Dienstag, April 16, 2013

SiC Processing GmbH: gemeinsamer Vertreter ist bestellt.

Die Anleihegläubiger der SiC Processing GmbH haben die Beschlussvorschläge von G&P angenommen und das Münchner Unternehmen zum gemeinsamen Vertreter bestellt. Nun wird zu sehen sein, wie sich der Vertreter positioniert und ob er die Interessen wirklich aller Anleihegläubiger vertritt.


Das Abstimmungsergebnis ist als pdf-datei abrufbar unter:
http://www.sic-processing.com/index.php/Abstimmungergebnis.html 

Nun muss sich zeigen, ob die G&P GmbH & Co. KG tatsächlich die Interessen aller Anleihegläubiger vertritt, oder nur die Partikularinteressen von Robus im Blick hat. Denn aller Voraussicht nach wird Robus seine Anleihen nutzen wollen, um Anteile an SiC zu erwerben. Dann sind die Interessen von Robus die eines Eigentümers. Gewöhnliche Anleihegläubiger wollen aber kein Eigentum an der SiC (also kein sog. "equity"), sondern Rückzahlung ihrer Anleihen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte nehmen an, dass an dieser Bruchlinie sich die Interessen zwischen den Anleihegläubigern unterscheiden werden. Und sie werden G&P in dieser Hinsicht sorgfältig kontrollieren.

Besonders gilt dies, da die Kanzlei bereits für mehrere Anleihegläubiger Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen des SiC-Anleiheprospekts wegen Prospekthaftung prüft. Und die Hinweise haben sich nach  Recherchen der Kanzlei in Norwegen weiter verdichtet, dass die SiC damals hätte wissen müssen, dass auf ihren norwegischen Hauptkunden wirtschaftlich schwere Zeiten zukommen. Die Frage wird sein, ob der gemeinsame Vertreter die Geltendmachung von Prospekthaftungsansprüchen, die ja im Interesse der "Anleihegläubiger der ersten Stunde sind" unterstützen wird oder nicht. Auf eine vermeintliche Unterstützung durch den Vertreter sollten die Anleiheinhaber sich nicht blind verlassen, sondern genau verfolgen, wie G&P sich positioniert. Denn für Anleihegläubiger, die in erster Linie ihr Geld zurückhaben möchten, sind Ansprüche wegen Prospekthaftung besonders sinnvoll und aussichtsreich.

Anleihegläubiger können sich gerne der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft  SIC Processing anschließen: Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie im Fall SiC Processing GmbH vertraut (z.B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH). Vertreten wurden hierbei bislang weit über 1.000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Es konnten bereits zahlreiche Erfolge für Anleger erzielt werden.
  • Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft  SIC Processing gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft   beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
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Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                    
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth
                  


Dieser Text gibt den Beitrag vom 16. 04. 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.

drwspä

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