Montag, September 23, 2013

Beim MPC Millennium Tower drängt die Zeit für Anleger - Ende der Verjährungsfrist naht - Klagewelle rollt an.

Schon nach einem Jahrzehnt ist das "Jahrtausend-Bauwerk" in wirtschaftlichen Nöten. Beim Wiener Bürogebäudekomplex "Millennium Tower/Millennium City" bangen Tausende von Anlegern um ihr investiertes Kapital. Angesichts jüngster erfolgreicher Gerichtsurteile und dem nahenden Ende der Verjährungsfrist rollt nun eine Klagewelle auf die Vertriebsbanken zu.


"Architektonisch steht der Büroturm kerzengerade, wirtschaftlich ist er zum 'Schiefen Turm' von Wien mutiert. In den nächsten Wochen wird es sich entscheiden, wer auf dem - möglicherweise dreistelligen - Millionenschaden sitzen bleibt: Anleger oder Bank", sagt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dietmar Kälberer. "Die Regressansprüche verjähren nämlich spätestens 10 Jahre nach Fondsbeitritt."

202 m hoher Büroturm in wirtschaftlicher Schieflage

Der Millennium Tower ist ein 202 m hohes, 50stöckiges Bürogebäude am Wiener Donau-Ufer - bei seiner Fertigstellung 2001 das höchste Bürogebäude Österreichs. Dem Gebäude angeschlossen ist die dem gesamten Immobilienkomplex zugehörige "Millennium City" (inklusive u. a. Einkaufs- und Kinocenter) - Investitions- bzw. Kaufsumme damals rund 360 Mio. Euro. Initiator des Fonds war das Hamburger Emissionshaus MPC (Münchmeyer Petersen Capital).

Über den geschlossenen Immobilienfonds "Sachwert Renditefonds Österreich GmbH & Co. KG" (besser bekannt als MPC Millennium Tower) hatten sich Anleger zumeist Ende 2003 an dem Immobilienprojekt in der österreichischen Hauptstadt beteiligt. Aber Vermietungsprobleme und hohe Kreditlasten brachten den Fonds in massive Schwierigkeiten. Am Zweitmarkt der Fondsbörse Deutschland werden die Millennium Tower-Beteiligungen nur noch mit etwa 25% notiert.

LG-Urteil: Falschberatung durch Commerzbank

Die auf Kapitalanlage- und Bankrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Kälberer & Tittel hat jüngst beim Landgericht Saarbrücken ein weiteres Urteil zugunsten eines Anlegers erstritten. Somit erhielten Mandanten der Kanzlei bereits bei vier verschiedenen Landgerichten Schadensersatz wegen Falschberatung durch die Vertriebsbank zugesprochen. "Viele Anleger hätten ähnliche Chancen, aber in allen Fällen droht akut die Verjährung", erklärt Rechtsanwalt Kälberer. "Für die meisten Anleger dürfte es in wenigen Wochen zu spät sein." Seine Kanzlei vertritt heute bereits über 100 Mandanten, wöchentlich werden es mehr.

Das LG Saarbrücken entschied am 02.08.2013 (Az. 1 O 393/11), dass die Commerzbank einem von Kälberer & Tittel vertretenen Anleger Schadensersatz in Höhe von knapp 43.000 Euro zzgl. Zinsen zahlen muss. Der Bankberater habe ihn nicht ausreichend über die von der Bank vereinnahmte Vertriebsprovision aufgeklärt, heißt es im Urteil. Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) muss sie das aber, denn erst durch diese Information kann der Kunde das Umsatzinteresse der Bank einschätzen. Ende Juni hatte das LG Paderborn ein entsprechendes Urteil bei einem anderen von Kälberer & Tittel vertretenen Anleger gefällt. Viele andere Verfahren sind schon anhängig.

"Anleger sollten handeln"

"Der MPC Millennium Tower ist damals mit hohen Renditeversprechen und oft als sichere Anlage empfohlen worden", sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Kälberer. "Die Versprechungen wurden aber bei Weitem nicht erfüllt, Anleger müssen stattdessen hohe Kapitalverluste befürchten. Gleichzeitig droht den Anlegern aber in den nächsten Wochen und Monaten die Verjährung. Wenn sie nicht kurzfristig handeln, gehen nicht nur ihre Ansprüche auf Schadensersatz unter, sondern sie sind weiterhin eventuellen Nachhaftungspflichten ausgesetzt."

Bei den Landgerichtsurteilen wurden die Kläger jeweils nicht  nur von den finanziellen Schäden, sondern auch zukünftigen Nachteilen, insbesondere auch von etwaigen Nachhaftungspflichten aus der Beteiligung freigestellt. Im Gegenzug wurde die Beteiligung jeweils an die beratende Bank abgetreten.

Vertriebsprovision und Risiken verschwiegen

Kälberer: "Neben der mangelhaften Information über die Vertriebsprovisionen wurden viele Anleger auch unzureichend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt; unter anderem gehörte dazu das gesteigerte Risiko, das sich durch die hohe Kreditfinanzierung des Fonds ergab."
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft MPC Sachwert Rendite-Fonds Österreich (MPC Millennium Tower) gegründet. Es bestehen gute Gründe, die Interessen darin zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dietmar Kälberer
         
Dieser Text gibt den Beitrag 23. September  2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

kä+tit

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