"Albis Finance AG" bzw. "NL NordLeaseAG" - Vergleichsangebot von RA Dr. May pp aus Karlsruhe für Verträge "Classic" und "Plus" . Es kommt dabei kein Geldfluss, sondern eine Abfindungszahlung an die NL heraus? Was ist zu tun fragen sich die Kapitalanleger?
Geschädigte Anleger in der Sache "Albis Finance AG" bzw. mittlerweile "NL NordLeaseAG" fragen sich wie es weitergeht? Die Vertragsform "Classic" und "Plus" haben Probleme. Die letzten Kontoauszüge zum 31.12.2013 enthalten für "Classic" negative Salden und für "Plus" positive Salden.
Aktuell kam ein Schreiben von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. May, Hofmann und Kollegen aus Karlsruhe mit einem "Vergleich". Der außergerichtliche Vergleichsvorschlag geht davon aus, dass die Kapitalkonten Classic wertlos sind und die Plus Anteile aufgrund der wirtschaftlichen Situation nicht ausgezahlt werden können. Es sollen die Anleger die Anteile an die Hanseatische Grundstücksvermitung GmbH übertragen werden.
Der Vergleich kann bis 31.08.14 angenommen werden.
Der Anleger würde sich damit verpflichten einen Geldbetrag an NL NordLease zu bezahlen! Das Abfindungsguthaben von NL an den Anleger ist 0EUR!
Verschiedene Anleger fragen nun?
1) Was ist jetzt unmittelbar zu tun? Die Frist läuft bald ab!
2) Was ist in Kürze von Albis zu erwarten, z.B. bei Ausschlagung des Vergleiches?
3) Gibt es ein "Sammelklage" für diesen Fall?
4) Was könnte außergerichtlich und gerichtlich erreicht werden?
5) Mit welchen Kosten für den Anleger ist das verbunden.
6) Mit welchen Schaden für den Anleger muss gerechnet werden?
7) Wie viel Geld könnten die Albis max. fordern?
8) Wie verhält sich die Nachschußpflicht?
Fazit des BSZ e.V.:
Wehren Sie sich, damit Sie nicht zum Opfer werden! Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet.
Eine objektive Einschätzung ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten! Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft ALBIS Finance AG" beizutreten.
Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht - Was man aus dem Arztrecht schon häufig kennt sollte man im Bank- und Kapitalmarktrecht auch nutzen. Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht durch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Ein altbekannter Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen." Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an. Der BSZ e.V. hat daher eine Interessengemeinschaft ,,Zweitmeinung zum Bank- und Kapitalmarktrecht" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Claudia Dressler
Dieser Text gibt den Beitrag vom 25. August 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
khsteffcd
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