Anleger der diversen IVG-Fonds müssen erhebliche Verluste verschmerzen. Oftmals gute Schadensersatzchancen für Anleger! Viele Anleger der diversen IVG-Fonds, wie z.B. IVG Euro Select 12, „London Wall“, IVG-Fonds Euro Select Balanced Portfolio UK, IVG 14 „The Gerkin“ u.a. müssen inzwischen erhebliche Verluste erleiden.
So notiert der Fonds IVG Euro Select 12
gegenwärtig mit nur noch 15 % des Nominalwertes auf der Handelsplattform www.deutsche-zweitmarkt.de , der
Fonds IVG Euro Select Balanced Portfolio UK mit nur noch ca. 25 % des
Nominalwertes (Stand Mitte März 2013).
Viele Anleger befürchten noch höhere
Verluste, die bis zum Totalverlustrisiko reichen könnten.
In vielen Fällen sehen die BSZ
e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte jedoch für Anleger
die Chance, erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler bzw.
Berater geltend zu machen.
In vielen Fällen war die Anlageberatung nicht
anleger- und objektgerecht, d.h., die Anleger wurden nicht auf die erheblichen
Risiken der Anlage hingewiesen, wie z.B. Darlehensrisiken,
Fremdwährungsrisiken, Risiken des englischen Immobilienmarktes allgemein, Projektentwicklungsrisiken,
etc. „Viele Anleger der IVG Fonds berichten uns, dass ihnen die Anlage von
ihrem Berater als sichere Anlage verkauft wurde, für solche Anleger waren die
IVG-Fonds jedoch nicht geeignet“ meint BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter
Späth, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei Dr. Späth
& Partner.
Falls die Anlage dem Anleger von einer Bank
vermittelt wurde, gibt es noch ein weiteres gutes Argument für eine
Schadensersatzverpflichtung der Banken: Laut aktueller BGH-Rechtsprechung
müssen die Banken den Anleger auf erhaltene Rückvergütungen, sog. „Kick-backs“,
hinweisen, falls der Anleger nicht darauf hingewiesen wurde, kann er sogar die
vollständige Rückabwicklung der Anlage verlangen.
„In vielen Fällen der IVG Fonds Euro Select
Balanced Portfolio UK und IVG Euro Select 12, London Wall, konnten wir
inzwischen heraus finden, dass „hinter dem Rücken“ des Anlegers
Rückvergütungen, sog. „Kick-backs“ an die vermittelten Banken zurück geflossen
sind, auf die die Anleger nicht hingewiesen wurden, oftmals sogar Beträge von
ca. 8 -10 %, auf die der Anleger nicht hingewiesen wurde. In vielen Fällen war somit ein erhebliches
Provisionsinteresse der vermittelnden Banken ausschlaggebend für die
Vermittlung der Anlage,“ so Dr. Späth. Dies ist begründet
Schadensersatzansprüche, die den Anleger zur vollständigen Rückabwicklung der
Anlage berechtigen.
Oftmals lassen sich daher gegen die
vermittelnden Banken Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen, diverse
Klagen für IVG Fonds Euro Select Balanced Portfolio UK-Anleger haben Dr. Späth
& Partner Rechtsanwälte inzwischen eingereicht. Auch erste Vergleiche
konnten inzwischen mit diversen Banken von den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten
geschlossen werden, in einem Fall, der von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr.
Späth & Partner betreut wurde, erhielt der Anleger bereits
außergerichtlich, d.h., ohne langwieriges Klageverfahren, ca. 2/3 seines
Schadens von der vermittlenden Bank ersetzt.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen
zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "IVG Fonds"beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 17.08.2013
wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage
verändern.
drwspä
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen