Montag, Februar 04, 2013

Einstellung der gewinnunabhängigen Entnahmen bei der CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG

Mit Schreiben von Ende Januar 2013 informierte die Fondsgesellschaft über die aktuelle Entwicklung der CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG.   Wie die Fondsgesellschaft erklärte, könnte die negative Entwicklung der Weltwirtschaft zukünftig auch Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf der CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG haben.


Aus diesem Grund, so teilt der Fonds mit, habe die Geschäftsführung beschlossen, dass die Zahlung der gewinnunabhängigen Entnahmen an die Anleger ab Februar 2013 eingestellt wird. Ob bzw. wann die Zahlung wieder aufgenommen wird, ist dem Schreiben der Fondsgesellschaft nicht zu entnehmen.

Nachdem diese Entwicklung für die die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte bereits in der Vergangenheit absehbar war, hat die Kanzlei , die bereits seit mehreren Jahren Anleger der CSA Beteiligungsfonds 5 AG & Co. KG vertritt, für ihre Mandanten Möglichkeiten des ,,Ausstiegs" aus dem Fonds, wie etwa die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die den Fonds empfehlenden Anlageberater, geprüft.

,,In zahlreichen Einzelfällen haben wir hierbei sehr aussichtsreiche Ansatzpunkte für die Geltendmachung derartiger Schadensersatzansprüche identifiziert," so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. ,,Insbesondere die Ungeeignetheit der Anlage für die Altersvorsorge ist hier eine erfolgversprechende Grundlage."

So hat das Landgericht Regensburg in einem von CLLB Rechtsanwälten gegen einen Anlageberater erstrittenen Urteil zu der Beteiligung an der CSA Beteiligungs 5 AG & Co.KG festgestellt:

,,Unstrittig handelt es sich bei der streitgegenständlichen Kapitalanlage keineswegs um eine sichere, für die Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage. Zum einen besteht das Risiko des Totalverlusts, zum anderen auch aus dem Unternehmenskonzept selbst, nämlich zukünftige Investitionen in Unternehmensbeteiligungen, Private Equity, Immobilien, börsennotierte / handelbare Wertpapiere und Derivate, die zum Zeitpunkt des Beitritts noch nicht feststehen. Die Anlage hat einen sog. Blind-pool-Charakter und ist spekulativ."

Auch das Landgericht Dortmund hat in einem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB Rechtsanwälte betreuten Verfahren die Beratungsgesellschaft zu Schadensersatz verurteilt. Demnach musste die Beratungsgesellschaft der Anlegerin die von ihr bereits investierten Beiträge erstatten und die Anlegerin von den noch ausstehenden Forderungen der Fondsgesellschaft freistellen. Auch das Landgericht Ellwangen hat die Beratungsgesellschaft in einem ebenfalls von CLLB Rechtsanwälten betreuten Verfahren Ende 2011 mit den gleichen Konsequenzen zu Schadensersatz verurteilt.

Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass die Situation für die Privatanleger der CSA Beteiligungs 5 AG & Co.KG zurzeit zwar alles andere als erfreulich ist, dass zugleich aber ausreichend Möglichkeiten bestehen können, um den Schaden für die Anleger zu begrenzen.  Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt  Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.

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Bildquelle: © tommyS / PIXELIO    www.pixelio.de           

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 04. Februar 2013 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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