunterschrift bei der P&R Equipment & Finance Corp. in Zug (bis Oktober 2012). Und natürlich hatte auch Heinz Roth leitende Funktionen in der Schweiz inne, während sich laut den vorläufigen Insolvenzverwaltern ein Fehlbestand von einer Million Containern aufbaute.

Veranstaltungshinweis.
Am 14. Juni 2018 veranstaltet Friedrich A. Wanschka am Münchner Flughafen einen Thementag Geldanlage unter der Überschrift: „Welche Lehren sind aus dem P+R Skandal zu ziehen?“ Investmentcheck wird dort zwei Vorträge halten und an Diskussionsrunden teilnehmen. Wer dazu weitere Informationen möchte, findet diese hier http://www.verbraucherfinanzen-deutschland.de/thementag-geldanlage


Im neu erschienen Buch „Achtung, Anlegerfallen!“

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