Die Deutsche Postbank AG muss einem Hamburger Anleger 98 Prozent des Schadens ersetzen, der ihm durch Falschberatung der Bank entstanden ist. Die Postbank hatte dem Anleger noch im Jahr 2010 empfohlen, für 50.000 Euro Anteile am offenen Immobilienfonds CS Euroreal zu erwerben.
Wegen der Abwicklung des Fonds kurz nach dem Kauf der Anteile hatte der Anleger die Bank beim Landgericht Hamburg verklagt. Am 18. Januar 2013 schlossen die Parteien einen gerichtlichen Vergleich. Ohne entgangenen Anlagegewinn und unter Berücksichtigung der erhaltenen Ausschüttungen bedeutet das erzielte Ergebnis des Vergleiches eine Quote von 98 Prozent. Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Peter Hahn machte der Bank insbesondere zum Vorwurf, dass sie den Anleger nicht darauf hingewiesen hat, dass der Fonds schon vom 29. Oktober 2008 bis 29. Juni 2009 die Rücknahme von Fondsanteilen ausgesetzt hatte. Knapp zwei Monate nach Erwerb der Anteile am CS Euroreal wurde der Fonds am 18. Mai 2010 erneut geschlossen - dieses Mal für immer.
Beim CS Euroreal waren rund 200.000 Kapitalanleger mit mehr als sechs Milliarden Euro investiert. Seit dem 21. Mai 2010 befindet sich der offene Immobilienfonds in Abwicklung. ,,Auch Anleger, die ihre Anteile weiter halten, werden deutliche Verluste realisieren", prophezeit Anwalt Hahn. ,,Anleger, die den entstehenden Schaden nicht hinnehmen wollen, können Schadensersatz gegen die beratende Bank und/oder die Kapitalanlagegesellschaft geltend machen. Grundlage dafür ist eine mögliche Falschberatung oder eventuell fehlerhafte Angaben im Prospekt", sagt Hahn weiter.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertritt zahlreiche Anleger des CS Euroreal und anderer offener Immobilienfonds. Die Kanzlei hat für Anleger von offenen Immobilienfonds zahlreiche außergerichtliche und gerichtliche Vergleiche abschließen können und beim Landgericht Frankfurt am Main in erster Instanz zwei positive Urteile erstritten.
- Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage CS Euroreal durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "CS Euroreal" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Foto: Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Peter Hahn
Dieser Text gibt den Beitrag vom 30. Januar 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
phah
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