Dienstag, August 27, 2013

5 Jahre nach der Lehman-Pleite: RA Dr. Walter Späth im Interview mit dem BSZ e.V.

5 Jahre nach der Lehman Pleite. Wie hat sich die Situation der Betroffenen entwickelt? Was haben die Banken gelernt? BSZ e.V.-Anwalt Dr. Walter Späth im Interview!


Vor 5 Jahren, am 15.09.2008, ging die US-Investmentbank Lehman Brothers in die Insolvenz und stürzte die Welt in eine weltweite Finanzkrise. Grund genug, um BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), von Dr. Späth & Partner, der bereits am 26.08.2013 im ARD Mittagsmagazin ab 13.00 Uhr gemeinsam mit der von ihm erfolgreich vertretenen Lehman-Zertifikate-Geschädigten Karin K. zu Wort kam, zu befragen, wie sich die Situation der Betroffenen entwickelt hat und was die Banken aus dem Desaster gelernt haben.

BSZ e.V.: Herr Dr. Späth, wie viele Personen wurden durch die Insolvenz von Lehman Brothers in Deutschland geschädigt?

Dr. Späth: Schätzungen zufolge gab es ca. 50.000 Anleger in Deutschland, die mit den Zertifikaten von Lehman Brothers Verluste erlitten haben, durchschnittlich meinen Beobachtungen zufolge ca. 15.000,- - 20.000,- EUR pro Anleger, dabei oftmals ältere und unerfahrene Anleger, die mit den Lehman-Zertifikaten teilweise ihre gesamte Altersvorsorge verloren haben. Der Gesamtschaden der Lehman-Zertifikate-Geschädigten in Deutschland schwankt dabei Schätzungen zufolge zwischen 500 Mio. EUR bis hin zu 1 Mrd. Euro.
BSZ e.V.: Wie viele Anleger haben Sie vertreten und wie waren die Ergebnisse?

Dr. Späth: Unsere Kanzlei hat ca. 200 Geschädigte außergerichtlich und gerichtlich vertreten, die Schadenssummen schwankten dabei zwischen 3.000,- EUR und 500.000,- EUR.
Für ca. 60 % der Anleger haben wir Vergleiche abgeschlossen, die Vergleichsquote schwankte zwischen 25 % und 80 %, wobei den Anlegern oftmals noch die Zertifikate verblieben, so dass sie noch die Insolvenzquote einstreichen können bzw. konnten. Ca. 20 % der Fälle haben wir gewonnen und weitere ca. 20 % der Fälle verloren. Insgesamt also ein recht gutes Ergebnis. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass Lehman-Zertifikate-Inhaber wohl mit einer veritablen Insolvenzquote rechnen können, die Medienberichten zufolge wohl bei ca. 30 % für das Gesamtinsolvenzverfahren liegen könnte, andere Lehman-Gläubiger erhalten wohl noch mehr, hier werden wohl Insolvenzquoten von sogar 80 % oder darüber genannt.

BSZ e.V.: Wie war insgesamt die Situation der Betroffenen vor den Gerichten?

Dr. Späth: Teilweise wechselhaft. Während in den unteren Instanzen die Anleger teilweise erfolgreich waren, hat der BGH einige Revisionen von Anlegern zurück gewiesen. Dadurch entstand jedoch ein falsches Bild, da sich Banken in anderen Fällen, bevor der BGH entscheiden konnte, teilweise heimlich verglichen haben, so dass der BGH nicht mehr über diese Fälle entscheiden konnte bzw. den Geschädigten Recht geben konnte.

BSZ e.V.: Haben die Banken aus der Krise gelernt?

Dr. Späth: Es gibt heute höhere Eigenkapitalanforderungen an die Banken und auch der Steuerzahler soll besser vor Verlusten geschützt werden, indem die Aktionäre mehr zur Kasse gebeten werden sollen. Es gab auch schon einige wichtige Veränderungen durch die Politik.

BSZ e.V.: Welche?

Dr. Späth: Die Verjährungsvorschriften sind verändert worden, der alte § 37a WPGH wurde mit Wirkung zum 04.08.2009 aufgehoben, wonach die Verjährung bereits 3 Jahre ab dem Kaufzeitpunkt eintrat. Dies hatte zur Folge, dass viele Ansprüche von Geschädigten bereits verjährt waren, ohne dass diese überhaupt wussten, dass sie einen Schaden erlitten haben. Heute haben Geschädigte länger, nämlich 3 Jahre ab Kenntnisnahme Zeit, um ihren Schaden durchzusetzen, bevor die Verjährung eintritt.
Auch wurde ab dem Jahr 2010 die Pflicht eingeführt, dass Banken ein Beratungsprotokoll für Kunden anfertigen müssen, in dem z.B. die Risikobereitschaft und Anlageziele des Kunden erfasst werden sollen, damit der Kunde die Falschberatung leichter beweisen kann.

BSZ e.V.: Sind diese Maßnahmen ausreichend, was muss noch getan werden?

Dr. Späth: Die bisherigen Maßnahmen waren wichtig, sind aber leider nicht ausreichend.
Oftmals ist bei Banken die Beratung noch sehr provisionsorientiert, was dazu führt, dass Kunden oftmals nicht das Produkt vermittelt wird, das für sie am geeignetsten ist, sondern das, bei dem die Bank am meisten verdient. Die Beratungsprotokolle erfassen die Situation der Kunden oftmals nicht richtig, sondern erschweren es diesen teilweise, eine Falschberatung nachzuweisen. Die Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kenntnisnahme ist immer noch sehr kurz. Außerdem sollte über eine Umkehr der Beweislast nachgedacht werden, d.h., dass nicht der Kunde nachweisen muss, dass er falsch beraten wurden, sondern die Bank, dass sie den Kunden richtig beraten hat.

BSZ e.V.: Herr Dr. Späth, vielen Dank für das Gespräch.
  • Der BSZ e.V. weist darauf hin, dass es meist ein großer Vorteil ist, wenn eine große Gemeinschaft von Geschädigten zusammen für ihre Rechte streitet. Daher bestehen sehr gute Gründe für  geschädigte Kapitalanleger, sich einer BSZ Interessengemeinschaft  anzuschließen und ebenfalls von der starken Gemeinschaft der Geschädigten zu profitieren.

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Foto Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
                                                                     

Dieser Text gibt den Beitrag vom 27. August 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen  Beurteilung führen.

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