Freitag, Juni 07, 2013

Bayernfonds BestLife 1: außergerichtliche Erfolge für zahlreiche Anleger

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte hat in letzter Zeit zahlreiche Anleger des US-Lebensversicherungsfonds Bayernfonds BestLife 1 erfolgreich vertreten. Dabei konnten mit mehreren deutschen Kreditinstituten außergerichtliche Vergleiche geschlossen werden. Die geschädigten Anleger erhielten dadurch zwischen 50 % und 80 % ihrer Einzahlungen zurück.


Fehlberatung der Anleger

Grundlage für die Vergleiche sind die fehlerhaften Beratungen durch die jeweiligen Kreditinstitute. Anteile am Bayernfonds BestLife 1 (Life U.S. Solutions I L.P.) wurden oftmals als sichere Anlagen zur Altersvorsorge empfohlen. Lebensversicherungsfonds sind jedoch unternehmerische Beteiligungen mit hohem Risikopotential, die zur sicheren Altersvorsorge nicht geeignet sind. Außerdem wurden Anleger unzureichend über die Risiken der Lebensversicherungsfondsbeteiligung (Kapitalverlustrisiko, eingeschränkte Veräußerbarkeit, untaugliche Sterbetafeln u.a.) aufgeklärt.

Keine Aufklärung über Vertriebsprovisionen

Die geschädigten Anleger des Bayernfonds BestLife 1 wurden ferner nicht darüber aufgeklärt, dass die beratenden Kreditinstitute enorme Vertriebsprovisionen (Kick-Back-Zahlungen) für den Vertrieb der Fondsanteile erhalten haben. Die Kreditinstitute sind jedoch nach der anlegerfreundlichen Kick-Back-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) dazu verpflichtet, ungefragt über die genaue Höhe der erhaltenen Provisionen aufzuklären.

Rückabwicklung der Fondsbeteiligung

Im Falle einer fehlerhaften Aufklärung durch Kreditinstitute und Anlageberater, sind diese zum Schadensersatz verpflichtet. Geschädigte Anleger können dadurch ihre Beteiligungen rückabwickeln. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte empfiehlt betroffenen Anlegern zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen den Rat eines auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts einzuholen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Lebensversicherungs-Fonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Bayernfonds BestLife 1" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Andreas Hornung

Dieser Text gibt den Beitrag vom 07. Juni 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drsttü

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