Dienstag, September 10, 2013

Windreich GmbH: Insolvenz angemeldet!

Anleihegläubiger befürchten hohe Verluste und bündeln Interessen  über die "BSZ e.V. Interessengemeinschaft Windreich-Anleihen".


Die Windreich GmbH hat am 6. September 2013 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt: Anleihebesitzer sind in großer Sorge um ihr Investment und schließen sich beim BSZ e.V. in Interessengemeinschaft zusammen!

Windreich hat drei unterschiedliche Anleihen begeben: WKN A1CRMQ / ISIN DE000A1CRMQ7 über 50 Mio. EUR mit einer Laufzeit bis 1. März 2015 und einem Coupon von 6,5%. Eine weitere Anleihe hat die WKN A1CRMR / ISIN DE000A1CRMR5 mit gleicher Laufzeit und gleichem Emissionsvolumen bei einer Verzinsung von 6,75%. Die Anleihe WKN A1H3V3 / ISIN DE000A1H3V38 läuft bis 15. Juli 2016 mit einem Volumen von EUR 75 Mio. und Zins von 6,5%.

Schon seit geraumer Zeit machten sich Anleihebesitzer Sorgen um ihr Geld: Die Staatsanwaltschaft ermittelt und Unternehmenschef Willi Balz musste immer wieder auf wacklige Brückenfinanzierungen bauen. Nun sind diese eingestürzt.

Die F.A.Z berichtet: ,,Am Freitag [06.09.2013] hat Balz für die Windreich GmbH Insolvenz wegen Zahlungsunfähigkeit beantragt. Das bestätigte das Amtsgericht Esslingen auf Anfrage der F.A.Z. Balz hat nach dem neuen Insolvenzrecht die Eigenverwaltung beantragt und zumindest vorläufig auch bewilligt bekommen. Als Sachwalter ist der Stuttgarter Anwalt Holger Blümle berufen worden. Blümle ist Partner der Kanzlei Schultze & Braun. Weder Balz noch Blümle waren für eine Stellungnahme zu erreichen."

Dazu Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von der bundesweit tätigen BSZ-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin: ,,Damit sind Anleihegläubiger heftig vor den Kopf gestoßen: Erst vor wenigen Tagen versprach Balz anlässlich einer spektakulären Pressekonferenz, dass seine Unternehmensgruppe auf gutem Wege sei. Täglich kommunizierte er bis zuletzt die tollen Fortschritte bei der finanziellen Gesundung. Nur: Den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Eigenverwaltung hatte er da wohl schon fertig vorbereitet in der Tasche. Dazu passt: Über die angeblichen Sanierungserfolge hat Balz unaufgefordert per Mailings informiert, über den Insolvenzantrag hat er kein Wort verloren."

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Liebscher weiter: ,,Das Vertrauen ist also weg und Anleihegläubiger müssen sich fragen, ob sie eine Insolvenz in Eigenverwaltung, bei der also der Bock zum Gärtner gemacht wird, unterstützen. Ob es bei der Insolvenz in Eigenverwaltung bleibt oder ein richtiger Insolvenzverwalter bestellt wird, der die Verwicklungen in der Windreich-Gruppe aufarbeitet, - dabei haben die Anleihebesitzer ein gewichtiges Wort mitzureden. Dazu sollten Anleihegläubiger ihre Interessen über den BSZ e.V. bündeln."

Dr. Liebscher zudem: ,,Wir fordern zudem in jedem Fall die Einrichtung eines Gläubigerausschusses, um die Gläubigerrechte ausreichend zu wahren. Bekanntermaßen nutzen viele in Insolvenz gegangene Unternehmen die jüngst vom Gesetzgeber eröffnete Möglichkeit, die Abwicklung der Insolvenz in Eigenregie durchzuführen. Mit anderen Worten: Dieselben Verantwortlichen, die für das Unternehmen in die Pleite geführt haben, sollen es dann wieder fit machen. Wir haben große Bedenken, ob dies bei Windreich zielführend sein kann."

Für die Anleihebesitzer drohen jetzt also erhebliche Verluste auf die Nominale. Und dies schon wieder mit einem Unternehmen aus dem Sektor Erneuerbare Energien (EEG). Denn die Negativmeldungen reißen nicht ab: Egal, ob SiC Processing, BKN biostrom, Centrosolar, SolarWorld, Solen AG...alles Anleiheemittenten aus dem EEG-Sektor mit erheblichen Finanzproblemen. Bei all diesen Unternehmen vertritt die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner bereits eine Vielzahl geschädigter Anleihegläubiger.

Anleihegläubiger der Windreich GmbH sollten zweigleisig fahren: Zum einen gilt es, seine Rechte im Insolvenzverfahren zu sichern, zum anderen gilt es die Geltendmachung von Schadensersatz- und Prospekthaftungsansprüchen vorzubereiten. In diese Richtung deuten ja bereits die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Die bundesweit tätige BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Erst vor drei Wochen wurde bspw. Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von Anleihegläubigern in der Insolvenz der Solen AG (ebenfalls EEG-Sektor) in den Gläubigerausschuss zur Kontrolle des Insolvenzverwalters und der Interessensicherung der Anleihebesitzer gewählt. Rechtsanwalt Dr. Liebscher vertritt bereits eine Reihe von Windreich-Anleihegläubigern. Denn diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei ist insbesondere mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleihebesitzern, wie im Fall Windreich, bestens vertraut (z. B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solen AG, Centrosolar). Hierbei wurden bereits über 1000 Anleihe-Anleger erfolgreich vertreten, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Die Kanzlei vertritt Anleihebesitzer im Insolvenzverfahren und setzt Schadensersatzansprüche durch, z.B. wegen Prospekthaftung oder sittenwidriger Schädigung. Gerade diese Ansprüche kommen im Fall Windreich in Frage: Darauf deuten die laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hin. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei übernimmt zudem Deckungsanfragen bei etwaigen Rechtsschutzversicherern. Grundlage der Vergütung ist eine Pauschale oder das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sodass die Kosten transparent sind. Stimmrechtsvertretungen in Gläubigerversammlungen übernimmt die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  kostenlos.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft ,,Windreich-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

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Foto Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher
                             
                        
Dieser Text gibt den Beitrag vom 10. September  2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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