Dienstag, März 12, 2013

MT Tatina mbH & Co. Tankschiff KG/MT Hellespont Tatina/Entwicklung des Fonds ungewiss?

Wie Anlegern des Schiffsfonds SAG Unternehmensbeteiligungsgesellschaft MT Tatina mbH & Tankschiff KG - MT Hellespont "Tatina" bekannt ist, wurde auf eine Veranstaltung für die Anleger mit einer ausreichenden Mehrheit ein Sanierungskonzept für die Fortführung des Fonds beschlossen.


Dies mag zunächst einmal für die Anleger vorteilhaft sein, da die Zahlungsunfähigkeit, und somit eine drohende Insolvenz, abgewendet werden konnte. Fraglich ist nun, ob das gesamte Fortführungskonzept aber dazu führen wird, dass der Fonds positiv verlaufen wird und nicht dennoch erhebliche Verluste für die Anleger eintreten werden.

Ein erster Indikator dafür, dass ein Fortführungskonzept möglicherweise keine nennenswerte Änderung herbeigeführt hat, sind die Entwicklungen des Preises für Anteile auf dem sogenannten Zweitmarkt. Dort werden Schiffsfondsanteile für die MT Tatina mit ca. 15 % gehandelt. Da das Fortführungskonzept trotz des Beschlusses mit einer großen Mehrheit nicht sämtliche Punkte offengelegt hat, wird sich in naher Zukunft bereits zeigen, ob die Fondsgeschäftsführung hier sämtliche Kriterien im Hinblick auf eine positive Entwicklung berücksichtigt hat.

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Bündelung der Interessen durch den BSZ e. V. zu mehr als erfreulichen und positiven Ergebnissen geführt hat, indem Anleger und Gesellschafter sich vor derartigen Versammlungen ausgetauscht haben. So kann z. B. im Vorfeld einer Versammlung eine Abstimmung über eine einheitliche Linie für die Abstimmung entschieden werden. Es können ergänzende Fragen gestellt werden.

Zeigt sich, dass das Fortführungskonzept nicht greifen wird, wird für die Anleger der MT Tatina die gleiche Situation eintreten, wie für viele weitere Schiffsfondsbeteiligte. Es drohen erhebliche Verluste bis hin zu einem Totalverlust.

Diesbezüglich sollten Anleger prüfen lassen, ob die Anteile am oben benannten Schiffsfonds z. B. durch eine Bank vertrieben wurden oder ob Schadenersatzansprüche gegen die Vermittler geltend gemacht werden können. Aus zahlreichen Gesprächen mit Schifffondsanlegern wird deutlich, dass auf die wesentlichen Risiken einer derart spekulativen Anlageform nicht hingewiesen wurde. Nicht selten wurde mitgeteilt, dass die Schiffsfondsbeteiligung eine Ergänzung zur Altersvorsorge sei und hierfür sogar geeignet sei. Dies ist mitnichten der Fall.

Auch wurden teilweise die Auswirkungen der Reduzierung der Charterraten auf die Ausschüttungen und den Verlauf des Fonds verharmlost bzw. nicht ordnungsgemäß dargestellt. Vielmehr wurde seitens der Vermittler und Berater, aber auch von zahlreichen Banken, die Beteiligung an einem Schiffsfonds so dargestellt, dass das Schiff jeweils immer als Gegenwert vorhanden sei und es bezüglich der Ausschüttungen nur zu geringen Schwankungen kommen würde. Auch dies ist nicht zutreffend, da bei einer Reduzierung der Chaterraten unter die monatliche finanzielle Verpflichtung des Fonds Zahlungsausfälle bei Banken drohen, welche dazu führen können, dass entweder eine Insolvenz eintritt oder aber das Schiffe notverkauft werden muss.

Wurde die Beteiligung durch eine Bank vermittelt, hätte diese auch auf zusätzliche erhaltene Provisionen hinweisen müssen.


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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel

Dieser Text gibt den Beitrag vom 12. März  2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
aw

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