Freitag, Oktober 31, 2014

FlexLife Capital AG - Landgericht Landshut verurteilt Beraterin zum Schadensersatz

Das Landgericht Landshut hat nunmehr eine Beraterin zum Schadensersatz verurteilt, die einem Kunden empfohlen hat, seine Lebensversicherung an die FlexLife Capital AG zu verkaufen.

Die Beraterin wurde zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe des Rückkaufswerts der Lebensversicherung an den Kunden verurteilt.

,,Mit diesem Urteil erweitern sich nun die Möglichkeiten geschädigter Verkäufer, Schadensersatzansprüche aus ihrem Verkauf von Lebensversicherungen an die FlexLife Capital AG geltend zu machen," so BSZ e.V. Anlegerschutzanwältin Aylin Pratsch. Denn aufgrund der Insolvenz der FlexLife Capital AG (nunmehr firmierend unter FLC Verwaltungs AG) ist es empfehlenswert, neben der Anmeldung von Ansprüchen zur Insolvenztabelle auch prüfen zu lassen, ob Kunden von Lebensversicherungen weitere Ansprüche gegen ihre Berater zustehen, wenn sie bei dem Verkauf ihrer Versicherungen beraten wurden. Denn in vielen Fällen wurden Kunden nicht ordnungsgemäß über die Risiken aufgeklärt, die sich aus einem Verkauf ihrer Lebensversicherungen an die FlexLife Capital AG ergeben können.

Mit Beschluss vom 14.10.2014 hat das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FlexLife Capital AG eröffnet. Ansprüche gegen die FlexLife Capital AG sollten daher innerhalb der vom Insolvenzverwalter gesetzten Frist zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen daher betroffenen Kunden der FlexLife Capital AG, sich an eine spezialisierte Kanzlei zu wenden, die sie sowohl hinsichtlich möglicher Schadensersatzansprüche gegen die jeweiligen Berater als auch bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche im Insolvenzverfahren berät.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft FlexLife Capital AG". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwältin und  BSZ e.V. Vertrauensanwältin Aylin Pratsch



Dieser Text gibt den Beitrag vom 31.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cllbapra

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