Samstag, Juni 15, 2013

S & K Gruppe: BSZ e.V.-Anwälte bereiten Schadensersatzansprüche vor!

Staatsanwaltschaft informiert Anleger! Anleger müssen wachsam sein! BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen Schadensersatzsansprüche! Anleger der S & K-Gruppe müssen wachsam sein: Die Staatsanwaltschaft hat erste Anleger angeschrieben und mitgeteilt, dass der einzelne Anleger nicht über die sicher gestellten Vermögenswerte informierte werden soll bzw. kann. Stattdessen, so wird mitgeteilt, ist geplant, über die sicher gestellten Vermögenswerte im sog. elektronischen Bundesanzeiger zu informieren.


Das bedeutet, dass es wichtig ist, dass Anleger sich regelmäßig im elektronischen Bundesanzeiger informieren, um überprüfen zu können, in welcher Höhe Vermögenswerte sicher gestellt werden konnten, denn:

Obwohl die Staatsanwaltschaft vermutlich große Vermögenswerte sicher stellen konnte, werden diese sicher gestellten Gelder nicht automatisch an die Geschädigten ausgekehrt. Erforderlich ist vielmehr ein zivilrechtlicher Titel, den sich der Geschädigte selber beschaffen muss, in der Regel mit Hilfe eines Rechtsanwaltes.

BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Späth von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte hierzu: „Dabei sollten geschädigte S & K-Anleger berücksichtigen, dass bei der Zwangsvollstreckung das sog. „Prioritätsprinzip“ gilt, d.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Das bedeutet also, dass die Anleger, die sich als erste einen zivilrechtlichen Titel besorgen, als erste auf das sicher gestellte Vermögen zugreifen können, die restlichen Anleger drohen leer auszugehen.“ Geschädigte S & K-Anleger sollten also in den Startlöchern stehen, um ihre Rechte, sobald dies erforderlich sein sollte, wirksam zu sichern.

Auch prüfen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte gerade intensiv mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen. Insbesondere gegen die TÜV Süd Management Service GmbH prüfen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte gerade mögliche Ansprüche:

So hat die TÜV-Süd Management Service GmbH in einer den BSZ e.V.-Vertrauensanwälten vorliegenden Bescheinigung vom 01.08.2011 bescheinigt, dass die S & K-Gruppe in der Zeit von Januar 2006 bis Mai 2011 Immobilien im Wert von 228.510.984,00,- € erworben habe und der derzeitige Immobilienbestand der S & K-Gruppe mit Stand vom 01.08.2011 einen Verkehrswert von 101.413.399,00,- € haben würde. Die Ergebnisse seien in Prüfberichten und Aufstellungen dokumentiert.

„Viele Anleger berichten uns, dass Sie aufgrund der Tatsache, dass eine TÜV-Bescheinigung für die S & K-Immobilien vorlag, nochmals Vertrauen gefasst haben und ihnen die Anlage als seriös erschien“. Es konnte noch nicht geklärt werden, aufgrund welcher Prüfungen der TÜV Süd die Bescheinigung austellte. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte prüfen daher gerade intensiv auch mögliche Schadensersatzansprüche gegen Beteiligte wie die TÜV-Süd-Management Service GmbH. 
  • Betroffene S & K-Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft S & K Gruppe anschließen.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 15.06.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage insbesondere im Hinblick auf den Vorwurf des Kapitalanlagebetrugs, sowohl rechtlich als auch tatsächlich ändern.
drwspä

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