Mittwoch, Juni 17, 2015

Penell-Anleihe: Düstere Aussichten für die Anleger

Die Aussichten für die Anleihe-Gläubiger der Penell GmbH werden immer düsterer. Sie müssen damit rechnen, im Insolvenzverfahren leer auszugehen. Denn es sind kaum Vermögenswerte vorhanden. „Mit anderen Worten: Den Anlegern droht der Totalverlust“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.


Aus der Insolvenzmasse haben die Anleger so gut wie nichts zu erwarten. Denn es ist kaum verwertbares Vermögen vorhanden. Das ist seit dem Berichtstermin am 10. Juni klar. „Wenn die Anleger nicht auf dem Schaden sitzen bleiben wollen, bleibt ihnen nur noch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen“, so der Anwalt.

Die Penell GmbH hatte 2014 eine Anleihe mit einem Volumen von 5 Millionen Euro begeben. Bei einer Laufzeit bis 2019 ist die Schuldverschreibung mit 7,75 Prozent p.a. verzinst. Inzwischen ist das Unternehmen insolvent, der Warenwert, mit dem die Anleihe eigentlich besichert ist, ist viel kleiner als angenommen.

Nach einem Bericht des Treuhänders waren nie ausreichend Lagerbestände zur Besicherung der Anleihe vorhanden. Auch sollen Zahlen und Bilanzen geschönt worden sein. Offenbar hat die Penell GmbH schon seit 2012 rote Zahlen geschrieben. Es gibt inzwischen ernsthafte Zweifel ob die Penell GmbH je für die Emission der Anleihe geeignet war. Das alles hat inzwischen auch die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Es wird wegen Betrugsverdachts ermittelt.

Nach Ansicht des BSZ e.V. Anlegerschutzanwalts liegen ganz offensichtlich Prospektfehler vor: „Mit den falschen Angaben zur Besicherung der Anleihe sollte den Anlegern die Geldanlage offensichtlich schmackhaft gemacht werden. Dabei hätte schon längst klar sein müssen, dass die Anleihe nicht ausreichend besichert ist. Daher können sich Schadensersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen richten.“ In Betracht kommen außerdem noch Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung. Auch wenn die Unschuldsvermutung gilt: „Die Ereignisse lassen vermuten, dass die Anleger geködert wurden, um die Insolvenz des Unternehmens zu vermeiden, die jetzt aber ohnehin eingetreten ist. Die Anleger sollten jetzt alle denkbaren rechtlichen Schritte in die Wege leiten“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Penell GmbH. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
 
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
 
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Bildquelle: © Bernd Kasper / pixelio.de

 
Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.06. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des  Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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