Montag, Juli 28, 2014

Multiconsult GmbH - Insolvenzveröffnung

Dieses wurde am 1. April 2014 beim AG München eingereicht. Das Aktenzeichen ist 1507 IN 1023/14 Gläubiger sollten prüfen, ob ein Gläubigerausschuss eingesetzt werden sollte. Anspruchsteller sollten einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einschalten.


In dem Verfahren über den Antrag der  Multiconsult Gesellschaft für Finanzproductmarketing und Know-how Transfer mbH,   Westendstraße 160, 80339 München, vertreten durch den Geschäftsführer Maxeiner Bodo, geb. 17.05.1967, Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 107970 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Marketingunterstützung im Zusammenhang mit der Vermittlung von Finanzdienstleistungen  auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen .

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird am 01.06.2014 um 10.00 Uhr eröffnet. Der Antrag ist am 01.04.2014 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:  Rechtsanwalt Rolf Pohlmann  Unterer Anger 3, 80331 München Telefon: 089-5480330  Telefax: 089-548033111 

3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)  bis zum 11.07.2014 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 II InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.08.2014 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenz-verwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100/101 (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeut-samen Rechtshandlungen des  Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163  (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan), 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) und 272 (Aufhebung einer Eigenverwalt-ung) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 29.08.2014, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf  der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen  die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungs-grund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu be- zeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den
daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 04.06.2014

Gläubiger sollten prüfen, ob ein Gläubigerausschuss eingesetzt werden sollte. Anspruchsteller sollten sich durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht oder Insolvenzrecht vertreten lassen. Auch nach dem 11.7.2014 können noch Ansprüche angemeldet werden. Anmeldungen zur Insolvenz durch einen Rechtsanwalt werden von der Rechtsschutzversicherung bezahlt.
  • Der BSZ e.V. hat für Betroffene  eine Interessengemeinschaft ,,Multiconsult GmbH" ins Leben gerufen. Interessierte Anleger können sich für weitere Informationen gerne dieser Interessengemeinschaft anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

Dieser Text gibt den Beitrag vom 28. Juli  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen
khsteff

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