Die Insolvenzwelle bei Schiffsfonds geht weiter. Das Amtsgericht Niebüll hat mit Beschluss vom 14.06.2013 das Insolvenzverfahren über den Schiffsfonds MS Rio Alster eröffnet. Für betroffene Anleger dürfte dies den Verlust ihrer Einlagen bedeuten.
MS Rio Alster
Die Anleger des Schiffsfonds MS Rio Alster (,,Rio Alster" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG) beteiligten sich 2004 und 2005 an einem Vollcontainerschiff. Der Kauf des Schiffes sollte einerseits durch Kommanditeinlagen der Anleger in Höhe von EUR 15.570.000,00 sowie anderseits durch Schiffshypothekendarlehen in Höhe von EUR 21.530.000,00 finanziert werden. Nach dem Fondskonzept sollten die Anlegern Ausschüttungen von 143 % bezogen auf ihr investiertes Kapital erhalten. Diese Angaben erwiesen sich jedoch als nicht haltbar.
Aufgrund des Insolvenzverfahrens droht den Anlegern nunmehr nicht nur der Totalverlust Ihrer Einlage, sondern auch, dass ihre bisher erhaltenen Ausschüttungen vom Insolvenzverwalter zurückgefordert werden. Hintergrund des Insolvenzverfahrens sind die anhaltenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten der ,,Rio Alster" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG. Die Einnahmen des Fonds blieben bis Ende 2011 um ca. 30 % hinter den angekündigten Werten, während die Ausgaben des Fonds die erwarteten Werte um über 20 % überstiegen. Dementsprechend blieben auch die Ausschüttungen an die Anleger um über 30 % unter den prospektierten Werten.
Rückabwicklung der Fondsbeteiligung
Die betroffenen Anleger sind jedoch nicht rechtlos gestellt. Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte rät den betroffenen Anlegern dringend zu einer Prüfung möglicher Schadensersatzansprüche gegen die Kreditinstitute bzw. Anlageberater, welche die Fondsbeteiligungen an der MS Rio Alster vermittelt haben. Diese sind verpflichtet, die Anleger vollständig und richtig über die Risiken und die sonstigen beteiligungswesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören etwa das Kapitalverlustrisiko, die eingeschränkte Veräußerbarkeit und die Gefahr der Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen.
Außerdem sind Kreditinstitute nach der anlegerfreundlichen Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) dazu verpflichtet, ungefragt über die genaue Höhe der für den Vertrieb der Fondanteile erhaltenen Provisionen (Kick-Back-Zahlungen) aufzuklären. Kreditinstitute und Anlageberater, die bei der Vermittlung der Fondsbeteiligungen gegen die Pflicht zur vollständigen und richtigen Aufklärung verstoßen, sind zum Schadensersatz verpflichtet. Geschädigte Anleger können dadurch ihre Fondsbeteiligung rückabwickeln.
- Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Schiffsfonds/MS Rio Alster gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
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Telefon: 06071-9816810
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Heinz Steinhübel
Dieser Text gibt den Beitrag vom 26. 06. 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.
drsteinhü
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