Beratungsgesellschaft zu Schadensersatz verurteilt. Das OLG Saarbrücken hat mit Urteil vom 07.05.2015 einer von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB vertretenen Anlegerin Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung i.H.v. € 14.805,00 anlässlich des Erwerbs einer Beteiligung an der ALAG Auto- Mobil GmbH & Co. KG zugesprochen.
Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme stand es zur Überzeugung des Oberlandgerichts Saarbücken fest, dass der tätige Anlageberater bereits den Wissenstand des Ehemannes der Klägerin und seine persönlichen Erfahrungen im Bereich von Kapitalanlagen falsch beurteilt und darüber hinaus gemessen an der persönlichen Anlagesituation des Anlegers mit der Beteiligung an der ALAG Auto- Mobil GmbH & Co. KG eine Anlage empfohlen hatte, welche weder dem Anlageziel noch dem Risikoprofil des Ehemannes der Klägerin entsprach.
Der Bundesgerichtshof geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Aufklärung des Anlegers über die für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände richtig und vollständig sein muss (anlagegerechte Beratung), während die Bewertung und Empfehlung des Anlageobjekts unter Berücksichtigung der persönlichen Situation des Anlegers aus früherer Sicht vertretbar sein muss (anlegergerechte Beratung). Die Grenze einer anlegergerechten Beratung ist z. B. dann überschritten, wenn der Berater einem Anleger, der eine sichere Anlage für die Altersvorsorge wünscht, eine unternehmerische Beteiligung empfiehlt.
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken war die Beratung im vorliegenden Fall nicht anlegergerecht, da der Berater den Wissenstand, die Risikobereitschaft sowie die Anlageziele des Ehemannes der Klägerin jedenfalls fahrlässig falsch eingeschätzt hatte. So bestand im vom OLG Saarbrücken zu entscheidenden Fall insbesondere aufgrund fehlender Vorkenntnisse des Anlegers ein besonderer Beratungsbedarf, zudem war Anlagewunsch vordergründig eine sichere Anlage für die Altersvorsorge. Das OLG Saarbrücken hat die Beratungsgesellschaft daher zum Schadensersatz in Höhe der geleisteten Einlagen nebst Agio sowie der an die ALAG Auto- Mobil GmbH & Co. KG geleisteten Rückzahlungen von ausstehenden Raten verurteilt.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Linz, die das Urteil für den Anleger erstritten hat, rät Anlegern, die sich ebenfalls falsch beraten fühlen, sich an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und dort ihre Ansprüche prüfen zu lassen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit 17 Jahren die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ALAG-Automobil GmbH & Co. KG beizutreten.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz
Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.06.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllblinz
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