Donnerstag, August 14, 2014

Der Flottenfonds "Santa P-Schiffe" des Emissionshauses MPC Capital ist insolvent.

Das Amtsgericht Niebüll (Schleswig-Holstein) hat am 11. August angeordnet, dass Verfügungen der Beteiligungsgesellschaft MS "SANTA-P Schiffe" mbH & Co. KG nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (das Az. 5 IN 91/14 des AG Niebüll ist relevant).


Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sven-Holger Undritz aus Flendsburg.

Aus der Fondsflotte der "Santa P-Schiffe" haben

- im Januar 2014 das Schiff "Santa Patricia" und

- im November 2013 das Schiff "Santa Priscilla"

Insolvenz angemeldet.

Der MPC-Fonds hat insgesamt sechs Schiffe finanziert.

Es handelt sich dabei um

zwei 4.922 TEU- und

vier 5.042 TEU-Vollcontainer-Schiffe,

die im Jahr 2005 von der Bauwerft abgeliefert wurden.

Sie waren zunächst an Maersk und Mitsui O.S.K. Lines verchartert.

Vertragsreeder ist die Reederei Claus-Peter Offen, die laut Fondsprospekt 28 Millionen Euro in die Schiffe investiert hat. Das Investitionsvolumen des 2003 aufgelegten Fonds beträgt 316,5 Millionen Euro. Die insolvente Beteiligungsgesellschaft hat rund 80 Millionen Euro Eigenkapital von Anlegern in die Schiffe investiert. 2011 und 2013 legten MPC und Claus-Peter Offen jeweils ein Sanierungskonzept auf. Die Wirkung des Sanierungskonzepts hat jedoch die Insolvenz nicht verhindert.

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Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

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können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Claudia Dreßler
  

Dieser Text gibt den Beitrag vom 14. August 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
steff

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