Freitag, Januar 23, 2015

Schweizer Franken/Euro-Kurs: - Anleger sollen Nachschüsse zahlen - Anleger müssen handeln!

Banken und Broker fordern Anleger zum Zahlen von Nachschüssen in exorbitanter Höhe auf. Auch zahlreiche Anleger in Fremdwährungsdarlehen machen erhebliche Verluste. 


Nach der Entscheidung der Schweizerischen Nationalbank, den Kurs des Schweizer Franken am 15. Januar 2015 überraschend frei zu geben, ist der Schweizer Franken massiv in die Höhe geschnellt, auf zum Teil 0,85 EUR/Franken.

Viele Anleger sitzen inzwischen auf massivsten Verlusten, schlimmer noch, haben existenzbedrohende Verluste zu befürchten.

Anleger von Hebelprodukten werden dazu aufgefordert, Nachschüsse in exorbitanter Höhe zu zahlen

Anleger, die in Schweizer Franken/Euro-Hebelprodukte investiert haben, haben oftmals den Verlust ihres gesamten Eigenkapitals zu verschmerzen. Und - viel schlimmer noch sehr häufig weisen nunmehr die Konten extreme Debit-Salden auf.

Banken und Broker sind inzwischen schon dazu übergegangen, die Anleger zum Einzahlen von Nachschüssen aufzufordern, die sie oftmals binnen weniger Tage leisten sollen.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth: ,,Die wirtschaftlichen Folgen sind für die Betroffenen in vielen Fällen ruinös. Wir haben hier viele Kontenbeispiele auf dem Tisch liegen. Um das desaströse Ausmaß zu verdeutlichen: In einem Fall hat sich eine Einlage von ca. EUR 3.000,-- in ein Minus von ca. EUR 280.000 verwandelt, in einem weiteren Beispiel ist ein Guthaben von ca. EUR 15.000,-- in ein Minus von ca. EUR 135.000,-- abgestürzt, in  einem anderen Beispiel haben sich ca. EUR 85.000,-- Eigenkapital in über EUR 800.000,-- Schulden verwandelt. Wir könnten noch viele weitere Beispiele aufzählen. Die Anleger sollen diese Zahlungen binnen weniger Tage leisten." Die Verzweiflung unter vielen Anlegern ist zur Zeit groß.

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt weiter: ,,Wir haben uns bereits einige Verträge unterschiedlicher (Broker angesehen und haben Zweifel, ob die betreffenden Klauseln der Banken und auch das Verhalten gerade bei der Kursfeststellung in den Stunden nach dem Währungscrash in diesem Fall gerichtsfest sind. Wir möchten in jedem Fall allen betroffenen Anlegern Mut zusprechen. Ob sie nun in eigener Verantwortung gehandelt haben, ob sie Musterdepots von Börsenbriefen nachgehandelt haben, ob sie ihr Geld durch Vermögensverwalter mit einer Währungsstrategie haben handeln lassen, sie alle sollten nun keinesfalls den - soweit geschehen - Aufforderungen der jeweiligen Broker zum Ausgleich ihrer Konten nachkommen.

Oftmals sollte den Nachschussforderungen jedoch, worauf hingewiesen werden soll, aus Vorsichtsgründen ausdrücklich widersprochen werden.

Anleger von Fremdwährungsdarlehen in der Falle.

Auch zahlreiche Anleger von Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken sitzen inzwischen auf erheblichen Verlusten. So haben viele Anleger auf Anraten ihrer Bank/Ihres Vermögensberaters in den letzten Jahren wegen der günstigeren Zinsen Darlehen in Schweizer Franken aufgenommen. Diese Zinsersparnis schmilzt nun nicht nur dahin, sondern wird durch den Kursanstieg des Schweizer Franken vollkommen zunichte gemacht.

Vielen haben daher Verluste von etlichen zehntausend Euro zu verschmerzen.

Der Fachanwalt hierzu: ,,Auch diese Anleger sind nicht chancenlos: Zum einen sollte geprüft werden, ob nicht erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die Bank/den Berater geltend gemacht werden könnten wegen eventueller Falschberatung, oder besser noch, es sollte gleich geprüft werden, ob das Darlehen nicht wegen Fehlern in der Widerrufsbelehrung vollständig widerrufen werden kann, so dass der Anleger komplett aus dem für ihn negativen Darlehen ,,aussteigen" kann."

Auf jeden Fall gibt es für Anleger vielfältige Möglichkeiten, ihre Verluste zu reduzieren.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften Schweizer Franken/Anlagen und Kredite. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

 Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Direkter Link zum Kontaktformular:


drwsp

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