Freitag, Mai 31, 2013

SolarWorld AG: Asbeck will investieren. Anleihegläubiger sollten kündigen und klagen! BSZ e.V. bündelt Interessen.

Die Rechtsanwälte der bundesweit tätigen BSZ-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin informieren: ,,SolarWorld-Chef Asbeck will massiv in sein Unternehmen investieren und kündigt zudem den Einstieg finanzstarker Investoren an. Damit steigen die Chancen für ein Überleben der Firma. Anleihegläubiger sollten dies nutzen, die Anleihen kündigen und Rückzahlung ihrer Nominale verlangen, bevor es zu spät ist. Denn weitere Gläubigerversammlungen sind bereits angekündigt und heftige Einschnitte sicher. Eine Kündigung ist mit den guten Überlebensaussichten von SolarWorld nun ein noch besserer Ausweg."


Das Handelsblatt meldet: ,,Frank Asbeck, der Firmengründer von Solarworld, will sich mit einem zweistelligen Millionenbetrag an der Rettung seines Unternehmens beteiligen. Zudem macht er Hoffnung auf Investitionen aus Katar[...] Asbeck bestätigte Gespräche mit Katar Solar Technologies. ,,Unser Joint Venture-Partner in Katar ist interessiert, sich als zweiter Investor neben mir an Solarworld signifikant zu engagieren."

Rechtsanwalt Dr. Liebscher von Dr. Späth & Partner: ,,Damit steigen die Chancen, dass SolarWorld überleben wird und zugleich die Aussichten für Anleihegläubiger, die ihre Anleihe kündigen und Rückzahlung verlangen. Denn wenn SolarWorld überlebt, kann nach erfolgreicher Kündigung der Anleihen Rückzahlung von SolarWorld verlangt werden, notfalls im Klagewege. Bleibt eine Insolvenz aus, ist dieses Vorgehen für Anleihegläubiger wirtschaftlich sehr sinnvoll. Denn damit lassen sich die so gut wie sicher eintretenden Einschnitte für Anleihebesitzer vermeiden. Immer mehr Anleihebsitzer gehen diesen Rettungsweg."

Denn vorgesehen ist: Verlust von 60%, die restlichen 40% mies verzinst mit langer Laufzeit (also verlängertem Insolvenzrisiko) und Anteile an einem Problemunternehmen. Da die beiden nächsten Gläubigerversammlungen in ca. vier Wochen stattfinden, sollten Anleihegläubiger die restliche Zeit nutzen, um Ihre Anleihen zu kündigen. Dann kann Rückzahlung der vollen Nominale mitsamt Zinsen verlangt werden.

Dr. Liebscher weiter: ,,Wir haben für unsere Mandanten beim Landgericht Frankfurt bereits erste Klagen gegen SolarWorld eingereicht. Denn obwohl unsere Mandanten ihre Anleihen wirksam gekündigt hatten, verweigert SolarWorld mit zweifelhafter Begründung die Rückzahlung der vollen Nominale plus Zinsen. Die Rechtsschutzversicherungen unserer Mandanten haben daher auch volle Kostendeckung für die erhobenen Klagen garantiert."

Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, ist also sehr wahrscheinlich, dass diese die Kosten der Klage übernimmt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner übernimmt für Anleihebesitzer kostenlos die Deckungsanfrage bei der Versicherung. Anleger können dann ihre Entscheidung, ob sie klagen und Kosten verursachen wollen, von der Antwort der Versicherung abhängig machen. Der Zeitraum bis zur zweiten Gläubigerversammlung sollte also für die Kündigung der SolarWorld-Anleihe genutzt werden. Etwaige Klagen können auch noch danach eingelegt werden. Zuvor sollte allerdings gekündigt werden.

Dr. Liebscher. ,,Aber auch für Anleger ohne Rechtsschutzversicherung oder für Anleger die selbst bereits gekündigt haben, bietet sich ein Vorgehen vor Gericht gegen SolarWorld wegen der Erfolgsaussichten an: Denn die SolarWorld-Anleihebedingungen sehen ein Recht zur Kündigung aus besonderem Grund ausdrücklich vor. Durch eine wirksame Kündigung und anschließende Klage kann ein Anleihegläubiger jetzt also effektiv vorgehen: Es werden voraussichtlich nicht allzu viele Anleger die fristlose Kündigung erklären und Klage einreichen. Es ist sogar möglich, dass SolarWorld die Anleger, die fristlos kündigen und Klage erheben, auch des Rechtsfriedens wegen nach Abschluss der Restrukturierung ausbezahlt. Dann wären Anleger durch eine erfolgreiche Kündigung und Klage gut herausgekommen. Zudem können Anleihegläubiger ohne Rechtsschutzversicherung abwarten, wie sich die Klagen der versicherten Anleihegläubiger entwickeln, und bei positiver Entwicklung ,,auf den Zug aufspringen", also Klagen später einlegen. Kar ist aber auch: Dafür muss man ,,an der Bahnstrecke stehen", sprich frühzeitig einen Anwalt beauftragt haben: Denn immer gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst."

Die bundesweit tätige BSZ-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner aus  Berlin ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Die Kanzlei ist insbesondere mit Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleihebesitzern, wie im Fall SolarWorld, bestens vertraut (z. B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN Biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG; SiC Processing GmbH, Windreich, Solen AG, Centrosolar). Hierbei wurden bereits über 1000 Anleger erfolgreich vertreten, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Für Anleihebesitzer spricht die Kanzlei die Kündigung der Anleihe aus und verlangt Rückzahlung, falls erforderlich durch Einreichung einer Klage. Für Anleger die selbst gekündigt haben, bereitete die Kanzlei Klagen vor und reicht diese ein. Ferner macht sie Deckungsanfragen bei etwaigen Rechtsschutzversicherern. Grundlage der Vergütung ist eine Pauschale oder das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sodass die Kosten transparent sind.  Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft SolarWorld AG gegründet. Es bestehen gute Gründe, die Interessen darin zu bündeln und prüfen zu lassen, und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher

Dieser Text gibt den Beitrag vom 31. Mai 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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