Freitag, Juli 19, 2013

Dubai Sports City KG - Anleger sollen Ausschüttungen quartalsweise zurückbezahlen

Anleger der Dubai Sports City GmbH & Co. KG - vormals: Trend Capital GmbH & Co. Dubai Sports City KG -  sollen Ausschüttungen quartalsweise zurückbezahlen.


Nach Informationen der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hat die Hanseatische Verwaltungs- und Beteiligungs- GmbH Anleger der  Dubai Sports City GmbH & Co. KG - vormals Trend Capital GmbH & Co. Dubai Sports City KG - Anfang Juli 2013 folgendermaßen angeschrieben: ,,Wir als Treuhandgesellschaft sind nun aufgefordert, die Rückzahlung mit diesem Schreiben einzuleiten und den Eingang der Gelder auf unserem Treuhandkonto zu überwachen." Den Anlegern wird für die Rückzahlung der ersten Ausschüttungsrate eine Frist bis zum 03.08.2013 gesetzt.

Ausgangspunkt für diese Rückforderung von Ausschüttungen ist, dass die Gesellschafterversammlung der Dubai Sports City GmbH & Co. KG am 24.06.2013 beschlossen hat, dass sich die Gesellschafter verpflichten, die von der Fondsgesellschaft erhaltenen Ausschüttungen zurück zu zahlen. Es wurde außerdem beschlossen, dass Ausschüttungen, die durch einen Gewinn der Gesellschaft nicht gedeckt waren, als Entnahmen der Pflichteinlage behandelt und von der Dubai Sports City GmbH & Co. KG zurückgefordert werden können.

Im Protokoll der Gesellschafterversammlung der Dubai Sports City GmbH & Co. KG vom 24.06.2013 heißt es, dass es die aktuelle Liquiditätslage der Gesellschaft unumgänglich mache, weitere geleistete Ausschüttungen zurückzufordern, um eine Insolvenz der Gesellschaft in diesem Stadium zu vermeiden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte Rechtsanwälte vertreten bereits Anleger der Dubai Sports City GmbH & Co. KG. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät Anlegern dringend, der Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft nachzukommen, sondern durch einen auf den Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob die Forderung begründet ist und etwaige Gegenansprüche/ Ansprüche auf Schadloshaltung gegen Dritte bestehen.

Es kommen vor allem Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater/ Beratungsgesellschaften in Betracht. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Anlageberater/Anlagevermittler im Rahmen des Beratungs- bzw. Vermittlungsvertrags verpflichtet, Anleger vollumfänglich über die jeweiligen Anlagerisiken aufzuklären.

Hier hat sich durch Mandantengespräche bereits herausgestellt, dass Anleger, die eine Beteiligung an der Trend Capital GmbH & Co. Dubai Sports City KG gezeichnet haben, von Seiten der Anlageberater/Anlagevermittler nicht auf die besonderen Risiken einer Kommanditbeteiligung, insbesondere das vorliegende Risiko der Rückforderung von Ausschüttungen, hingewiesen wurden, erklärt Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Linz.

Sollte der Fall so liegen, kann der betroffene Anleger gegenüber dem Anlageberater und/oder der Anlageberatungsgesellschaft einen Anspruch auf Rückabwicklung der Beteiligung geltend machen. Dieser ist dahin gerichtet, den Anleger so zu stellen, als hätte er die Beteiligung nicht erworben. Weiter ist der Anlageberater im Falle des Bestehens eines Schadensersatzanspruchs weiter verpflichtet, den Anleger auch von etwaigen weiteren Verpflichtungen aus der Beteiligung freizustellen.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Dubai Sports City KG"  gegründet. Anleger die sich falsch beraten fühlen, bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Manon Linz

Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. Juli 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen  Beurteilung führen.
cllbliz

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