Mittwoch, April 03, 2013

Lloyd Flottenfonds V: Ein Untergang mit Ansage - das MS "JULIA SCHULTE" meldet Insolvenz an

Bereits im vergangenen Sommer hatte die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte erstmals vor der sich abzeichnenden Krise des Lloyd Flottenfonds V gewarnt. Zu deutlich waren die Anzeichen eines Untergangs der Schiffe.


Die damaligen Befürchtungen der Anlegerschutzanwälte  scheinen sich nunmehr zu bewahrheiten: Am 22.03.2013 wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS ,,JULIA SCHULTE" Shipping GmbH & Co. KG angeordnet. Damit ist das erste von drei Fondsschiffen auf Grund gelaufen. Für die Anleger bedeutet dies den sicheren Verlust erheblicher Teile ihrer Investition in den Flottenfonds.

Fondssanierung in aller Regel wirkungslos

Mit der Insolvenz der MS ,,JULIA SCHULTE" Shipping GmbH & Co. KG zeigt sich einmal mehr, dass Sanierungsversuche von Schiffsfonds aufgrund der nachhaltigen Krise der maritimen Wirtschaft keine dauerhafte Stabilisierung des Fonds bewirken können. In mittlerweile zahlreichen Fällen sind Schiffsfonds trotz zunächst erfolgreicher Umsetzung von Sanierungskonzepten, an denen sich die betroffenen Anleger zumeist mit frischem Kapital beteiligt haben, letztlich doch in die Insolvenz gefahren. Nach Expertenmeinung ist die zum Teil hausgemachte Krise der maritimen Wirtschaft noch lange nicht überstanden. Vielmehr sind zahlreiche weitere Insolvenzen zu erwarten. Insoweit kann auch eine Insolvenz der beiden anderen Schiffe des Lloyd Flottenfonds V nicht ausgeschlossen werden.

Höchste Zeit zu handeln

Die geschädigten Anleger sollten dieser Entwicklung, die letztlich zum Totalverlust der in den Lloyd Flottenfonds V investierten Ersparnisse führen kann, nicht länger tatenlos zusehen, und stattdessen den Rat eines auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalts einholen. Dank einer mittlerweile ausgesprochen anlegerfreundlichen Rechtsprechung besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, den durch die Fondsbeteiligung erlittenen Vermögensschaden ersetzt zu bekommen. Banken und Anlageberater sind insoweit stets gehalten, die Anlageinteressenten über die weitreichenden Risiken sowie auch über die Provisionsvergütungen der Beteiligungsvermittlung aufzuklären.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel
                       
Dieser Text gibt den Beitrag vom 03. April  2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
drsthü

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