Montag, April 28, 2014

Vorfälligkeitsentschädigung/Widerrufsbelehrungen: Darlehen günstig ablösen/ umschulden!

Vorfälligkeitsentschädigung oft zu hoch! Zahlreiche Widerrufsbelehrungen in Darlehensverträgen fehlerhaft! Möglichkeiten für Darlehensnehmer!


Banken in Deutschland machen in Europa, wie Studien bereits vor einigen Jahren festgestellt haben, die höchste Vorfälligkeitsentschädigung geltend bei einer vorzeitigen Beendigung des Darlehensvertrages.

Derzeit sind die Zinsen auch niedrig, so dass viele Darlehensnehmer versuchen, ihren alten Darlehensvertrag aufzulösen und einen neuen zu günstigeren Konditionen abzuschließen, andere Darlehensnehmer wollen einfach ihr Darlehen vorzeitig ablösen. Die hohe geltend gemachte ,,Vorfälligkeitsentschädigung" macht vielen Darlehensnehmern jedoch einen Strick durch die Rechnung, so dass sie nicht den Mut haben, ihr Darlehen abzulösen.

Dabei gibt es eine, vielen Darlehensnehmern immer noch oftmals unbekannte Möglichkeit, seinen alten Darlehensvertrag vorzeitig zu beenden, denn oftmals sind die Widerrufsbelehrungen, die in den Verträgen enthalten sind, unwirksam. Diese müssen eine bestimmte Form haben, um wirksam zu sein. 2002 traten gesetzliche Neuerungen in Kraft, die auch das Widerrufsrecht geändert haben. Daraufhin haben die Banken ihre Widerrufsbelehrungen angepasst und dabei fast oftmals formelle Fehler gemacht. Und wegen dieser Fehler endet die Frist zum Widerruf oftmals nicht, so dass viele Verbraucher noch viele Jahre nach Vertragsschluss einen Kredit widerrufen und damit ihr Darlehen vorzeitig auflösen können. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: ,,In diesem Fall, bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung, muss also ein betroffener Verbraucher seinen laufenden Vertrag nicht kündigen, er kann ihn einfach widerrufen. Dann wird das Geschäft rückabgewickelt; d.h. ein Bauherr zahlt die Darlehenssumme zurück und muss eine Nutzungsentschädigung für die ,,Nutzung" des Geldes zahlen. Der Vorteil dabei: Es kann überhaupt keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt werden."

Jedoch auch in Fällen, in denen zu Recht Vorfälligkeitsentschädigung von Banken geltend gemacht wird, ist diese oft zu hoch berechnet.

,,Oftmals sind die von den Banken angewandten Berechnungsmethoden hierzu falsch und in vielen Fällen werden zig-tausend Euro zu viel Vorfälligkeitsentschädigung verlangt," so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth.

Doch die Berechnungsmethoden für die angemessene Vorfälligkeitsentschädigung sind komplex. Der BSZ e.V. arbeitet hier mit renommierten Immobiliensachverständigen zusammen, die auch schnell feststellen können, ob die geltend gemachte Vorfälligkeitsentschädigung angemessen war oder nicht."

Wer aus einem solchen Immobiliardarlehen aussteigen möchte, sollte anwaltlichen Rat zu Hilfe nehmen. Denn in der Praxis muss man jeden Darlehensvertrag und jede Widerrufsbelehrung individuell prüfen, ob da tatsächlich Fehler drin stecken. Diese Aufgabe kann nur ein spezialisierter Rechtsanwalt für den Mandanten übernehmen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu  

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth    

Dieser Text gibt den Beitrag vom 28. 04. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drspä

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