Donnerstag, August 28, 2014

Mifa: Staatsanwaltschaft ermittelt beim Fahrradbauer

Der Fahrradbauer Mifa (Mitteldeutsche Fahrradwerke AG) kommt nicht aus den Schlagzeilen heraus: Wie das Handelsblatt am 27. August 2014 berichtet, sei ein Ermittlungsverfahren wegen möglicher Verstöße gegen das Aktiengesetz und weiterer Straftaten eingeleitet worden. Geprüft werde auch, ob ein Betrug zum Schaden der Anleger vorliegt.


Hintergrund für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind wohl die immensen Fehlbeträge in den Bilanzen - alleine im Jahr 2013 soll sich der Fehlbetrag auf rund 15 Millionen Euro belaufen. Auch in den Jahren zuvor soll es schon zu Fehlern in den Bilanzen gekommen sein.

Pikant ist auch, dass die Mifa erst im Jahr 2013 eine Mittelstandsanleihe (ISIN DE000A1X25B5 / WKN A1X25B) herausgegeben und so etwa 25 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt hat. Allerdings sind die Zahlen im Emissionsprospekt wohl schon falsch gewesen. ,,Dass müssen sich die Anleger nicht bieten lassen. Sie können Schadensersatzansprüche geltend machen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Das könnte für die Anleger auch der lohnendere Weg sein, als dem Sanierungskonzept zuzustimmen. Dieses sieht vor, dass ein indischer Großinvestor einsteigt und die Mehrheit an dem Unternehmen übernimmt. Allerdings mit schmerzlichen Einschnitten für Aktionäre und Anleihe-Zeichner. Die Anleihe-Gläubiger sollen demnach auf etwa 60 Prozent ihrer Forderungen verzichten. Doch damit nicht genug. Auch die Laufzeit der Anleihe soll um drei Jahre bis 2021 verlängert werden. Statt der vereinbarten 7,5 Prozent soll die Anleihe auch nur noch mit einem Prozent verzinst werden. Dafür sollen sie zehn Prozent der Aktien erhalten. Aktionäre und Anleihe-Gläubiger müssen dem Plan noch zustimmen.

Cäsar-Preller: ,,Das sollten sich die Anleihe-Zeichner gut überlegen. Ein Prozent Zinsen ist selbst in der aktuellen Niedrigzinsphase lächerlich und wird wahrscheinlich nicht mal die Inflation ausgleichen. Ob das durch die Unternehmensbeteiligung wieder aufgefangen wird, ist fraglich. Unternehmerisches Risiko soll hier offenbar ganz bewusst auf die Schultern der Anleihe-Gläubiger verlagert werden. So eine weitreichende Entscheidung sollte nicht ohne anwaltlichen Rat getroffen werden."

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Bildquelle: © Marlies Schwarzin / pixelio.de

Dieser Text gibt den Beitrag vom 28. August 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
cp

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