Samstag, Februar 02, 2013

MPC Offen Flotte – Santa-B-Schiffe: Der Kredithahn ist zu! Totalverlust für die Anleger? Muß nicht sein!

Santa-B-Flotte soll verkauft werden – handeln Sie, bevor Ihr Geld verloren ist!


Die Santa-B-Flotte macht seit Monaten Schlagzeilen. Mit Schreiben vom 28.08.2012 wurden die Anleger zur Rückzahlung von Ausschüttungen und zur Kapitalerhöhung aufgefordert. Mit Schreiben vom 18.01.2013 wurde den Anlegern mitgeteilt, daß von den zur Fortführung aller Schiffe benötigten Euro 23,7 Millionen lediglich rund Euro 4,2 Millionen von den Gesellschaftern sowie Euro 2,4 Millionen von de Reederei Claus-Peter Offen eingeworben werden konnten, so daß das Konzept gescheitert ist.

Die drei involvierten Banken haben nun den Verkauf der Schiffe gefordert. Rund 6000 Anleger hatten sich mit mehr als Euro 177 Mio. in den Jahren 2006 und 2007 beteiligt.

Das Handelsblatt berichtete nun am 22.01.2013, daß die Reederei damit nun den Notverkauf der 14 Containerschiffe vorbereitet. Der Verkaufserlös dürfte aber nicht einmal ausreichen, um den Banken die Kredite vollständig zurückzuzahlen.

Die Anleger hatten nur ein einziges Mal eine Ausschüttung erhalten, nämlich im Jahre 2007.  Die Entwicklung bedeutet letztlich zwar wohl den Totalverlust hinsichtlich der Fondsbeteiligung.

Allerdings stehen den Anlegern in vielen Fällen Schadensersatzansprüche zu, dies wegen fehlerhafter Anlageberatung. In vielen Fällen wurde die Santa-B-Beteiligung durch Banken und Sparkassen vermittelt, die nicht richtig aufgeklärt haben. Auf diverse Risiken wie das Totalverlustrisiko, die eingeschränkte Verkaufbarkeit der Beteiligung und die mögliche Haftung auf Rückzahlung von Ausschüttungen wurden die Anleger in der Regel nicht hingewiesen.

Das Geld der Anleger muß also nicht weg sein – aber Sie müssen handeln!  Freiwillige Zahlungen von den Beraterfirmen sind nicht zu erwarten!

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien vertreten Anleger bereits in zahlreichen Fällen. In vielen Fällen konnte im Vergleichswege eine gute Lösung für die Anleger gefunden werden. In einigen Fällen muß der Gerichtsweg beschritten werden – aber dies sollte die Anleger nicht abschrecken, ihr gutes Recht geltend zu machen! Das Geld muß also letztlich nicht komplett weg sein!


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Foto: Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Dr. Inge Rötlich
         
Dieser Text gibt den Beitrag vom 02.02.2013 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

driröt

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