Erste Urteile haben Vermittler zum Schadensersatz an die Anleger verurteilt! Anleger sollten nicht länger mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen warten!
In Sachen S & K zeigt sich inzwischen, dass Anleger gute Chancen auf Schadensersatz haben sollten gegen die jeweiligen Vermittler der Anlage, mehrere Gerichte wie das Landgericht Landshut, das Landgericht Koblenz und das Landgericht Konstanz haben inzwischen Vermittler, die Anlegern Fonds der S & K-Gruppe vermittelt hatten, in noch nicht rechtskräftigen Urteilen zum Schadensersatz an die dortigen Anleger verurteilt.
Das Landgericht Konstanz hat z.B. in seiner noch nicht rechtskräftigen Entscheidung ausdrücklich damit argumentiert, dass das Anlagekonzept des Fonds S & K Deutsche Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG nicht schlüssig gewesen sein soll und aus diesem Grunde von den Vermittlern der Fonds nicht hätte angeboten werden dürfen. So seien die Prognoserechnungen unschlüssig gewesen und hätten nicht greifen können, die Anleger hätten mit diesem Fonds keine Gewinne erzielen können.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Laut dem Urteil des Bundesgerichtshofs, Az. III ZR 62/99, schuldet der Anlageberater eine anleger –und objektgerechte Beratung und muss auch insbesondere das Anlagekonzept auf Plausibilität prüfen. Tut der Vermittler dies nicht, so haftet er auf Schadensersatz. Die bisher hierzu ergangenen, noch nicht rechtskräftigen, Urteile bestätigen, dass die Anleger gegen die Vermittler der S & K-Anlagen gute Chancen haben sollten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.“
Die Vermittler der S & K-Anlagen verfügen oftmals über Haftpflichtversicherungen, so dass die Chancen der Geschädigten, hier auch wirklich Geld zurück zu erhalten, sofern der Anleger erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend gemacht hat, durchaus recht gut sein sollten.
„In anderen Fällen, in denen die Vermittler über keine Haftpflichtversicherung verfügen sollten, haftet der Vermittler zwar mit seinem gesamten Privatvermögen, sobald dieses aber aufgebraucht sein sollte, können Schadensersatzansprüche finanziell nicht mehr erfolgreich durchgesetzt werden, so dass die Gefahr bestehen würde, dass der Anleger zwar ein Urteil in der Hand hält, aber dieses nicht mehr vollstreckt werden kann. Auch aus diesem Grunde empfiehlt sich daher ein schnelles Vorgehen der Anleger.“
Fazit: Anleger sollten gute Schadensersatzchancen gegen die Vermittler der Anlage haben und keine wertvolle Zeit mehr verlieren, um diese auch wirklich durchzusetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft S & K-Gruppe. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.06. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drspä
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