Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Cäsar-Preller hat für einen Anleger der Green Planet AG Schadensersatz in Höhe von rund 22.000 Euro zzgl. Zinsen durchgesetzt. Diese Summe muss der ehemalige Chef der Green Planet AG zahlen, da er den Anleger vorsätzlich falsch beraten habe, stellte das Landgericht Frankfurt a.M. fest.
Einen Haken hat das Urteil aber dennoch. Der
ehemalige Chef der Green Planet AG sitzt wegen des Verdachts auf
Kapitalanlagebetrug in Untersuchungshaft. „Damit unser Mandant dennoch an sein
Geld kommt, haben wir einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner erwirkt
und die Zwangsvollstreckung in die beschlagnahmten Vermögenswerte beantragt“,
sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Der Mandant hatte, wie so viele andere
Anleger auch, im guten Glauben an ein nachhaltiges Investment in
Teakholz-Plantagen in Costa Rica über die Green Planet AG investiert. Der
größte Teil der Anlegergelder ist aber wohl nie dort angekommen. 15 Millionen Euro
soll die Green Planet AG insgesamt bei Anlegern eingesammelt haben. Inzwischen
wird wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug ermittelt.
„Es zeigt sich aber, dass es sich für die
Anleger lohnt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen“, so der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt. Denn das Landgericht Frankfurt erkannte, dass die
Beteiligung des Anlegers auf die fehlerhafte Anlageberatung durch die Green
Planet AG zurückzuführen ist. Im konkreten Fall auf die fehlerhafte Beratung
des ehemaligen Chefs der Green Planet AG. Er hat nach Auffassung des Gerichts
den Anleger vorsätzlich mit fehlerhaften Informationen über die Sicherheit und
Rentabilität der Anlage „geködert“.
„Das Urteil zeigt, dass für die Anleger der
Green Planet AG das Geld nicht verloren ist. Sicher kann in vielen Fällen eine
fehlerhafte Anlageberatung nachgewiesen werden“, so der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Green
Planet/Tropenhölzer beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür,
dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne
zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit
dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf
die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft
bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Kontaktformular:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.06. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp
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