Einem ganz aktuellen Bericht des Manager Magazins zufolge hat das Unternehmen bei der Emission der aktuell vom Handel ausgesetzten Mittelstandsanleihe weit weniger Geld von Investoren eingesammelt, als es der Öffentlichkeit weniger später mitgeteilt wurde.
Kurz zum Hintergrund: Die nach eigenen Angaben international als Investor im Ankauf und Betrieb bereits bestehender Energieanlagen tätige Firma hatte zur Wachstumsfinanzierung im Mai 2013 eine großvolumige Mittelstandsanleihe begeben. Die Firma hatte dann die erfolgreiche Platzierung des Wertpapiers am 08.05.2013 mit den Worten kommentiert, dass sich das am Markt platzierte Emissionsvolumen auf 72 Millionen Euro belaufe.
Nunmehr kommt offensichtlich heraus: Das eingesammelte Geld ist gar nicht vollständig - wie vorgesehen und auch im Vorfeld kommuniziert - dem Unternehmen zugeflossen, was MBB Clean Energy nach Medienangaben auch selbst eingeräumt hat. Vielmehr kamen dort kaum 22 Millionen Euro an.
Wo die übrigen 50 Millionen Euro Platzierungsvolumen sind, ist bislang unklar.
Vorausgesetzt, diese Meldung bewahrheitet sich, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Kurdum von der Berliner Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Späth & Partner, dann haben Anleiheinhaber einen Schadensersatzanspruch. Denn offensichtlich war dann der Verkaufsprospekt falsch oder zumindest irreführend, sollte ein Großteil der eingesammelten Gelder gar nicht dem Unternehmen zur nach außen kommunizierten Wachstumsfinanzierung zugeflossen sein.
Zudem muss sich das Unternehmen fragen lassen, ob es die Öffentlichkeit überhaupt korrekt über den erfolgreichen Platzierungserlös der Anleihe und seine anschließende Verwendung unterrichtet hat. In der Fachsprache der Juristen liegen somit zumindest bereits Indizien für eine Marktmanipulation nach dem Wertpapierhandelsgesetz vor, die ebenfalls eine Schadensersatzpflicht der hierfür verantwortlichen Personen in der Firma auslöst.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner verfolgt den Werdegang des Unternehmens bereits seit einiger Zeit und hat die Umstände der Aussetzung des Handels der Mittelstandsanleihe vor wenigen Wochen im Mai und Juni 2014 bereits kritisch kommentiert. Damals hatte die Firma MBB die Globalurkunde seiner Anleihe in einem bislang einzigartigen Vorgang am Markt kurz und knapp für unwirksam erklärt und sich so seiner Zinszahlungspflicht gegenüber den Anleihegläubigern entzogen. Konkrete Informationen gibt es bis heute nicht, angeblich seien nur ,,Formfehler" in der Urkunde Grund für die Verweigerung der Zahlungspflicht.
Seit der versäumten Zinszahlung ist die Anleihe vom Handel ausgesetzt.
Besserung ist auch nicht in Sicht.
Verstörend ist zudem, dass darüber hinaus die Geschäfte bei MBB bisher wenig vertrauenerweckend sind. So hat das Unternehmen seit der Emission der Anleihe vor über einem Jahr keine Finanzberichte mehr vorgelegt - angeblich wegen Verhandlungen mit Großinvestoren.
Zudem hatte ein Finanzmagazin vor einigen Wochen gemeldet, dass die bereits im vergangenen September und Oktober angekündigten Käufe von zwei Wind- und Solarenergieparks in Italien noch nicht vollzogen worden seien, da dem Unternehmen weiter Details über die geschäftliche Lage der italienischen Projekte fehlten.
Solide Kapitalmarktkommunikation sieht anders aus. Dies zeigt sich offensichtlich auch am ganz aktuellen Fall.
Anleiheinhaber sollten überlegen, ob sie sich dies alles weiter gefallen lassen müssen. Rechtlich jedenfalls kommen hier Schadensersatzansprüche bzw. auch ein Kündigungsrecht der Anleihe in Frage.
Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft MBB Clean Energy" beizutreten.
Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Albrecht Kurdum
Dieser Text gibt den Beitrag vom 22. August 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
drspäkurd
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