Freitag, Juli 18, 2014

MIFA: Anleihe-Gläubiger sollen Zinsen stunden - Gläubigerversammlung am 23. Juli.

Die MIFA (Mitteldeutsche Fahrrad werke AG) steckt in finanziellen Schwierigkeiten. Betroffen sind auch die Zeichner der Mittelstandsanleihe. Diese sollen u.a. im Zuge eines Sanierungskonzepts die am 12. August 2014 fälligen Zinsen stunden.


Darüber hinaus sollen die Zeichner der Anleihe auch einem vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten zustimmen. Am 23. Juli findet eine Gläubigerversammlung statt, bei dem die Anleihegläubiger entscheiden sollen, ob sie den geplanten Sanierungsmaßnahmen zustimmen.

Die MIFA-Anleihe (ISIN DE000A1X25B5 / WKN A1X25B) wurde 2013 emittiert und hat eine Laufzeit bis zum 12. August 2018. Sie ist mit 7,5 Prozent p.a. verzinst. Die Zinsen sollen jährlich jeweils am 12. August ausgezahlt werden. Über die Anleihe wurden rund 25 Millionen Euro bei Anlegern eingesammelt. Vor einigen Wochen musste das Unternehmen wirtschaftliche Schwierigkeiten einräumen. Neben einem Fehlbetrag von 15 Millionen Euro im Jahr 2013 soll es auch in den Jahren zuvor schon Verluste gegeben haben, berichtete das Handelsblatt.

,,Die Gläubigerversammlung ist ein wichtiger Termin für die Anleihe-Zeichner. Sie müssen darüber entscheiden, ob die Zinsen gestundet und Kündigungsrechte ausgesetzt werden sollen. Beides wohl zunächst nur bis zum 31. Oktober 2014. Aber was ist danach? Ob eine Sanierung gelingt, ist keineswegs sicher. Daher sollten sie parallel auch Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Der erfahrene Jurist hat es in der Vergangenheit schon häufiger erlebt, dass die fälligen Zinsen bei Mittelstandsanleihen nicht mehr gezahlt werden konnten. ,,Es ist meistens das gleiche Lied. Die Anleger vertrauen auf den guten Namen des Unternehmens und sehen in dem relativ hohen Zinssatz natürlich auch eine gut Investition. Doch gerade in der derzeitigen Niedrigzinsphase sind solch relativ hohen Zinssätze auch ein Warnsignal", erklärt der Anwalt.

Daher sei es für die Anleger wichtig prüfen zu lassen, ob sie ordnungsgemäß beraten und auch über die Risiken ihrer Investition umfassend aufgeklärt wurden. Zudem müsse geprüft werden, ob die Angaben im Verkaufsprospekt vollständig und realistisch waren. Unzureichende Risikoaufklärung oder Prospektfehler können den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Joachim Cäsar-Preller



Dieser Text gibt den Beitrag vom 15. 07. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.

cp

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