Samstag, Juni 13, 2015

Green Planet AG: Schadensersatz für Anleger – Zwangsvollstreckung beantragt

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Cäsar-Preller hat für einen Anleger der Green Planet AG Schadensersatz in Höhe von rund 22.000 Euro zzgl. Zinsen durchgesetzt. Diese Summe muss der ehemalige Chef der Green Planet AG zahlen, da er den Anleger vorsätzlich falsch beraten habe, stellte das Landgericht Frankfurt a.M. fest.


Einen Haken hat das Urteil aber dennoch. Der ehemalige Chef der Green Planet AG sitzt wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug in Untersuchungshaft. „Damit unser Mandant dennoch an sein Geld kommt, haben wir einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner erwirkt und die Zwangsvollstreckung in die beschlagnahmten Vermögenswerte beantragt“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller.

Der Mandant hatte, wie so viele andere Anleger auch, im guten Glauben an ein nachhaltiges Investment in Teakholz-Plantagen in Costa Rica über die Green Planet AG investiert. Der größte Teil der Anlegergelder ist aber wohl nie dort angekommen. 15 Millionen Euro soll die Green Planet AG insgesamt bei Anlegern eingesammelt haben. Inzwischen wird wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug ermittelt.

„Es zeigt sich aber, dass es sich für die Anleger lohnt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Denn das Landgericht Frankfurt erkannte, dass die Beteiligung des Anlegers auf die fehlerhafte Anlageberatung durch die Green Planet AG zurückzuführen ist. Im konkreten Fall auf die fehlerhafte Beratung des ehemaligen Chefs der Green Planet AG. Er hat nach Auffassung des Gerichts den Anleger vorsätzlich mit fehlerhaften Informationen über die Sicherheit und Rentabilität der Anlage „geködert“.

„Das Urteil zeigt, dass für die Anleger der Green Planet AG das Geld nicht verloren ist. Sicher kann in vielen Fällen eine fehlerhafte Anlageberatung nachgewiesen werden“, so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Green Planet/Tropenhölzer beizutreten.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf einem eventuell entstandenen Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

Direkter Link zum Kontaktformular:


Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller


Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.06. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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