Donnerstag, März 24, 2016

IHR GESCHÄFTSKONTO: Holen Sie jetzt alle pro Buchungsposten gezahlten Gebühren zurück!

Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 27.01.2015 und 28.07.2015 (Aktenzeichen XI ZR 174/13 und XI ZR 434/14; haben ein großes Medienecho hervorgerufen.


Auf ihrer Grundlage können betroffene Bankkunden unter Umständen einen Großteil der Gebühren zurückverlangen, die sie in den letzten 10 Jahren für einzelne Buchungen an ihre Bank entrichten mussten. Interessant sind diese Urteile vor allen Dingen für Geschäftskunden mit vielen Buchungsposten pro Tag.

Worum geht es genau? Der Bundesgerichtshof hatte über die Wirksamkeit von Kontovertragsklauseln zu befinden, die pauschal pro Buchungsposten ein gewisses Entgelt vorsahen. Der Bundesgerichtshof kam zu dem Ergebnis, dass die Klauseln unwirksam waren, weil sie so zu verstehen seien, dass auch bei fehlerhaften Buchungen bzw. deren Korrektur eine Vergütung für das Kreditinstitut fällig würde. Derartige Korrekturbuchungen aber müsste das Kreditinstitut von Gesetzes wegen unentgeltlich erledigen. Da nach den Formulierungen der Klauseln zu Unrecht Gebühren verlangt werden könnten, seien die Klauseln insgesamt unwirksam.

Der Clou: Eine unwirksame Klausel kann nicht Anspruchsgrundlage für die vom Kunden entrichteten Gebühren für jeden Buchungsposten bilden. Alle pro Buchungsposten gezahlten Gebühren erfolgten mithin ohne Rechtsgrund und können vom Bankkunden zurückverlangt werden. Eine Grenze bilden insofern allerdings die Verjährungsvorschriften: spätestens 10 Jahre nach der Zahlung kann nichts mehr zurückverlangt werden.

Der BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron wies darauf hin, dass dabei erhebliche Summen zusammenkommen können: in einem der vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fälle ging es um über 77.000 €, die als zu Unrecht pro Buchungskosten kassierte Gebühren zurückzuzahlen waren.

Nach Meinung des BSZ e.V. lohnt es sich daher auf alle Fälle, die Kontoauszüge auf die Erhebung unzulässiger Gebühren zu überprüfen und Rückforderungen dann  unmittelbar geltend zu machen. Verweigert die Bank die Rückzahlung der zu Unrecht erhobenen Gebühren, können Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Gebühren anschließen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Bank und Gebühren". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen. Für die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Bank und Gebühren ist die Erstberatung durch die Fachanwälte kostenlos.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=406d787d60a2423724322c761fc19acb

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron

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