Dienstag, August 26, 2014

Millionen Baukredite fehlerhaft? So geht's raus aus Ihrem teuren Kredit! Teil 2 - Beispiele für häufige Fehler!

Wer ab November 2002 einen Kredit bei seiner Bank aufgenommen hat, kann ihn mit großer Wahrscheinlichkeit widerrufen und viel Geld sparen!


2002 führte der Gesetzgeber Änderungen bezüglich der Widerrufsbelehrung ein. Das Bundesjustizministerium entwarf dafür ein Muster, an das sich viele Sparkassen und Banken allerdings nicht hielten. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass jede Abweichung vom Muster dazu führt, dass die Widerrufsbelehrung unwirksam ist.

Welche Abweichungen führen nun zu einer Widerrufsmöglichkeit?

Beispiel 1:

,,Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung:"

Die Aussage ist zwar richtig, sagt aber nur, bis wann die Frist nicht begonnen hat. Wann sie beginnt, kann der Laie nicht erkennbar - damit ist die Klausel lt. BGH unzureichend (BGH Az.: VIII ZR 219/09). Wirksam ist eine solche Klausel nur, wenn die Bank das gesetzliche Muster bis aufs Wort verwendet hat, was meistens nicht der Fall war!

Beispiel 2:

,,Im Falle des Widerrufs müssen Sie die erhaltene Sache zurück-  und gezogene Nutzungen herausgeben. Ferner haben Sie Wertersatz zu leisten, soweit die Rückgewähr (...) nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist (...).

Hier fehlt die Information über die Rechte des Verbrauchers (BGH Az.: VII ZR 122/06).

Beispiel 3:

,,Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem dem Darlehensnehmer diese Belehrung mitgeteilt und eine Vertragsurkunde, der schriftliche Darlehensantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Darlehensantrages zur Verfügung gestellt wurde."

Diese Formulierung ist lt. Bundesgerichtshof missverständlich. Sie erweckt den Eindruck, die Frist laufe bereits mit der Übermittlung des Vertragsantrags der Bank, der die Widerrufsbelehrung enthält, unabhängig von der Annahme des Angebots (BGH Az.: XI ZR 33/08).

Vielleicht haben Sie also jahrelang an Ihre Bank zuviel Zinsen gezahlt, und der Zeitpunkt bei den niedrigen Zinsen ist günstig wie noch nie, aus Ihren Kreditverträgen  auszusteigen!

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Wer aus seinem Kreditvertrag aussteigen möchte, sollte anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Denn in der Praxis muss man jeden Darlehensvertrag und jede Widerrufsbelehrung individuell prüfen, ob da tatsächlich Fehler drin stecken. Diese Aufgabe kann nur ein spezialisierter Rechtsanwalt für den Mandanten übernehmen.

Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.

Für die Prüfung Ihres Kreditvertrages durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Widerrufsbelehrungen/ Vorfälligkeitsentschädigung/ Umschuldung".

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu    

Direkter Link zum Kontaktformular:

Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich

Dieser Text gibt den Beitrag vom 26. August 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

drirötl

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