Freitag, April 12, 2013

Wirbel um die Windreich GmbH - Was Anleger jetzt wissen müssen -

Wirbel um die Windreich GmbH - Was Anleger jetzt wissen müssen -


Das in Baden-Württemberg ansässige Unternehmen Windreich GmbH (ursprünglich Windreich AG) investiert in erneuerbare Energien. Konkret ist der Inhalt der Geschäftstätigkeit des Unternehmens die Planung, der Bau, die Finanzierung, das Betreiben sowie das Vertreiben von Windkraftanlagen - sowohl ,,Onshore" als auch ,,Offshore". Durch den Kauf von Unternehmensanleihen investierten in dieses Unternehmen eine Vielzahl von betroffenen Anlegern ihr Geld.

In letzter Zeit erschien das Unternehmen jedoch ausschließlich durch Negativmeldungen in den Schlagzeilen. Zunächst musste im Jahr 2012 der geplante Börsengang verschoben werden, danach überschlugen sich die Ereignisse. Nachdem die Windreich AG in die Windreich GmbH umgewandelt wurde, verspäteten sich die, eigentlich für Anfang März 2013 an die Anleihegläubiger versprochenen, Zinszahlungen. Das Ganze gipfelte schließlich in der Durchsuchung der Hauptverwaltung des Unternehmens sowie von vier Privatwohnungen durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart, welche ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Bilanzmanipulation, Kapitalanlage- und Kreditbetrug sowie Marktpreismanipulation eingeleitet hatte.

Dem Geschäftsführer Willi Balz dürfte auch in Zukunft ein rauer Wind entgegenwehen. Doch auch der Sarasin Bank könnte wegen ihres Engagements bei der Windreich GmbH Ungemach drohen. Nach Ansicht der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte hätte die Sarasin Bank ihre Kunden auf einen bestehenden Interessenkonflikt hinweisen müssen. ,,Die Bank hatte ein erhebliches Eigeninteresse am Erfolg der Emission der Anleihe; außerdem waren der Bank aufgrund ihres Engagements diejenigen Tatsachen bekannt, welche auf ein erhöhtes Risiko schließen lassen.

,,Soweit die Bank bei der Beratung darauf nicht hingewiesen hat", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Johannes Haun, ,,hat sie gegen die ihr obliegenden Pflichten als beratende und vermittelnde Bank verstoßen und haftet dann auch auf Schadensersatz".   Betroffene Anleger sollten daher von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche gegenüber dem vermittelnden Unternehmen bzw. der vermittelnden Bank geltend gemacht werden können.

Nach Einschätzung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  liegt es bei dieser Anleihe häufig so, dass im Rahmen der Beratung ausschließlich auf die Vorteile und die vermeintliche Sicherheit der Anleihe hingewiesen wurde. Im Falle der Windreich-Anleihe gibt es jedoch auch erhebliche Risiken, auf die jeder Anlageberater hätte hinweisen müssen. Ist dies nicht geschehen, stehen dem Anleger gleichfalls Schadensersatzansprüche zu.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei sieht in diesen Fällen gute Aussichten für betroffene Anleger, bereits verloren geglaubtes Geld im Wege der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gegenüber den verantwortlichen Emittenten oder aber auch gegenüber den beratenden Instituten (Banken und sonstige Finanzdienstleister) zurück zu holen.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft ,,Windreich-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                                                       
                                                                                                                           
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
                       
Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Johannes Haun
                        
Dieser Text gibt den Beitrag vom 12. April  2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
brüljh

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