Mittwoch, Januar 21, 2015

GLOBAL NEW ENERGY INVESTMENT AG - Insolvenz!

Viele Anleger haben zum Teil erhebliche Summen in das Partiarischen Darlehen der Global New Energy Investment AG investiert, die mit hohen Zinsversprechen lockte. Teilweise haben Anleger hierfür sogar Kredite aufgenommen.


Nachdem bereits in 2013 die versprochenen Auszahlungen ausblieben, gibt es nunmehr zumindest Klarheit. Der Vorstand der Gesellschaft wurde - bisher noch nicht rechtskräftig - vor dem Landgericht Frankfurt wegen gewerbsmäßigen Kapitalanlagebetruges verurteilt. Nur ein Bruchteil der von Anlegern vereinnahmten Gelder, dies sind ca. 10,4 Millionen EUR, konnten nach Angaben der Staatsanwaltschaft in Deutschland sichergestellt werden. Ein Großteil der Gelder soll im Ausland liegen.

Inzwischen wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Frist zur Forderungsanmeldung läuft am 17.2.2015 ab.

Nach Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter können Anleger jedoch keinesfalls selbstverständlich davon ausgehen, vom Insolvenzverwalter benachrichtigt zu werden. Nach eigenen Angaben liegen diesem nur bruchstückhafte Informationen vor. Es ist also gut möglich, dass das Insolvenzverfahren abgeschlossen wird, ohne dass Anleger hiervon Kenntnis erhalten. Um zumindest im Insolvenzverfahren berücksichtigt zu werden, ist es dringend erforderlich, dass geschädigte Anleger von sich aus aktiv werden.

Im Rahmen des Insolvenzverfahrens ist aller Voraussicht nach damit zu rechnen, dass lediglich ein Bruchteil des Schadens an die Anleger zurückfließt.

In vielen Fällen dürften jedoch Schadensersatzansprüche gegen Vermittler und/oder Berater gegeben sein. Zumindest in vielen der den BSZ eV. Anlegerschutzanwälten bekannten Fällen wurde das Partiarischen Darlehen, das über keinerlei Absicherung verfügt und somit dem Totalverlustrisiko unterliegt, als sichere Altersvorsorge verkauft. Über die Risiken der Anlage wurde in aller Regel nicht oder nur unzureichend belehrt. Dies sind valide Ansätze für eine Haftung des Beraters auf Schadensersatz.

Daneben besteht die Möglichkeit, die Hintermänner der Gesellschaft auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Bereits aus der Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Kapitalanlagebetrugs ergeben sich hinreichende Ansatzpunkte, um einen Titel zu erwirken. Überdies hat die Gesellschaft verbotenes Einlagengeschäft ohne entsprechende Zulassung gemäß KWG betrieben, da die Ausgestaltung des Nachrangs in den Darlehensverträgen unzureichend war.

Betroffene Anleger sollten sich möglichst schnell mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Verbindung setzen, um zum einen die Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren in die Wege zu leiten und zum anderen die Erfolgsaussichten der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen zu lassen.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Global New Energy Investment AG. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen
können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  
Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Marie-Caroline Pasquay  

Dieser Text gibt den Beitrag vom 21. 01. 2015 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

pasq

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