Für sieben Federschiffe aus verschiedenen HCI Fonds eröffnete das Amtsgericht Neumünster die Insolvenz. HCI Euroliner I , HCI Euroliner II, HCI MS Skyndir, HCI Shipping Select XI und HCI MS Swipall sind die betroffenen Fonds.
Anleger der HCI Euroliner Fonds dürfte es
besonders hart treffen. Beide Euroliner Fonds haben in den Jahren 2006/2007
jeweils in 2 Feederschiffe, der „MS Skirner“ und „MS Slidur“ im Falle der HCI
Euroliner I und „ Jork Reliance“ und
„Jork Ruler“ im Falle der HCI Euroliner II, investiert.
Aber auch die Fonds HCI MS Skyndier und HCI
MS Swipall sind betroffen mit den jeweils namensgebenden Schiffen. Diese Fonds
wurden überwiegend im Jahre 2006 vertrieben.
Bereits 2 Schiffe des Dachfonds HCI Shipping
Select XI, welcher Anlegern aus 2005 nun Sorge bereiten könnte, hatten in den
Jahren 2012 und 2013 Insolvenz anmelden müssen. Nun kommt es mit der „MS
Sleipner“ zur dritten Insolvenz eines Schiffes innerhalb des Fonds.
Die Probleme fingen bei allen benannten
Schiffen bereits vor mehr als 3 Jahren mit der Schifffahrtskrise an. Aufgrund
von Stundungen bei Banken konnten seitdem teilweise Ausschüttungen an Anleger
bereits nicht mehr erfolgen.
Die Gewinne bei den benannten Schiffen
blieben auch in den Folgejahren aus, so dass nun eine Insolvenz unumgänglich
war. Die vermeintliche Altersvorsorge der Anleger könnte nun einem Totalverlust
unterliegen. Dabei haben viele Anleger bislang teilweise noch nicht einmal das
gezahlte Agio, welches Sie für die Beratungen an die Banken und Vermittler
zahlen durften, zurückerhalten.
Gerade in diesem Bereich sind hohe
Provisionen nicht unüblich. Oft wurden diese aber nicht korrekt ausgewiesen
bzw. nicht darüber informiert. Neben
eventuell getroffenen unzutreffenden Aussagen, wie die Anlage sei sicher, die
Veräußerung sei kein Problem, oder aber auch das nicht Aufzeigen der Risiken
bei gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen könnte das nicht korrekte aufklären
über die Provisionen ein Ansatzpunkt für mögliche Schadensersatzforderungen
sein.
Da die Verjährung nicht ganz unproblematisch
ist, sollten sich betroffene Anleger zügig Beratung einholen um eventuelle
Ansprüche noch rechtzeitig vor Ablauf des Jahres geltend machen zu können.
Der BSZ e.V. hat daher die Interessengemeinschaft
Schiffsfonds/ HCI Schiffe gegründet.
Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI Schiffe beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. Juli 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
aw
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI Schiffe beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel
Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. Juli 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
aw
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