Die Razzia im Finanzkonglomerat Infinus liegt nun fast 4 Wochen hinter uns. Die erste große mediale Berichterstattungswelle zum Thema Infinus ebbt nun langsam ab. Mit ihr beruhigt sich jetzt auch die zunächst ausufernde Spekulation über den Infinus-Verbund und seine Geschäftspraktiken.
Natürlich sind vor allem auch die Anleger weiterhin verunsichert. Sie sind unsicher ob der Situation und über den weiteren Fortgang der Ermittlungen um die Finanzgruppe. Dennoch - eine gewisse Nüchternheit ist nun bei vielen Beteiligten, vor allem den Geschädigten, spürbar eingezogen.
Viele Anleger verfolgen seit der Razzia die Ereignisse um Infinus über die Nachrichten im Internet hautnah mit. Jetzt - mit etwas zeitlichem Abstand zu der Durchsuchung, ersten Verlautbarungen von offizieller Seite sowie diversen Informationsabenden, anwaltlichen Hinweisen in Interessensgemeinschaften oder im Internet - wissen etliche ihre Situation zumindest ungefähr einzuordnen.
Insofern möchten wir an dieser Stelle auch keinen weiteren - allgemeinen - Artikel zum Sach- und Rechtsstand um Infinus schreiben. Zum einen haben wir uns hierzu bereits viermal in den vergangenen Wochen in schriftlichen Beiträgen dazu geäußert. Zum anderen hat sich an der Sachlage seit letzter Woche nichts Gravierendes geändert.
Bekanntermaßen werden ja die Ansprüche im Insolvenzverfahren erst im nächsten Jahr zur Tabelle angemeldet werden können. Zudem werden wir auch noch konkretere Ermittlungsergebnisse von den Behörden zum Hintergrund der Falschbilanzierung bei Infinus abwarten müssen, um etwaige Schadensersatzansprüche aus der Prospekthaftung geltend machen zu können.
Aber - potentielle Schadensersatzansprüche gegen die Berater/Vermittler der verschiedenen ,,Infinus-Produkte" prüfen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte bereits jetzt schon. Und für eine erfolgreiche Prüfung liegen auch bereits alle Voraussetzungen vor, nämlich im Idealfall die vollständigen schriftlichen Zeichnungsunterlagen der einzelnen Mandanten inklusive Beratungsprotokoll. Ob nun sog. gebundene oder auch freie Vermittler - wir müssen doch immer wieder in Mandanten-Unterlagen mit einem gewissen Erstaunen feststellen, wie unvollständig, in sich widersprüchlich, inhaltlich falsch oder entgegen der ausdrücklichen schriftlichen Bitte oder Weisung eines Anlegers Berater/Vermittler die Beratung zu den ,,Infinus-Produkten" vorgenommen haben, und dies auch noch dokumentiert im von beiden Parteien unterschriebenen Beratungsprotokoll.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu:
,,Eine solche Beratung ist dann natürlich nicht ,,anleger- und anlagegerecht", und verpflichtet den Berater/Vermittler grundsätzlich zum vollen Schadensersatz. Insofern müssen wir bei der Überprüfung der Mandantenunterlagen fast dedektivisch vorgehen und auf das ,,Kleingedruckte" achten. Mit einer solchen akribischen Arbeit lassen sich dann Beratungsfehlleistungen erspüren und dokumentieren. In einem ersten Schritt wenden wir uns dann ggf. außergerichtlich an den Berater mit der Aufforderung, den Schaden zu regulieren, ob nun durch sie selbst oder deren Haftpflichtversicherung. In einem zweiten Schritt kann natürlich auch erwogen werden, gerichtlich vorzugehen. Hierbei sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt natürlich auch immer die Chancen und Risiken eines solchen Vorgehens sowie auch den möglichen wirtschaftlichen Erfolg des Mandanten bzw. dessen Kosten abwägen und erörtern.
Auf vielfache Nachfrage teilt BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth auch folgendes mit: ,,Als 100 %ig richtig hat sich im Übrigen unsere Einschätzung erwiesen, den Geschädigten noch nicht sofort zu einem Arrestverfahren zur sofortigen Sicherung möglicher Ansprüche zu raten. Wie mir aus Dresdner Richterkreisen bekannt ist, waren in Dresden vor einigen Tagen ca. 20 Arrestanträge anhängig, von denen 19 abgewiesen wurden. Selbst wenn hier ein Arrestantrag durchgeht, also ein Arrestbefehl erlassen wird, ist die Vollziehung noch keineswegs gesichert. Auch aus Parallelfällen wie z.B. S & K zeigt sich, dass Gerichte sehr zögerlich mit dem Erlass eines Arrestbefehls umgehen."
- Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Infinus AG" anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02. 12. 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drwspä
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