Mittwoch, Januar 14, 2015

MT-Energie GmbH: Anleger müssen Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden

Das Amtsgericht Tostedt hat die Insolvenzverfahren über die MT-Energie GmbH und die Tochtergesellschaft MT-BioMethan GmbH am 1. Januar eröffnet (Az.: 22 IN 196/14 und 22 IN 202/14). Für die Anleger der Anleihe geht es nun zunächst darum, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden.


Die Gläubiger müssen ihre Forderungen zur Insolvenztabelle bis zum 26. Februar beim Insolvenzverwalter einreichen. Etwa einen Monat später ist eine Gläubigerversammlung geplant. Dabei wird es voraussichtlich auch darum gehen, ob Investoren für einen Kauf des Unternehmens gefunden werden können und mit welcher Insolvenzquote die Gläubiger rechnen können. ,,Es stehen weitreichende Entscheidungen an, die auch für die Anleger große Bedeutung haben. Für sie geht es nun in erster Linie darum, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Aber der weitere Fortgang des Insolvenzverfahrens ist ebenso wichtig. Schließlich geht auch um das Geld der Anleger", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Die auf Biogasanlagen spezialisierte MT-Energie GmbH hatte 2012 eine Mittelstandsanleihe (ISIN DE000 A1MLRM7 / WKN A1MLRM) mit einem Gesamtvolumen von 30 Millionen Euro begeben. Die Anleihe ist mit 8,25 Prozent p.a. verzinst, die Laufzeit endet im April 2017. Allerdings musste das Unternehmen, ebenso wie die Tochtergesellschaft MT-BioMethan GmbH, im Oktober 2014 wegen drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenzantrag stellen. Im vorläufigen Insolvenzverfahren soll sich das Unternehmen positiv entwickelt haben, so dass es wohl einige Investoren gibt, die an einem Kauf des Unternehmens interessiert sind. ,,Von der Höhe des Kaufpreises hängt natürlich auch die Insolvenzquote ab. Daher ist es für die Anleger gut, dass es offenbar mehrere interessierte Investoren gibt", so der Fachanwalt.

Dennoch müssten sich die Anleger wahrscheinlich auch auf finanzielle Verluste einstellen. Daher empfiehlt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt den Anleihe-Zeichnern nicht nur auf eine möglichst hohe Quote im Insolvenzverfahren zu hoffen, sondern auch mögliche Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. Diese können z.B. auf Grund einer fehlerhaften Anlageberatungen oder Prospektfehlern entstanden sein. ,,Die Anleger hätten im Beratungsgespräch ausführlich über die Risiken der Anleihe informiert werden müssen. Auch die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit der Anleger sich ein realistisches Bild von der Kapitalanlage machen kann. Wurden Risiken verschwiegen oder fehlerhafte Angaben gemacht, kann Schadensersatz geltend gemacht werden", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Für die Prüfung von Ansprüchen
durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Mittelstandsanleihen/ MT-Energie GmbH". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Bildquelle: ©Thorben Wengert/pixelio.de
 

Dieser Text gibt den Beitrag vom 14. 01. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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