BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben/hatten diverse Klagen gegen die Vienna Life Lebensversicherung eingereicht. Geschädigte sollten Ansprüche prüfen
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haben, wie bereits berichtet, seit dem Jahr 2011 diverse Klagen für geschädigte Anleger der Vienna Life-K1-Fondspolice bei Gerichten in ganz Deutschland gegen die Vienna Life Lebensversicherung mit Sitz in Liechtenstein eingereicht. Diverse Gerichtstermine der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte für Geschädigte fanden bereits statt und finden noch statt, so z.B. vor Gerichten in Saarbrücken, München, Nürnberg, Rottweil, Konstanz.
Geltend gemacht wird die vollständige Rückabwicklung der Beteiligung, da Anleger der Vienna Life-K1-Fondspolice nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte unter anderem nicht auf die erheblichen Risiken der Beteiligung hingewiesen wurden, wofür die Vienna Life-Lebensversicherung nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte haftet, unter anderem aus Prospekthaftung im engeren Sinne, aber auch aus der Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens und wegen weiterer Versäumnisse.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham) hierzu: ,,Unserer Ansicht nach ist die Vienna Life-Lebensversicherung ihren Prüfungspflichten hinsichtlich der zugrunde liegenden K1-Fonds nicht in ausreichendem Maße nachgekommen, wofür sie unserer Ansicht nach haftet. Auch eine Fehlberatung der jeweiligen Vermittler muss sich Vienna Life unserer Ansicht nach zurechnen lassen."
Auch sollte nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth geprüft werden, ob die jeweils von Vienna Life verwendete Widerspruchsbelehrung ordnungsgemäß war.
Dr. Späth hierzu: ,,Oftmals sind die Widerspruchsbelehrungen unserer Ansicht nach fehlerhaft, wobei ebenfalls geprüft werden sollte, ob sich hieraus Rückabwicklungsansprüche ergeben könnten".
Mit einer Entscheidung des OLG Nürnberg Fürth vom 28.10.2013 mit dem Az. 8 U 1254/13 (das Verfahren wurde, worauf hingewiesen werden soll, nicht von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten geführt) wurde z.B. Vienna Life bereits zur Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages verurteilt. Gegen die Entscheidung wurde noch ein Rechtsmittel eingelegt.
Geschädigte Anleger der Vienna Life-K1-Fondspolice aber auch von anderen Vienna Life-Produkten sollten daher nach Ansicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte nicht länger warten, sondern umgehend tätig werden, die Verjährung muss immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Vienna Life". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Bildquelle: © Benjamin Klack / pixelio.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12. 01. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drwspä
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