Montag, November 10, 2014

IVG Fonds: Kläger siegt vor dem Landgericht Berlin! Achtung: Drohende Verjährung Ende 2014!

BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte erstreiten Rückabwicklung vor dem Landgericht Berlin gegen Commerzbank. Oftmals gute Schadensersatzchancen für Anleger! Diverse Vergleiche! Achtung: Es droht Verjährung zum Jahresende 2014!


Viele Anleger der sog. IVG-Fonds Euro müssen inzwischen erhebliche Verluste erleiden, so notiert z.B. der Fonds ,,IVG Euro Select Balcanced Portfolio UK" aktuell auf der Handelsplattform www.deutsche-zweitmarkt.de  mit nur noch ca. 29,2 % des Nominalwertes (Handelsdatum 28.08.2014).

Viele Anleger der diversen IVG-Fonds befürchten noch höhere Verluste, die bis zum Totalverlustrisiko reichen könnten, auch bei den prognostizierten Ausschüttungen mussten Anleger bisher erhebliche Einbußen hinnehmen.

In vielen Fällen sehen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte jedoch für Anleger die Chance, erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler bzw. Berater geltend zu machen, vor allem in den Fällen, in denen die Anlage von einer Bank vermittelt wurde. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte führen dabei (und haben bereits geführt) bereits zahlreiche Klagen gegen diverse Banken wie Commerzbank, ehemals Dresdner Bank, Deutsche Apotheker- und Ärztebank, diverse Sparkassen, etc., betreut wurden von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten seit dem Jahr 2012 bereits über 200 Fälle von diversen IVG-Fonds-Geschädigten.

In einem aktuellen Fall, der von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner vor dem Landgericht Berlin gegen die Commerzbank AG als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank geführt wurde, wurde die Commerzbank AG nun mit -noch nicht rechtskräftigem- Urteil des LG Berlin vom 23.10.2014 zur vollständigen Rückabwicklung des Fonds abzgl. der erhaltenen Ausschüttungen, d.h., zur Zahlung von 12.843,- EUR zzgl. außergerichtlicher Kosten Zug um Zug gegen Rückübertragung der Fondsbeteiligung auf die Commerzbank AG verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Begründet wurde in dem Fall die Verurteilung der Commerzbank AG vom Landgericht Berlin damit, dass der Kläger nicht auf die von der Dresdner Bank AG/Commerzbank AG erhaltenen Rückvergütungen, sog. ,,Kick-backs", hingewiesen wurde.

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Walter Späth hierzu:

,,Wir freuen uns über diesen Erfolg für den Anleger. Auch in vielen anderen Fällen sind die Anleger von den vermittelnden Banken nicht auf die von diesen erhaltenen Rückvergütungen, sog. ,,Kick-backs" hingewiesen worden, was gute Schadensersatzchancen eröffnet. In vielen Fällen ist auch die sonstige Fehlberatung immer ähnlich, oftmals war die Anlageberatung nicht anleger- und objektgerecht, d.h., die Anleger wurden nicht auf die erheblichen Risiken der Anlage hingewiesen, wie z.B. Darlehensrisiken, Fremdwährungsrisiken, Risiken des Immobilienmarktes allgemein, Projektentwicklungsrisiken, etc. Oftmals handelt es sich meiner Beobachtung nach bei den IVG-Fonds-Anlegern auch um ältere, unerfahrenere Anleger, die teilweise ihr Geld auch für die Altersvorsorge anlegen wollten. Für diese waren die vermittelten IVG-Fonds oftmals nicht geeignet.

Falls die Anlage dem Anleger von einer Bank vermittelt wurde, gibt es noch ein weiteres gutes Argument für eine Schadensersatzverpflichtung der Banken:

Laut aktueller BGH-Rechtsprechung müssen die Banken den Anleger auf erhaltene Rückvergütungen, sog. ,,Kick-backs", hinweisen, falls der Anleger nicht hierauf, weder der Höhe noch dem Grunde nach, hingewiesen wurde, kann er sogar die vollständige Rückabwicklung der Anlage verlangen.

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt hierzu: ,,Meiner Erfahrung nach wurden speziell in den Jahren 2006 - 2008, in denen viele IVG-Fonds an Anleger vermittelt wurden, viele Anleger nicht auf diese von den Banken erhaltenen Rückvergütungen, hingewiesen, und zwar weder dem Grunde, noch der Höhe nach. Der ,,Kick-back-Joker" kann daher oftmals für Geschädigte, speziell bei den vermittelten IVG-Fonds, zum Erfolg führen".

Oftmals lassen sich daher gegen die vermittelnden Banken Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen, was natürlich immer im Einzelfall überprüft werden muss, zahlreiche Klagen für IVG Fonds-Anleger haben und hatten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte inzwischen eingereicht, vor allem in den Fällen, in denen die Anlage von einer Bank vermittelt wurde. In diversen anderen Fällen konnten von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten bereits gute Vergleiche mit vermittelnden Banken geschlossen werden.

In einem aktuellen Fall z.B., vor dem Landgericht Berlin unter dem Az. 10 O 2/13 der gegen eine kleinere deutsche Bank als vermittelndes Bankhaus geführt wurde, und in dem der Anleger 15.636,63,- EUR in den Fonds ,,IVG Euroselect Balanced Portfolio UK" investierte, wurde mit Datum vom 31.07.2014 letztendlich ein Vergleich geschlossen, in dem die vermittelnde Bank dem Kläger 10.000,- EUR als Schadensersatz ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht zahlte und die Fondsanteile beim Anleger verbleiben.

Da diese gegenwärtig noch ca. 29- 30 % wert sind und auch zu diesem Betrag auf dem Zweitmarkt verkauft werden können, was einem Betrag von ca. 4.500,- EUR entspricht, hat der Anleger letztendlich nur noch einen Restschaden in Höhe von ca. 1.000,- EUR.

Doch betroffene Anleger sollten berücksichtigen, dass teilweise bei den IVG-Fonds bereits zum Jahresende 2014 Verjährung einzutreten droht, aufgrund der kenntnisabhängigen 3-jährigen Verjährungsfrist des §§ 195, 199 BGB, was immer im Einzelfall geprüft werden muss.

Der Anwalt hierzu: ,,Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass Gerichte in letzter Zeit verstärkt dazu übergehen, eine Kenntnis des Anlegers oder grob fahrlässige Unkenntnis und den Eintritt der Verjährung bereits dann anzunehmen, wenn dem Anleger die jährlichen Geschäftsberichte übersandt werden, aus denen sich bereits Probleme des Fonds ergeben oder aber, wenn die jährlichen Ausschüttungen der Fonds ausbleiben. Tausende von Ansprüchen geschädigter IVG-Fonds-Anleger drohen daher bereits Ende 2014 zu verjähren, wenn nicht vorher verjährungshemmende Maßnahmen wie eine Klage oder ein Güteantrag, der bestimmt genug ist, eingereicht werden.

Betroffene Anleger sollten also umgehend ihre Ansprüche prüfen lassen, um nicht in die Verjährungsfalle zu tappen, denn wenn die Verjährung eingetreten ist, können keine Ansprüche mehr durchgesetzt werden.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft  IVG Fonds. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf  gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwalt  und BSZ e.V.Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth



Dieser Text gibt den Beitrag vom 10.11. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

drwspä

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