Donnerstag, Januar 22, 2015

Lange Vermögensberatung GmbH / Positive Hinweise Landgericht München

Bereits in der Vergangenheit hatte der BSZ e. V. darüber berichtet, dass die Lange Vermögensberatung GmbH vom Landgericht München in einem Verfahren zum Schadenersatz verurteilt wurde. Hintergrund dieser Verurteilung war die Vermittlung von diversen Schifffondsbeteiligungen.


In einem von Vertrauensanwälten des BSZ e. V. geführten Verfahren vor dem Landgericht München hat das Landgericht München nun Hinweise erteilt, dass es dem klägerischen Vortrag teilweise folgen werde und die geltend gemachten Schadenersatzansprüche teilweise für begründet hält. Auch in diesem Verfahren hatte der Anleger mehrere Schifffondsbeteiligungen erworben.

Zuvor hatte die Lange Vermögensberatung GmbH aus München sogenannte ,,Werbeschreiben/Flyer" an den dortigen Anleger übersandt und hierin zahlreiche positive Mitteilungen bezüglich des Erwerbs gemacht. Dies war von Fonds zu Fonds unterschiedlich. Das Gesamtbild zeigt jedoch, dass die Lange Vermögensberatung GmbH offensichtlich in zahlreichen Werbeschreiben darauf abgestellt hat, dass Schifffondsbeteiligungen sofort veräußerbar/fungibel seien und hierfür auch ein bestehender Markt bestehen würden und die Beteiligungen daher zu ,,guten Kursen" verkauft werden könnten.

Diesen Aspekt sah das Landgericht München in seiner Grundaussage als unzutreffend an, da hierdurch der Eindruck erweckt werde, eine Beteiligung an einem geschlossenen Fonds könne umgehend veräußert werden und der Anleger habe somit über das investierte Kapital einer Verfügungsbefugnis. Dies scheint unzutreffend zu sein. Auch wurde in einigen Werbeschreiben/Flyer mitgeteilt, dass es sich bei diesen unternehmerischen Beteiligungen um sichere und solide Anlagen handeln würde. Auch diesen Punkt nahm das Landgericht München zum Anlass, das Gesamtbild dieser Werbeschreiben als zu positiv zu sehen und wies darauf hin, dass auf der Grundlage dieser nicht zutreffenden Angaben Schadenersatzansprüche für den Anleger zugesprochen werden würden. Hinzu kam auch, dass die in den Werbeschreiben gemachten Angaben zu den Charterraten teilweise von den im Prospekt aufgeführten Charterraten abwichen und überhöht angegeben wurden. Auch hierin kann eine Falschangabe liegen, welche zum Schadenersatz führt.

Da die Lange Vermögensberatung GmbH bezüglich der Vermittlung diverse Schifffondsbeteiligungen diese Werbeschreiben/Flyer in der Regel an potenzielle Anleger übersandt hat, bestehen für diese nach Auffassung der Vertrauensanwälte des BSZ e. V. hinreichen Anhaltspunkte, ihren Fall durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen. Sollte sich im Einzelfall herausstellen, dass bei der Zeichnung eines Schifffonds gleichfalls unzutreffende Angaben gemacht wurden, bestünden gute Chancen, Schadenersatz zu erlagen. Die Prüfung und die Erfolgsaussichten sind vom Einzelfall abhängig. Insoweit wäre auch die konkrete Beratungs- und Vermittlungssituation in den Blick zu nehmen als auch zu prüfen, ob in diesen Werbeschreiben/Flyern gegenteiligen Angaben zum Prospektinhalt des jeweiligen Fonds gemacht wurden.

Aufgrund dieser Hinweise des Landgerichts München bleibt abzuwarten, ob es unter Anwendung der konsequenten Rechtsprechung des BGH die Lange Vermögensberatung GmbH zum Schadenersatz verurteilt wird. Die Rechtsprechung des BGH sieht vor, dass Anleger Informationen, in Form von Werbeflyer und Schreiben und auch Angaben im Prospekt inhaltlich korrekt, vollständig und richtig sein müssen. Stellt sich heraus, dass abweichende Angaben gemacht werden, kann auch dies zum Schadenersatz führen. Der BGH stellt hierbei auf den Aspekt ab, dass derartige Informationen oftmals die einzige Informationsquelle für Anleger sind und sie daher ein gewisses Schutzbedürfnis. Weitergehende Aspekte einer Falschberatung kommen im Einzelfall hinzu, wie z. B. das Verschweigen von Totalverlustrisiken, das Wiederaufleben der Haftung etc. und möglicherweise auch verschwiegene übermäßige Provisionen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Lange Vermögensberatung/geschlossene Fonds". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu 

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel



Dieser Beitrag gibt die Sach- und Rechtslage zum 22.01.2015 wieder. Durch nachträglich eintretende Änderungen, insbesondere die Entscheidung des Landgerichts München, kann sich die Sach- und Rechtslage ändern.

aw

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