Dienstag, Juli 15, 2014

Selfmade Capital: Anleger der Emirates-Fonds warten auf ihr Geld.

Emirates-Fonds - das klingt nach mehr. Investitionen in Gold, Biodiesel oder Flughäfen sollten den Anlegern satte Renditen verschaffen. So hörte es sich auch in den Fondsprospekten an. Doch daraus wurde offenbar nichts.


Anleger der Emirates-Fonds 1 bis 7 warten auf ihr Geld. Von Seiten der Fondsleitung wurden Probleme bei der Auszahlung der Ausschüttungen eingeräumt. Wie Öl, das im Boden versickert, scheinen auch die Anleger-Gelder irgendwo im Sande verlaufen zu sein. Derzeit würden Nachforschungen angestellt, wo das Geld steckt. Die Anleger sollen aber die Füße stillhalten, um den Bestand der Fonds nicht zu gefährden.

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, rät den Anlegern allerdings, dringend zu handeln und sich anwaltlich beraten zu lassen: ,,Wenn man sich das Umfeld bei Selfmade Capital ansieht, wird die Sache mit den verschwundenen Anleger-Geldern schon recht dubios." Der erfahrene Jurist spielt auf das Firmenimperium von Malte Hartwieg an. Dazu gehört nicht nur das Emissionshaus Selfmade Capital. Über die Nitro Invest Beteiligungsgesellschaft hält bzw. hielt er auch die Emissionshäuser New Capital Invest (NCI), Panthera und Euro Grundinvest. Letzteres hat er unlängst verkauft. Bei einigen NCI-Fonds und beim Fonds Panthera Global Trading A ist es hingegen auch zu Unregelmäßigkeiten gekommen. ,,Auch hier fürchten die Anleger um ihr Geld", so Cäsar-Preller. Bis zum Verkauf vor einigen Wochen gehörte zu dem Hartwieg-Imperium auch die Vertriebsgesellschaft dima24.de, die u.a. auch die Kaitalanlagen der o.g. Emissionshäuser vertrieben hat.

,,Für die Anleger der Selfmade Capital Emirates-Fonds dürfte das alles nicht zur Beruhigung beitragen", sagt der Anwalt. Daher sei es ratsam, Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen zu lassen. ,,Die Verkaufsprospekte sollten unter die Lupe genommen werden. Die Angaben in den Prospekten müssen vollständig und wahrheitsgetreu sein, damit sich der Anleger ein möglichst präzises Bild von seiner Kapitalanlage machen kann", erklärt Cäsar-Preller. Außerdem müsse geprüft werden, ob die Anlageberatung korrekt abgelaufen sei. So hätten die Anleger umfassend über alle Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition informiert werden müssen. ,,Auch auf die personelle Verzahnung zwischen Emissionshaus und dima24 hätte hingewiesen werden müssen", ergänzt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Eine fehlerhafte Anlageberatung kann ebenso wie Prospektfehler zu Schadensersatzansprüchen führen.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller



Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 15.07.2014. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und insbesondere die Rechtslage verändern.
cp

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