Anleger müssen erhebliche Verluste verschmerzen. Oftmals gute Schadensersatzchancen für Anleger! Viele Anleger des IVG-Fonds Euro Select Balanced Portfolio UK müssen inzwischen erhebliche Verluste erleiden, so notiert der Fonds z.B. aktuell auf der Handelsplattform www.deutsche-zweitmarkt.de mit nur noch ca. 25 % des Nominalwertes (Stand Mitte März 2013). Viele Anleger befürchten noch höhere Verluste, die bis zum Totalverlustrisiko reichen könnten.
In vielen Fällen sehen die BSZ
e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte jedoch für Anleger
die Chance, erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler bzw.
Berater geltend zu machen, vor allem. In vielen Fällen war die Anlageberatung
nicht anleger- und objektgerecht, d.h., die Anleger wurden nicht auf die
erheblichen Risiken der Anlage hingewiesen, wie z.B. Darlehensrisiken, Fremdwährungsrisiken,
Risiken des englischen Immobilienmarktes allgemein, Projektentwicklungsrisiken,
etc. „Viele Anleger der IVG Fonds berichten uns, dass ihnen die Anlage von
ihrem Berater als sichere Anlage verkauft wurde, für solche Anleger waren die
IVG-Fonds nicht das Richtige,“ meint BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter
Späth, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei Dr. Späth
& Partner.
Falls die Anlage dem Anleger von einer Bank
vermittelt wurde, gibt es noch ein weiteres gutes Argument für eine
Schadensersatzverpflichtung der Banken: Laut aktueller BGH-Rechtsprechung
müssen die Banken den Anleger auf erhaltene Rückvergütungen, sog. „Kick-backs“,
hinweisen, falls der Anleger nicht darauf hingewiesen wurde, kann er sogar die
vollständige Rückabwicklung der Anlage verlangen.
„In vielen Fällen des IVG Fonds Euro Select
Balanced Portfolio UK konnten wir inzwischen heraus finden, dass „hinter dem
Rücken“ des Anlegers Rückvergütungen, sog. „Kick-backs“ an die vermittelten
Banken zurück geflossen sind, auf die die Anleger nicht hingewiesen wurden,
oftmals sogar Beträge von ca. 8 %, auf die der Anleger nicht hingewiesen wurde.
In vielen Fällen war somit ein
erhebliches Provisionsinteresse der vermittelnden Banken ausschlaggebend für
die Vermittlung der Anlage,“ so Dr. Späth.
- Oftmals lassen sich daher gegen die vermittelnden Banken Schadensersatzansprüche erfolgreich durchsetzen, diverse Klagen für IVG Fonds Euro Select Balanced Portfolio UK-Anleger haben Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte inzwischen eingereicht Betroffene IVG-Fonds-Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „IVG-Fonds“ anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine
BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
Dieser Text gibt den Beitrag vom 30. Mai 2013
wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht
berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drwspä
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