Dienstag, Februar 25, 2014

Schiffsfonds "MT Cape Taft" in Schwierigkeiten wegen Problemen des Charterers

Salamon Emissionshaus GmbH - Schiffsfonds "MT Cape Taft" in Schwierigkeiten wegen Problemen des Charterers. Neue Rechtsprechung des OLG Hamburg aus 2013 hilft Anlegern bei Schadenersatzsansprüchen.


Anleger des Fonds "MT Cape Taft" sollten mit fachanwaltlicher Unterstützung mit den wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Panamax-Tankers auseinandersetzen und Schadensersatzansprüche prüfen lassen. bzw. eine Rückabwicklung der Anlage prüfen lassen.  Der Charterer des Schiffs ist in wirtschaftliche Schieflage geraten, denn die Charterraten sind in Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise in 2008 deutlich eingebrochen.

Ansprüche bestehen gegen Gründungsgesellschafter wegen fehlerhafter Prospektangaben. Ansatzpunkt ist hier insbesondere die nicht angepasste Darstellung des Marktumfeldes für Schiffsfonds nach der Lehmann-Pleite im September 2008.

Das Oberlandesgericht Hamburg hat am 04.10.2013 nach Einholung eines Sachverständigengutachtens in einem vergleichbaren Schiffsfonds entschieden, dass man die Anleger über die geänderte Marktlage hätte aufklären müssen. Hier besteht auch der Anspruch auf Schadenersatz wegen falscher Prospektangaben des Schiffsfonds MT Cape Taft gegen den Gründungsgesellschafter der SAG Unternehmensbeteiligungsgesellschaft MT Cape Taft mbH & Co. KG.

Seit der Entscheidung des OLG Hamburgs ist es deutlich einfacher insbesondere Prospekthaftung geltend zu machen. Auch die gesetzlichen Prospektvorschriften verlangen einen Nachtrag zum Prospekt. Der Prospekt hatte weit über das Jahr 2009 hinaus hohe Renditen versprochen, obwohl schon 2008 wirtschaftliche Probleme absehbar gewesen wären. Schiffsfondsanleger vertrauten dem Prospekt und investierten in den Schiffsfonds. Sie hatten in Kenntnis der wahren Marktlage als auf Sicherheit bedachten Mandanten kein Kapital in diese Anlage investiert. Mit dem Urteil des OLG Hamburg im Rücken erwarten Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, dass Schadensersatz für die Anleger geleistet werden muss.

  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Salomon-Schiffsfonds "MT Cape Taft"  gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Karl-Heinz Steffens

Dieser Text gibt den Beitrag vom 25. 02. 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.

khsteff

Keine Kommentare: