Donnerstag, Februar 07, 2013

LF Flottenfonds VII / Der Druck auf die Anleger wächst!

Wie der BSZ e. V. erst kürzlich berichtet hat, befindet sich der LF Flottenfonds VII in einer erheblichen Krise. Nunmehr wurden die Anleger des Fonds mit Datum vom 01.02.2013 erneut dazu aufgefordert, die bereits erhaltenen Auszahlungen bzw. Ausschüttungen an die Gesellschaften zurückzuzahlen.


Auch wurden die Anleger, und dies ist eine dramatische Entwicklung, dazu aufgefordert neues Kapital in die Schiffsfahrtgesellschaft MT "HAMBURG STAR" Schiffsfahrtgesellschaft mbH einzubringen. Dies bedeutet, dass neben der Rückzahlung der gesamten bisher erhaltenen Ausschüttungen auch nachträglich ca. 10 % Kapital neu eingezahlt werden sollen.

Die Mitteilung bezüglich der weiter Beschäftigung des Schiffes des Fonds MS "PATRICA SCHULT" Shipping GmbH & Co. KG ist gleichfalls verheerend. Bisher konnten keine neuen Charterverträge abgeschlossen werden.

Es wird im Rahmen der Ankündigung mitgeteilt, dass die Banken mittlerweile signalisiert haben, bei ausbleibenden Rückzahlungen der Ausschüttungen sowie der Nachzahlung und Einbringung neuen Kapitals, nicht mehr dazu bereit sein werden, die Darlehen bzw. Stundungen weiter zu verlängern. Die Krise des Fonds spitzt sich mithin zu. Es droht nach wie vor der Totalverlust des bereits eingesetzten Kapitals zzgl. der Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen bzw. Auszahlungen.

Auffällig hierbei ist, dass die Fondsgesellschaften und auch die Lloyd Treuhand GmbH davon ausgehen, dass die Ausschüttungen als Darlehen gewährt wurden. Dies war für viele Anleger weder bekannt noch in sonst einer Weise aus dem Prospekt und den Beitrittserklärungen deutlich ersichtlich.

Neben einer Falschberatung durch die beratenden und vermittelnden Banken bzw. die Vermittlungsgesellschaften kommen hier zahlreiche möglicherweise bestehende Prospektfehler in Betracht. So z. B. die fehlerhafte Umrechnung der Chartereinnahmen in EURO. Im Rahmen des Prospektes wurden hierbei USD Kurse zugrunde gelegt, welche unter den tatsächlichen Kursen gelegen haben. Es entsteht daher der Eindruck, dass diese kalkulierten Devisenkurse völlig willkürlich festgelegt wurden. Ziel sollte es sein, den Prospekt so darzustellen, dass die prognostizierte Mindestausschüttung bzw. Rendite erzielt werden kann.

Betrachtet man sich die Kursentwicklung des USD, so kommen erhebliche Zweifel daran auf, ob dieser Wert jemals hätte erreicht werden können. Berechnet man den tatsächlich erzielten Kurswert  z. B. mit einem Mittelwert des USD, kommt man auf erhebliche Abweichungen bei den Chartereinnahmen. Mit der willkürlichen Festsetzung des USD Wechselkurses wird der Prospekt bzw. die darin enthaltene Prognose den Anforderungen, die die Rechtsprechung an die Aufklärung von Beitrittsinteressenten stellt, nicht gerecht. Danach müssen Prognosen in einem Verkaufsprospekt auf einem Tatsachenfundament beruhen und kaufmännisch vertretbar sein. Die willkürliche Festlegung des USD Wechselkurses erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

Auch wurden in zahlreichen Schiffsfonds der Lloyd Gruppe die Betriebskosten zu niedrig angesetzt. Dies führt dazu, dass zwar dann die Rendite bzw. Ausschüttungsprognose erreicht werden kann. Betrachtet man hiernach jedoch die prognostizierten Erhöhungen der Betriebskosten, kommt man auch hierzu erheblichen Abweichungen, welche gleichfalls im Prospekt nicht dargestellt wurden. Dieser Umstand kann insbesondere daraus resultieren, dass für die hier im Fonds fahrende Schiffe bereits von Anfang absehbar war, das höhere Betriebskosten anfallen würden. Auch hierin kann ein Prospektfehler liegen.

Ein weiterer Ansatzpunkt könnte darin liegen, dass möglicherweise die beim Kauf des Schiffes involvierten Gesellschaften miteinander in geschäftlichen Beziehungen standen. Auch hierin könnte ein erheblicher Interessenkonflikt, z. B. bei der Erzielung von Zwischengewinnen, liegen. Ist dies im Prospekt nicht richtig dargestellt, liegt hierin ein erheblicher Prospektfehler.

Wie bereits zuvor vom BSZ e. V. berichtet, liegt insbesondere aber auch in der Behandlung der Ausschüttungen als Darlehen ein Prospektmangel. Diese Regelung erscheint aus juristischer Sicht gerade zu absurd, bedeutet sie doch für den Anleger, dass er nie Auszahlungen erhält, die er endgültig vereinnahmen kann und die sein unternehmerisches Risiko reduzieren, sondern ihm wird, im besten Fall, seine einmal eingezahlte Einlage in Tranchen von 8 % bis 12 % als Darlehen zurückbezahlt. Er muss jederzeit damit rechnen, dass die Darlehen von der Geschäftsführung zurückgefordert werden.
Es versteht sich von selbst, dass der Prospekt keinen Hinweis auf diese völlig unübliche und für den Anleger überraschende Gestaltung enthält.

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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Adrian Wegel      

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 07.02.2013 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.


aw

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