Samstag, Juni 08, 2013

S&K Skandal und seine Folgen.

Zahlreichen Anlegern ging in den letzten Tagen Post von der United Investors Treuhand GmbH zu, welche unter anderem für den Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 als auch zum Bsp. für den Metropoliten Estates Berlin GmbH & Co. KG Fonds verantwortlich waren. Im Rahmen dieser Rundschreiben teilte man den Anlegern informatorisch mit, dass der Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG Fonds insolvent sei und mit Datum vom 15.04.2013 die Insolvenz angeordnet wurde.


In einem weiteren Schreiben der United Investors Treuhand GmbH wurden Anleger des Metropoliten Estates Berlin GmbH & Co. KG Fonds informiert. Es soll hierbei eine außerordentliche Gesellschafterversammlung durchgeführt werden. Hintergrund ist, dass durch die von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main angeordnete dingliche Arreste die Konten der United Investors Real Estate GmbH als auch der United Investors Treuhand GmbH ,,eingefroren" wurden, was dann auch die Insolvenz beider Gesellschaften zur Folge hat bzw. haben wird. Aufgrund dieses Umstandes und dieser Tatsache wird nunmehr vorgeschlagen, die Geschäftsführung, welche die beiden Gesellschaften innehatte, durch Beschluss gegen zwei neue Gesellschaften auszutauschen. Dieses Vorgehen wird den Anlegern des Fonds Metropoliten Estates Berlin GmbH & Co. KG nahegelegt, da bei nichterreichen der Abstimmungsmehrheit auch die Insolvenz dieses Fonds droht. Sodann wurden die Anleger ausführlich darüber informiert, welche Folgen der dingliche Arrest vom 21.01.2013 gegenüber der United Investors Treuhand GmbH hatte.

Wie bereits bekannt ist, hat auch diese Gesellschaft bereits Insolvenz angemeldet. Anlegern der Fonds, welche mit der United Investors Treuhand GmbH einen Treuhand- und Verwaltungsvertrag geschlossen hatten wird mitgeteilt, dass bezüglich der Kommanditeinlage ein sogenanntes Aussonderungsrecht im Rahmen der Insolvenz besteht. Die Kommanditeinlage sei somit nicht Bestandteil der Insolvenzmasse der United Investors Treuhand GmbH. Vielmehr könne der einzelne Anleger sein Aussonderungsrecht auf Herausgabe seines Rechtes beanspruchen. Zwar ist diese Herausgabe lediglich auf die Kommanditeinlage beschränkt und begründe keinen Zahlungsanspruch.

Vertrauensanwalt des BSZ ev., Rechtsanwalt Adrian Wegel von der Kanzlei BHP Bouchon Hemmerich & Partner aus Frankfurt am Main, rät dennoch an, diese Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend zu machen. Im Übrigen ist es trotz des bereits vergangenen Zeitraums seit Eröffnung der Insolvenz und seit Bekanntwerden des Skandals sinnvoll, die Interessen zu bündeln, da die Kommanditisten und Anleger nach wie vor volle Stimmrechte im Rahmen der Gesellschafterversammlung haben. Die Beteiligungsrechte bleiben mithin zunächst vom Insolvenzverfahren der Treuhandgesellschaft unberührt.

Es muss darauf hingewiesen werden, dass diese Aussonderungsrechte gemäß dem geltenden Insolvenzrecht erst dann entstehen, wenn über die United Investors Treuhand GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Wann genau dies sein wird, steht noch nicht fest. Zumindest das Amtsgericht in Hamburg hat hierbei den Juli 2013 benannt.

Des Weiteren steht den Anlegern aufgrund der nicht mehr gezahlten Ausschüttungen und auch der eingetretenen Insolvenz bzw. drohenden Zahlungsunfähigkeit ein fristloses Kündigungsrecht zu. Daneben bestehen weitere gesellschaftsrechtliche Regelungen, wonach das Treuhandverhältnis endet.

Aufgrund dieser zahlreichen Rechtsfragen war es daher auch nicht verwunderlich, dass die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vor wenigen Tagen im Wege eines Rundschreibens  Anleger angeschrieben hat und mitgeteilt hat, dass man für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche nicht zuständig sei. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die hier im Wege des dinglichen Arrests beschlagnahmten Gegenstände dem Grunde nach und auch der Höhe nach durch eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekanntgegeben werden würden. Wann und im welchen Umfang eine derartige Veröffentlichung erfolgen wird, kann nicht gesagt werden und wurde auch nicht mitgeteilt.

Dennoch ist bei einer vorschnellen Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den Verantwortlichen Vorsicht geboten. Es sei darauf hingewiesen, dass nach wie vor noch nicht nachgewiesen wurde, dass ein Kapitalanlagebetrug in Form eines ,,Schneeballsystems" gegeben ist. Auch können zahlreiche weitere rechtliche Aspekte, wie z. B. Prospekthaftungsansprüche oder eine Haftung zum Bsp. des TÜV Süd für die Zertifizierung bzw. Bestätigung der Qualität der S&K Fonds, noch nicht abschließend als sicher beurteilt werden.
Klagen gegen die jeweiligen Fondsgesellschaften, welche bereits Insolvenz angemeldet haben, sind aufgrund der gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen, da individuelle Ansprüche im Rahmen einer Insolvenz nicht gerichtlich geltend gemacht werden können bzw. bereits laufende Verfahren ruhend gestellt werden.

  • Ungeachtet dessen ist geschädigten Anlegern jedoch dringend anzuraten, die hier bestehenden Rechte und möglicherweise durchzusetzenden Schadenersatzansprüche von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen. Es bestehen daher gute Gründe, der Interessengemeinschaft des BSZ ev. ,,S&K / United Investors /Kapitalanlagebetrug" beizutreten.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 08.06.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage insbesondere im Hinblick auf den Vorwurf des Kapitalanlagebetrugs, sowohl rechtlich als auch tatsächlich ändern.

aw

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