Freitag, Mai 17, 2013

DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH - verlustreiche Altersvorsorge

Bei der DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH wurden auch im Jahr 2011 wieder Verluste erwirtschaftet. Der Verlust für das Jahr 2011 betrug 626.737,93 Euro, während im Jahr zuvor ein Verlust von 371.570,68 Euro anfiel. Die Verluste wurden den Kapitalkonten der atypisch beteiligten Anleger zugewiesen, so dass deren Kapitalkonten weiter belastet wurden.


Dies hat zur Folge, dass von bis zum 31.12.2011 eingezahlten Anlegergeldern in Höhe von insgesamt 29.279.932,07 Euro bislang Verluste in Höhe von 17.732.376,08 Euro auf die Anleger verteilt wurden. Damit sind zum Stichtag ca. 60,5 Prozent der bis dahin eingezahlten Gelder verlustig.

Der einzige wesentliche Vermögensposten der Gesellschaft besteht in 11.470.738 Stück Aktien der ThomasLloyd Group plc, London. Die weitere wirtschaftliche Entwicklung hängt demnach vom Erfolg dieser Beteiligung ab.

Bei einer angenommenen Beteiligungsdauer des Anlegers bis zum Ende des Jahres 2015 bedeutet der bisherige Verlust, dass die Fondsgesellschaft einen jährlichen Gewinn von ca. 9,8 Prozent erwirtschaften müsste, damit der Anleger sein ursprünglich eingezahltes Kapital zurückerhalten kann.

Insgesamt wurden atypisch stille Beteiligungen an der DKM Global Opportunities Fonds 01 GmbH in Höhe von ca. 52,7 Mio. Euro gezeichnet. Ein wesentlicher Teil davon entfallen auf Verträge mit ratierlicher Einzahlung. Die bisherigen Verluste haben zur Folge, dass bei einigen Ratenzahlern diese die bislang eingezahlten Beträge übersteigen. Es stellt sich demnach die Frage, wie sinnhaft das Festhalten am Vertrag ist.

,,Es ist natürlich nicht vorhersehbar, wie sich das Investment in den nächsten Jahren entwickelt. Jedoch müssen sich die Anleger darüber im Klaren sein, dass sie möglicherweise noch jahrelang zahlen, ohne am Ende noch etwas herauszubekommen. Die Möglichkeit des Totalverlustes besteht", meint Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler von Fachanwälte Dr. Morgenstern & Kollegen. ,,Atypisch stille Beteiligungen sind grundsätzlich kein geeignetes Mittel zur Altersvorsorge. Wer hier als Anleger falsch beraten wurde, könnte entsprechende Schadensersatzansprüche haben", so Geißler weiter.

Betroffenen Anlegern rät BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Torsten Geißler rechtliche Beratung von einer auf kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei einzuholen. Sollte ein Anleger nicht rechtzeitig und nicht vollständig über die mit der Beteiligung verbundenen Risiken aufgeklärt worden sein, so kommen im Einzelfall Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen das Beratungsinstitut bzw. den Vermittler in Betracht, die den Erwerb der Beteiligung empfohlen haben.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler

Dieser Text gibt den Beitrag vom 17. Mai  2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
mhgdrmorg

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