Staatsanwaltschaft informiert Anleger! Anleger müssen wachsam sein! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen Schadensersatzsansprüche! Anleger der S & K-Gruppe müssen wachsam sein: Die Staatsanwaltschaft hat erste Anleger angeschrieben und mitgeteilt, dass der einzelne Anleger nicht über die sicher gestellten Vermögenswerte informierte werden soll bzw. kann. Stattdessen, so wird mitgeteilt, ist geplant, über die sicher gestellten Vermögenswerte im sog. elektronischen Bundesanzeiger zu informieren.
Das bedeutet, dass es wichtig ist, dass
Anleger sich regelmäßig im elektronischen Bundesanzeiger informieren, um
überprüfen zu können, in welcher Höhe Vermögenswerte sicher gestellt werden
konnten, denn:
Obwohl die Staatsanwaltschaft vermutlich
große Vermögenswerte sicher stellen konnte, werden diese sicher gestellten
Gelder nicht automatisch an die Geschädigten ausgekehrt. Erforderlich ist
vielmehr ein zivilrechtlicher Titel, den sich der Geschädigte selber beschaffen
muss, in der Regel mit Hilfe eines Rechtsanwaltes.
BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Späth von Dr.
Späth & Partner Rechtsanwälte hierzu: „Dabei sollten geschädigte S &
K-Anleger berücksichtigen, dass bei der Zwangsvollstreckung das sog.
„Prioritätsprinzip“ gilt, d.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Das bedeutet
also, dass die Anleger, die sich als erste einen zivilrechtlichen Titel
besorgen, als erste auf das sicher gestellte Vermögen zugreifen können, die
restlichen Anleger drohen leer auszugehen.“ Geschädigte S & K-Anleger
sollten also in den Startlöchern stehen, um ihre Rechte, sobald dies
erforderlich sein sollte, wirksam zu sichern.
Auch prüfen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte
gerade intensiv mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen. Insbesondere
gegen die TÜV Süd Management Service GmbH prüfen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte
gerade mögliche Ansprüche:
So hat die TÜV-Süd Management Service GmbH in
einer den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten vorliegenden Bescheinigung vom 01.08.2011
bescheinigt, dass die S & K-Gruppe in der Zeit von Januar 2006 bis Mai 2011
Immobilien im Wert von 228.510.984,00,- € erworben habe und der derzeitige
Immobilienbestand der S & K-Gruppe mit Stand vom 01.08.2011 einen
Verkehrswert von 101.413.399,00,- € haben würde. Die Ergebnisse seien in
Prüfberichten und Aufstellungen dokumentiert.
„Viele Anleger berichten uns, dass Sie
aufgrund der Tatsache, dass eine TÜV-Bescheinigung für die S & K-Immobilien
vorlag, nochmals Vertrauen gefasst haben und ihnen die Anlage als seriös
erschien“. Es konnte noch nicht geklärt werden, aufgrund welcher Prüfungen der
TÜV Süd die Bescheinigung austellte. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen
daher gerade intensiv auch mögliche Schadensersatzansprüche gegen Beteiligte
wie die TÜV-Süd-Management Service GmbH.
- Betroffene S & K-Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft S & K Gruppe anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 15.06.2013
wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage
insbesondere im Hinblick auf den Vorwurf des Kapitalanlagebetrugs, sowohl
rechtlich als auch tatsächlich ändern.
drwspä
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