Donnerstag, Juli 31, 2014

Finanzberatung: gewinnt immer die Bank?

,,Finanzberatung bleibt ein Glücksspiel für Verbraucherinnen und Verbraucher. Hier wie dort gewinnt immer die Bank", erklärt Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, anlässlich der heute veröffentlichten Untersuchung der Initiative Finanzmarktwächter der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Anlageprodukten.


Lay weiter: ,,Neun von zehn aktuell angebotenen Finanzprodukten passen nicht zum Bedarf und zur finanziellen Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher. Durch falsche Finanzberatung verlieren Verbraucherinnen und Verbraucher laut einer Studie für das Verbraucherministerium jedes Jahr bis zu 30 Milliarden Euro. Das ist skandalös. Trotzdem rangiert im Koalitionsvertrag von Union und SPD der finanzielle Verbraucherschutz unter ferner liefen. Konkrete Ideen für einen besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher am Finanzmarkt finden sich nicht.

Finanzberatung muss sich am Bedarf der Kundinnen und Kunden orientieren. Deshalb muss sie unabhängig sein und nicht auf Provisionen für den Verkauf irgendwelcher Produkte aufbauen. Wir brauchen endlich einen echten Finanzmarktwächter und einen Finanz-TÜV, damit ,Schrottpapiere' nicht länger auf dem Markt sind."

Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. kann die Ausführungen von Frau Lay, bis auf die Forderung nach einem Finanzmarktwächter und einem Finanz-TÜV, voll unterschreiben.

Anlegerschutz ist eines der wichtigsten Elemente eines florierenden Finanzmarkts. Der Anlegerschutz soll dafür sorgen, dass diejenigen, die ihr Geld in die Produkte der Finanzbranche investieren nicht betrogen werden.   Anleger sollten stets darüber informiert werden, dass eine Anlage nicht nur einer Wertsteigerung unterliegen kann, sondern auch einem Wertverlust ausgesetzt sein kann. Anleger die bereit sind Gewinne zu kassieren müssen auch bereit sein die Risiken ihrer Anlage mit zu tragen.

Aber was ist, wenn  Anleger bei ihrer Anlageentscheidung getäuscht werden?  Die Anbieter unterliegen zwar  bestimmten gesetzlichen  Regeln und  Vorschriften, dass diese aber nicht immer integraler Bestandteil einer Anlageberatung sind, dürfte wohl kaum bestritten werden können. Für den BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. im hessischen Dieburg ist es somit keine Überraschung wenn jedes Jahr Anlegergelder wegen falsch/schlecht Beratung vernichtet werden. Auffällig ist, dass zunehmend Senioren Opfer solcher "Beratungen" werden. So sind viele Rentner von ihren Hausbanken in die Lehmann Brothers Papiere oder in Schiffsfonds gedrängt worden.
 
Es gibt viele Anleger die glauben Sie hätten aufgrund ihrer Investments eine sichere Alterversorgung. Dabei wird es nicht wenige Anleger geben die dann umsonst auf ihr Geld warten. Hunderttausende von Anlegern sitzen nämlich auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen.

Immer mehr Investoren und Aktionäre fragen sich, ob sie tatsächlich richtig beraten wurden und ob ihre Berater und Banken nicht doch überwiegend ihre eigenen Interessen vertreten haben. Leider fehlt vielen Investoren das Know-how solches Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben sowohl das Wissen und die juristische Erfahrung um ein solches Fehlverhalten aufzudecken und festzustellen was passiert ist. Denken Sie daran, jede Beratungssituation ist einzigartig, und das rechtliche Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren, einschließlich der Art, Umfang und Höhe der Investition ab!

Beratungsgespräche sollten aufgezeichnet werden

Gegenwärtig prüft das Justiz- und Verbraucherschutzministerium, ob Gespräche zwischen (Bank-)Beratern und Kunden aufgezeichnet werden sollten. Auch die europäische Finanzaufsicht prüft diese Möglichkeit. Gegenwärtig ist es so, erläutert der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Cäsar-Preller, dass die Protokolle schriftlich zu Papier gebracht werden. Dabei werden die Vordrucke oftmals lückenhaft ausgefüllt und die Kunden verstehen das dort protokollierte oftmals nicht.

Wie der Experte Cäsar-Preller weiß, führt dies dann oftmals zu Streitigkeiten und schlussendlich zu teuren Prozessen gegen die Berater und Banken. Diese verweisen regelmäßig auf die gefertigten Protokolle und die Kunden haben kaum die Möglichkeit gegenteiliges zu beweisen.

Eine elektronische Aufzeichnung würde zwar nicht alle, aber dennoch einige Prozesse vermeiden helfen, denn jeder wüsste und könnte belegen was gesagt und versprochen wurde. Auch Probleme mit lückenhaften Protokollen würden der Vergangenheit angehören, erklärt Cäsar-Preller die Vorteile des Verfahrens. Aufgrund dieser Vorteile sind elektronische Aufnahmen im professionellen Wertpapiergeschäft schon lange Standard.

Soweit die Berater nichts zu verbergen haben, sollten Sie die diese Idee unterstützen, da dies zur mehr Transparenz führt und die Berater vor unnützen Klagen bewahrt, meint der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

So Maximieren Sie Ihre Chance auf Schadensersatz!

Die typische erste Reaktion eines Kapitalanlegers der Opfer einer Anlagepleite wurde,  ist eine Kombination aus Wut und eigener Schuldzuweisung. Es nutzt nichts den Vorfall zu verdrängen und die Angelegenheit   unter den Teppich  zu kehren.

Der betroffene Anleger ist wahrscheinlich nicht das einzige Opfer von Falsch bzw. Schlechtberatung und je länger er seine gemachte Erfahrung verschweigt umso länger bleiben die Verantwortlichen  unentdeckt und produzieren Tag für Tag neue Opfer. Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei bringt die ersten Ermittlungen ins rollen. Um die eigenen Chancen, das verloren gegangene Geld wieder zurück zu bekommen zu erhöhen, muss der zivilrechtlichen Seite  besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Es muss ein fachkundiger Anwalt mit der Durchsetzung der Rechtsansprüche beauftragt werden. Ideal ist es, wenn sich bereits eine Interessengemeinschaft  betroffener Anleger gebildet hat.

Anlegerschutzvereine wie der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  tragen dazu bei, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken können.

Die Anlegerschutzvereine tragen  mit ihrer Tätigkeit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland bei, stärken das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt und schützen Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze. Ob ein einzelner Anwalt - mit oder ohne eines von ihm selbst gegründeten Anlegerschutzvereins oder Interessengemeinschaft -  diese Aufgabe so wahrnehmen will oder kann, darf angezweifelt werden. Zumal sich die Initiatoren zweifelhafter Kapitalanlagemodellen sehr wohl wehren und oft mit kostenträchtigen Abmahnungen die Aufdeckung ihrer Machenschaften verhindern wollen. 

Fazit des BSZ® e.V.
Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage  vorerst weiteres Kapital  einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen.

Wenn Sie ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen, nutzen Sie das BSZ e.V. Angebot. Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.

Zum Schluß die gute Nachricht:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  ,,Anlageberatung unvollständig/fehlerhaft" beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Bildquelle: © Thomas Max Müller / pixelio.de


Dieser Text gibt den Beitrag vom 31. Juli  2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.




Keine Kommentare: