Wirtschaftliche Schwierigkeiten beim Hansa Treuhand HT Flottenfonds III gibt es schon länger. Daher musste nun offenbar das Containerschiffs MS Merkur Bay verkauft werden. Darüber hinaus sei auch eine Einigung mit der finanzierenden Bank gelungen, berichtet das „fondstelegramm“.
Dadurch sei eine drohende Insolvenz der Gesellschaft abgewendet worden, heißt es weiter. „Ob der Hansa Treuhand Flottenfonds III nun dauerhaft wieder in ruhigere Fahrwasser gelangt, ist dennoch ungewiss“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Denn wirtschaftliche Schwierigkeiten sind bei dem Dachfonds nicht neu.
Der 2004 aufgelegte Hansa Treuhand HT Flottenfonds III investierte als Dachfonds in die Containerschiffe MS Merkur Bay und MS HS Beethoven sowie in den Tanker MT HS Tosca. Allerdings bekam der Fonds auch die Krise der Schifffahrt zu spüren und geriet in Schwierigkeiten. Ein Sanierungskonzept wurde nötig und die Anleger sollten 2013 bereits erhaltene Ausschüttungen wieder zurückzahlen. Schon im Jahr zuvor wurde ein Betriebsfortführungsgesetz umgesetzt. Nun wurde ein Schiff aus dem Dachfonds verkauft.
„Die Situation in der Handelsschifffahrt ist nach wie vor schwierig und die Entwicklung des Hansa Treuhand Flottenfonds III war in den letzten Jahren wenig erfreulich. Beunruhigte Anleger müssen aber nicht tatenlos abwarten, sondern können auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen“, so der Anwalt.
Durch eine fehlerhafte Anlageberatung können Schadensersatzansprüche entstanden sein. Denn im Beratungsgespräch hätten die Anleger umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage informiert werden müssen. Da sie mit den Fondsanteilen in der Regel unternehmerische Beteiligungen erwerben, kann für die Anleger am Ende der Totalverlust stehen. Cäsar-Preller: „Es zeigt sich immer wieder, dass die Anleger über diese Risiken nicht ausreichend aufgeklärt wurden. Selbst an Anleger, die eine sichere Kapitalanlage für ihre Altersvorsorge suchten, wurden Schiffsfonds vermittelt. Bei so einer Falschberatung können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.“
Ein weiterer Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche sei, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen verschwiegen hat. „Der BGH hat eindeutig und verbraucherfreundlich entschieden, dass diese sog. Kick-Backs offen gelegt werden müssen“, erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Betroffene Anleger sollten sich auf jeden Fall von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht umgehend informieren und beraten lassen. Die Verfolgung berechtigter Ansprüche und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen können allerdings mit erheblichen Schwierigkeiten und vielen Risiken verbunden sein. Das geht ins Geld. Mit Hilfe der mit dem BSZ e.V. kooperierenden Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft haben die Kläger die Möglichkeit, ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können somit alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Die Kläger haben nicht das geringste Risiko!
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ MS Merkur Bay". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller
Dieser Text gibt den Beitrag vom 29.04.2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp
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